AB 181053
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2011-12-12
Wortprotokoll
Wir hatten auch diesen Antrag in der Kommission. Er ist dann aber nach dem Austausch der Argumente zurückgezogen worden. Vorläufig Aufgenommene können frühestens nach drei Jahren Aufenthalt den Familiennachzug beantragen. Es ist also nicht so, dass alles automatisch passiert; es gibt auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Familiennachzug, schon heute nicht. Es gibt auch Vorgaben, Auflagen, die erfüllt sein müssen. Die Familie muss demnach einen gemeinsamen Wohnsitz haben, es darf keine Sozialhilfe beansprucht werden, der Nachzug kann nur für Ehegatten und ledige Kinder unter 18 Jahren beantragt werden, und es braucht ein Dokument, das diesen Umstand beweist.
Nach dem Austausch unserer Argumente ist dieser Antrag in der Kommission zurückgezogen worden - dies nur als leise Anmerkung.