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Tschäppät Alexander · Nationalrat · 2012-06-13

Tschäppät Alexander · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-13

Wortprotokoll

Wenn ich mir die Debatte der letzten Woche vor Augen führe, muss ich sagen, dass ich zuweilen den Eindruck hatte, im falschen Film zu sein. Viele Bürgerliche scheinen nicht zu verstehen, was Sinn und Zweck des Asylgesetzes ist. Das Asylgesetz ist kein Gesetz zur Asylverhinderung und zur Abweisung von Flüchtlingen. Es geht nicht um Abschreckung und Stacheldraht, sondern darum, verfolgten Kindern, Frauen und Männern ein Minimum an Schutz und Menschenwürde zu gewähren. Im Asylgesetz definieren wir, was wir unter Menschlichkeit, Anstand und Fairness verstehen. Wir definieren hier unsere Werte.

Wenn ich die Anträge der Bürgerlichen sehe, bereiten mir diese Werte Kopfschmerzen. Viele Anträge degradieren unsere humanitäre Tradition zur Fussnote und zielen auf eine Demontage des Asylrechts ab. Die Bürgerlichen sagen, wir hätten ein Vollzugsproblem - einverstanden. Warum haben dann dieselben Stimmen Personal und Mittel im Asylwesen abgebaut? Warum verbessern Sie nicht den Vollzug, sondern verschärfen mit über 80 Anträgen die Gesetzgebung?

Für die SP-Fraktion ist klar: Es gibt sowohl Probleme beim Vollzug als auch Mängel in der Gesetzgebung. Die Asylzahlen steigen, die Suche nach Aufnahmezentren ist schwierig, und die Kleinkriminalität unter Asylbewerbern aus Nordafrika ist inakzeptabel. Die Asylverfahren dauern zu lange und sind zu teuer. Es nützt den Asylsuchenden auch nichts, wenn sie bis zum Entscheid mehrere Hundert Tage warten müssen und die Verfahren bei Ausschöpfung aller Rechtsmittel jahrelang hängig sind. Hier besteht Handlungsbedarf. Die SP ist daher bereit, auf die Revision einzutreten und die Verfahren zu beschleunigen. Bedingung ist aber, dass die Verfahren rechtsstaatlich einwandfrei sind und die Qualität der Entscheide nicht tangiert wird. Es darf nicht sein, dass unter dem Deckmantel der Missbrauchsbekämpfung der Schutz verfolgter Menschen weiter abgebaut wird. Die SP unterstützt zwar eine Beschleunigung der Erstverfahren; sie tut dies aber nur, wenn alle Rechte der Asylsuchenden vollumfänglich gewährleistet bleiben.

Dass es einer Mehrheit der bürgerlichen Ratskolleginnen und -kollegen allerdings wirklich um raschere Verfahren geht, bezweifle ich. Es geht ihnen vielmehr um eine Verschärfung des Asylrechts. Für die SP ist klar, dass viele bürgerliche Anträge zu mehr Bürokratie statt zur Verkürzung der Verfahren führen. Zudem überschreiten die "vermüllerisierten" Vorstösse die Gesetze und die Grenzen dessen, was noch als halbwegs humanitär bezeichnet werden kann.

Das gilt etwa für die Forderung, Asylbewerbern nur noch Nothilfe auszurichten. Damit wird allen Schutzsuchenden von vornherein die Schutzbedürftigkeit abgesprochen. Man stellt sie im laufenden Verfahren unter Generalverdacht und verurteilt sie, bevor sie die Chance hatten, sich zu erklären. Das ist eine Missachtung der Menschenrechte und eines Rechtsstaates unwürdig; auch wird damit kein Problem gelöst. Die Nothilfe treibt niemanden zurück in die Heimat. Das Problem ist nämlich Folgendes: In der Heimat erwarten die Asylsuchenden Zorn und Verachtung darüber, dass sie es trotz Opfer der Familie nicht geschafft haben, in Europa zu bleiben und ihr Leben zu bestreiten. Also verschweigen sie ihr Schicksal und bleiben hier, gleiten in die Illegalität und Kriminalität ab. Ist das wirklich eine kluge Politik? Wer ernsthaft die Rückkehr von Asylsuchenden fördern will, schafft Perspektiven in deren Ländern und investiert dort. Gerade jene aber, die nun das Nothilferegime einführen wollen, lehnten jüngst die Erhöhung der Entwicklungshilfe ab. Eine solche Politik ist unredlich und heuchlerisch.

Gleiches gilt für die geforderte Abschaffung des Familienasyls. Die Einheit der Familie ist ein Grundrecht; den Betroffenen dieses Recht zu verwehren ist entwürdigend und bedeutet, sie der ständigen Sorge um Ehepartner und Kinder auszusetzen. Das müsste vor allem den Mitgliedern jener Partei den Schlaf rauben, die sonst das Hohelied der Familie singen.

Lichtblicke bleiben in der bisherigen Asylpolitik und -debatte denn auch aus. Einzig der Ständerat setzte mit der Härtefallregelung ein kleines positives Zeichen, indem er den Betroffenen die Möglichkeit einräumte, bei Ungleichbehandlungen zu intervenieren. In einem Rechtsstaat sollte dies ohnehin eine Selbstverständlichkeit sein.

Die SP-Fraktion steigt daher mit grosser Skepsis in die Asyldiskussion ein. Für sie ist klar: Ein Land wie die Schweiz, das so grosses Glück hat, seit Generationen in Wohlstand und Frieden zu leben, steht in der moralischen Pflicht und Schuldigkeit, ausnahmslos alle Menschen korrekt zu behandeln. Daran wird sich die SP orientieren. Sie steht für [PAGE 1076] Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde. Wir wollen kein Antiasylgesetz, wir wollen ein Gesetz zum Schutz von schutzbedürftigen Menschen.