Weibel Thomas · Nationalrat · 2012-12-12
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-12-12
Wortprotokoll
Was sind die wichtigsten Neuerungen der Revision mit dem Motto "Eingliederung vor Rente"? Ein lineares Rentensystem soll die Viertelsrentenabstufung ablösen. Die IV-Rente soll künftig dem IV-Grad entsprechen. Bisher gilt, dass bei einem IV-Grad ab 40 Prozent eine Viertels-, ab 50 Prozent eine Halb-, ab 60 Prozent eine Dreiviertels- und ab 70 Prozent eine Vollrente entrichtet wird. Neu soll ab 40 Prozent bis - je nach Antrag - 70 oder 80 Prozent die dem IV-Grad entsprechende Rente ausgerichtet werden. Erst darüber wird eine Vollrente ausbezahlt.
Neu ist auch eine Schuldenbremse vorgesehen. Renten werden nicht mehr der Lohn- und Preisentwicklung angepasst, falls die IV in eine finanzielle Schieflage gerät, und es sollen zusätzliche Einnahmen generiert werden. Damit ist auch bereits vorweggenommen, dass die Grünliberalen einer Schuldenbremse in der Ausgestaltung von Bundesrat und Ständerat zustimmen werden. Weiter ist der Ausbau der Beratung und Begleitung von Arbeitgebern zu nennen. Zentrales Anliegen ist die Prävention, damit es zu weniger Ausgliederungen und zu weniger Invalidisierungen kommt. Die IV selber und insbesondere ihre Sanierung ist eine komplexe Angelegenheit. Makroökonomische, also volkswirtschaftliche Überlegungen sind ebenso einzubeziehen wie mikroökonomische Betrachtungen der Auswirkungen auf einzelne Haushalte und auf einzelne Personen.
Generationenverträglich ist eine Sozialversicherung nur dann, wenn sie finanziell auf gesunden Füssen steht. Dies ist bei der IV noch lange nicht der Fall. Selbst optimistische Modelle gehen davon aus, dass die IV erst im Jahre 2025 ihre Schulden bei der AHV abgebaut haben wird. Mit den Sanierungsentscheiden bis hin zur Revision 6a haben wir uns der Bevölkerung gegenüber zu weiteren Etappen verpflichtet. Seit 2011 erhält die IV rund 850 Millionen Franken jährlich aus den Mehrwertsteuererträgen. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist bis und mit 2017 begrenzt. Die IV wird dieses Jahr 430 Millionen Franken Überschuss erzielen - dies gegenüber einem budgetierten Überschuss von "nur" 300 Millionen Franken.
Was sind die Gründe für diese positivere Entwicklung? Es gibt zwei Erklärungen: Einerseits sind dafür die bisher in Kraft gesetzten Revisionen 4 und 5 mit der verstärkten Eingliederungsanstrengung der IV verantwortlich. Die Wirkung der Revision 6a kann noch nicht beurteilt werden, da ihre Massnahmen erst seit Anfang dieses Jahres in Kraft sind. Andererseits sind auch neue Eckwerte zu verzeichnen. Der Wanderungssaldo der Arbeitskräfte aus dem Ausland ist rund doppelt so hoch, wie in den Prognosen angenommen worden ist. Zudem bewegt er sich in einem höheren Lohnsegment als angenommen; das gibt zusätzliche Gelder in die Kasse. Auch die Finanzkrise bremst bisher die Wirtschaft nicht im prognostizierten Ausmass.
Wir Grünliberalen haben die Frage, ob bereits ab 70 oder erst ab 80 Prozent eine Vollrente ausgerichtet werden soll, intensiv diskutiert. Dabei sind wir noch zu keinem abschliessenden Ergebnis gekommen. Die mikroökonomische Betrachtung der Auswirkungen auf Einzelschicksale ergibt ein unklares Bild. Dazu sind aus unserer Sicht weitere Abklärungen notwendig. Deshalb wollen wir mit der Unterstützung der Minderheit Lohr eine Differenz zum Ständerat schaffen. Das bedeutet nicht eine grundsätzliche Unterstützung der Grenze von 70 Prozent. Vielmehr erwarten wir vom Ständerat, dass er die offenen Fragen klärt und auch einen Kompromisswert von 75 Prozent prüfen wird.
Ein zentraler Punkt der Vorlage ist die Eingliederung von Menschen mit einer IV-Rente ins Erwerbsleben. Dies kann nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn Wirtschaft und Gewerbe auch entsprechende Jobs anbieten. Untersuchungen zeigen, dass Kleinstbetriebe diesbezüglich ihre Verantwortung wahrnehmen. Anders sieht es bei Grossbetrieben, auch bei bundesnahen Betrieben, aus. Deshalb fordere ich mit meinem Einzelantrag in den Übergangsbestimmungen, Grossbetriebe zu verpflichten, 1 Prozent der Stellen für Personen bereitzustellen, die von der 6. IV-Revision betroffen sind. Ein identischer Antrag wurde bereits in der SGK gestellt und diskutiert. Da ich den Antrag leider nicht selber vertreten konnte, hat man vergessen, einen Minderheitsantrag einzureichen. Ich danke Ihnen für das Verständnis, dass ich diesen Antrag nun als Einzelantrag zur Diskussion stelle. [PAGE 2167]
Wir Grünliberalen stellen fest, dass auch beim schlechtesten Szenario, das vom Bundesamt für Sozialversicherungen untersucht wurde, das Umlageergebnis nie mehr negativ sein wird. Aktuell rechtfertigt der finanzielle Druck schmerzhafte Sparmassnahmen nicht mehr. Solche schmerzhafte Massnahmen werden mit dem Minderheitsantrag Ingold in eine separate Vorlage ausgegliedert und an die Kommission zurückgewiesen. Sie haben es bereits gehört: Dies betrifft die Reisekosten und die Kinderrenten. Mit dieser Auslagerung wird die Entschuldung gegenüber dem AHV-Fonds um zwei Jahre hinausgezögert. Für uns Grünliberale ist das vertretbar. Wir sind gewillt, die IV zu sanieren, aber wir wollen dies sozialverträglich tun. Deshalb werden wir auf die Vorlage eintreten und dem Antrag, die Vorlage sei zu teilen, zustimmen.
Erfahrungen mit Paketlösungen, beispielsweise bei der Managed-Care-Vorlage zum Krankenversicherungsgesetz, zeigen, dass wir letztlich nach einem mehrjährigen Prozess mit leeren Händen dastehen können. Das Teilen der Vorlage erhöht die Chance, dass zumindest der erste Teil der Revision 6b nicht Schiffbruch erleiden wird. Das ist ein weiteres Argument für die Zustimmung zur Teilung. Mit dem Splitten bleibt der Ball im Spiel. Damit bieten wir Hand, die Entwicklung vertieft zu beobachten, zu analysieren, zu hinterfragen und zu verifizieren. Sollten danach weitere Sanierungsmassnahmen angezeigt sein, werden die Grünliberalen sie auch unterstützen.