Tschäppät Alexander · Nationalrat · 2012-06-13
Tschäppät Alexander · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-13
Wortprotokoll
Die vorliegende Asylgesetzrevision war in erster Linie als erster Schritt zur Beschleunigung der Verfahren und, damit verbunden, zur Eindämmung von Missbrauch gedacht. Wenn ich nun diese Asyldebatte verfolge, stelle ich fest: Fast alle Anträge, die durchgekommen sind, dienen der Verschärfung des Asylrechts. Dabei scheint immer mehr vergessen zu gehen, dass es nicht unser eigenes Verdienst ist, dass wir von Kriegen, Hungersnöten und Naturkatastrophen verschont werden. Wir beklagen hier drin zwar die Zunahme bei den Asylgesuchen, blenden dabei aber aus, dass Millionen von Menschen auf der Flucht sind, dass Millionen Menschen ums Überleben kämpfen - und wir beklagen ein paar wenige Gesuche mehr oder weniger.
Ich denke, es wäre nicht falsch, wenn wir uns wieder einmal des Satzes erinnern: Alle Schweizer sind Ausländer - fast überall. Von daher war es ein kleiner Lichtblick, dass sich der Ständerat wenigstens der Härteklausel in Artikel 14 angenommen hat. Es ist nämlich einer der wenigen Beschlüsse, die nicht zu einer Verschärfung des Asylgesetzes führen, sondern zu einer Verbesserung der rechtsgleichen Behandlung.
Gemäss dem Beschluss des Ständerates hat künftig jeder Asylgesuchsteller, der einen Härtefall geltend macht, wenigstens Parteistellung - nicht mehr. Er bekommt kein Recht, dass sein Fall beim Bundesamt für Migration als Härtefall überprüft oder gar gutgeheissen wird. Er hat einzig und allein das Recht, überprüfen zu lassen, ob der Kanton die Verneinung eines Härtefalls zu Recht bejaht. Wenn man weiss, dass es Kantone gibt, die über Jahre kaum je einen Härtefall zum Entscheid nach Bern schicken, und andere Kantone dies völlig anders handhaben, ist es schon aus Gründen der rechtsgleichen Behandlung geboten, hier dem Ständerat zu folgen. Alles andere wäre eines Rechtsstaates unwürdig und würde der Forderung nach einer rechtsgleichen Behandlung widersprechen. Es kommt hinzu - das hat Herr Tschümperlin schon gesagt -, dass die Anrufung und Gutheissung eines Härtefalls nur in wenigen Fällen erfolgt, weil es unglaublich schwierig ist, die Kriterien zu erfüllen.
Es wäre ein Riesenrückschritt, dem Antrag der Minderheit I (Blocher) auf Streichung der Härtefallregelung zuzustimmen. Es darf nicht sein, dass ein zwingend notwendiges Instrument zur Korrektur einzelner Härtefälle - ich spreche ausdrücklich von der Korrektur einzelner Härtefälle - abgeschafft wird. Die Abschaffung hätte vereinzelt menschliche Tragödien zur Folge. An der Grundsatzproblematik der Asylgesetzgebung, nämlich am Missbrauch und an den allzu langen Verfahrensdauern, würde sich aber gar nichts ändern.
Ich bitte Sie daher, in diesem Punkt dem Ständerat zu folgen.