Glättli Balthasar · Nationalrat · 2012-06-13
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-06-13
Wortprotokoll
Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, aufgrund welcher Geschichte diese Härtefallregelung überhaupt eingeführt wurde. Sie ist nicht etwa eine Erfindung der Linken oder zurückzuführen auf irgendeine komische Erscheinung in diesem Ratssaal, wonach es bei einer Asylgesetzrevision plötzlich linke Mehrheiten gegeben hätte. Es waren vielmehr die Kantone - es war insbesondere der Kanton Bern, der damals nicht links-grün regiert wurde -, welche sagten, sie brauchten die Härtefallregelung im Asylbereich. Wissen Sie weshalb? Gerade wenn Sie ein Gesetz verschärfen - gerade dann -, brauchen Sie ein gewisses Ventil, um Einzel- bzw. Härtefälle, bei welchen der Asylentscheid bis in die breite Bevölkerung hinein, bis hin zu irgendwelchen SVP-Gemeindepräsidenten nicht nachvollziehbar ist, regeln zu können.
Wenn ein Gesetz verschärft wird, haben andere Länder meistens noch weiter gehende Kompensationsmechanismen, das heisst, dass es für bestimmte Kategorien Amnestien gibt. All das hat in der Schweiz leider keine Tradition. Was bis jetzt aber Tradition gehabt hat, ist, dass wir auch hier in der Grossen Kammer die Bedürfnisse der Kantone - und es sind in diesem Fall Bedürfnisse der Kantone - nicht einfach ohne Bedenken vom Tisch gewischt haben.
Es sind - das wurde gesagt - sehr wenige Fälle; am Anfang waren es etwas mehr, unterdessen tendiert die Zahl gegen 200 pro Jahr. Es sind ganz klare Kriterien vorgegeben. Es betrifft also nicht die Beispiele, bei denen es um weggeworfene Pässe geht; auch das wurde gesagt. Es geht um jene Personen, von denen Sie dann im "Blick" lesen können, dass es eine Petition gibt, in irgendeinem Dorf, in dem alle Leute sagen: Warum nehmt ihr diese Familie, die sich hier gut integriert hat, nicht auf, warum nehmt ihr irgendwelche andere Kriegsflüchtlinge, die die Sprache noch nicht können und noch keinen Arbeitsplatz haben, auf? Es sind genau diese Fälle, bei denen das Härtefallverfahren im Asylbereich [PAGE 1102] den Kantonen die Möglichkeit gibt, im Einzelfall eine angemessene Regelung zu treffen.
Die Härtefallregelung hat aus Sicht der Grünen nur einen Haken, und das ist, dass sie ein zweistufiges Verfahren vorsieht, was dazu führt, dass die Auslegung von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist. Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit IV - gemäss Ständerat - zuzustimmen. Damit wird gewährleistet, dass in diesen Verfahren eine Rechtsstellung, eine Parteistellung der betroffenen Person möglich ist. Einfach, damit das klar ist: Die Parteistellung darf nicht mit einem Rechtsanspruch verwechselt werden. Es wird weiterhin keinen Rechtsanspruch geben; es ist weiterhin die Entscheidung des Kantons, ob diese Kann-Bestimmung - aus seiner Sicht - erfüllt ist oder nicht, und in zweiter Instanz ist es dann eine Entscheidung des Bundesamtes. Es besteht weiterhin keine Garantie. Das Einzige, was die Parteistellung garantiert, ist, dass man sich dann auf die Rechtsgleichheit berufen kann. Das heisst: Wenn ein Kanton in vergleichbaren Fällen jeweils anders argumentiert, den einen als Härtefall anerkennt, den anderen nicht, dann ermöglicht der Antrag der Minderheit IV (Tschäppät), gemäss Beschluss des Ständerates, dass dort eben die Rechtsgleichheit hergestellt werden kann.
In dem Sinne: Stimmen Sie den Anträgen der Minderheiten III und IV zu.