Brand Heinz · Nationalrat · 2012-06-13
Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-13
Wortprotokoll
Mit der eingeleiteten Revision des Asylgesetzes nehmen wir eine weitere und damit erneute Anpassung des geltendes Asylrechts vor, und dies ein weiteres Mal aufgrund der diesbezüglich prekären Verhältnisse und Entwicklungen des Asylbereichs in unserem Land. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres haben nahezu 12 000 Personen in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht, was bereits vor Mitte Jahr mehr ist als in den Jahren 2005, 2006 und 2007 im Jahrestotal. Im Vergleich zur entsprechenden Vorjahresperiode entspricht dies einer Zunahme von fast 50 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr ist aufgrund der aussergewöhnlich starken Zunahme auch der Bestand der erstinstanzlich hängigen Gesuche wieder auf zirka 18 800 Gesuche oder nahezu um einen Drittel angestiegen. Dramatisch ist sodann auch die Entwicklung bei den Zugängen der Asylsuchenden aus Eritrea. Als Folge der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes hat die Schweiz eine Zunahme der Asylgesuche von Personen aus Eritrea zu beklagen, die ihresgleichen in Europa sucht. Auch aus diesem Herkunftsland ist in diesem Jahr die Zahl der Gesuche im Steigen.
Besonders beunruhigend an diesen Zahlen ist aber der Umstand und die Tatsache, dass die Zahl jener Asylgesuche am meisten zugenommen hat, bei welchen die Rückführung der Asylsuchenden in ihr Herkunftsland mit ganz besonderen Schwierigkeiten verbunden ist. Es gehören dazu Eritrea, Nigeria und Tunesien. Wir haben wohl mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass Frau Bundesrätin Sommaruga in den letzten Tagen ein Rückübernahmeabkommen mit Tunesien unterzeichnet hat. Entwarnung in diesem Bereich wäre trotz dieses Lichtblicks verfrüht. Auch mit Algerien hat die Schweiz seit Jahren ein Rückübernahmeabkommen, wodurch sich aber an der Rückführungssituation abgewiesener Asylbewerber aus diesem Land nichts verändert hat, im Gegenteil.
Dringender Handlungsbedarf besteht aber nicht nur wegen der gestiegenen Gesuchszahlen, sondern auch wegen der anhaltenden Destabilisierung der inneren Sicherheit durch kriminelle und dissoziale Asylbewerber. In verschiedenen Regionen und Städten unseres Landes ist eine markante Zunahme der Delinquenz Asylsuchender feststellbar, die teilweise mit schwerwiegenden Konsequenzen für diese Orte verbunden ist. In Genf etwa, wo man sich seit Jahren mit straffällig gewordenen abgewiesenen Asylsuchenden aus Algerien beschäftigt, hat diese bedenkliche Entwicklung sogar das Ausbleiben ausländischer Touristen zur Folge. In anderen Landesteilen macht der Betrieb von Unterkünften einen massiven Anstieg von Polizeieinsätzen als Folge von Diebstählen, Sachbeschädigungen und tätlichen Auseinandersetzungen notwendig.
Insgesamt führt diese bedenkliche Entwicklung zu einer massiven Verunsicherung der einheimischen Bevölkerung und zu einem Abbau der inneren Sicherheit.
Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sind in hohem Masse über die Entwicklung im Asylbereich beunruhigt. Nur so ist es auch zu erklären, weshalb sich heute in allen Landesteilen Anwohner gegen die Eröffnung neuer Asylbewerberunterkünfte mit allen Mitteln zur Wehr setzen. Der Handlungsbedarf ist nicht nur aufgrund der starken Zunahme der Gesuche, sondern auch aufgrund der damit verbundenen negativen Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl unserer Bürgerinnen und Bürger unbestrittenermassen gegeben.
Wo besteht nach Auffassung der SVP konkreter Handlungsbedarf? Der Handlungsbedarf besteht in drei Bereichen:
1. Bei der Organisation: Wesentlich für eine kohärente Asylpolitik ist ein konsequenter Vollzug des geltenden Rechts. Hierfür ist eine intakte und gutfunktionierende Verwaltung vonnöten, konkret ein gutorganisiertes, hocheffizientes Bundesamt für Migration. Diese Voraussetzung ist derzeit als Folge der völlig verunglückten Reorganisation dieses Bundesamtes nicht gegeben. Korrekturen sind inzwischen wohl eingeleitet und zusätzliche Stellen in erheblichem Umfang bewilligt worden. Bis diese Massnahmen jedoch Früchte tragen, wird es mit Sicherheit mindestens ein, wenn nicht zwei oder gar drei Jahre dauern.
2. Beim Vollzug: Ein Asylverfahren ist wertlos, wenn ein negativer Asylentscheid nach Abschluss des Verfahrens nicht vollzogen bzw. durchgesetzt wird. Seit Jahren wachsen die Probleme im Vollzug kontinuierlich an. Als Stichworte für die Baustellen in diesem Bereich des Asylrechts sollen bloss die Renitenz abgewiesener Asylbewerber im Vollzug, die fehlenden Transportmöglichkeiten, die unkooperativen Herkunftsstaaten und die zu geringe Anzahl von Haftplätzen erwähnt werden. Hier kann die eingeleitete Gesetzesänderung kaum substanziell weiterhelfen. Vielmehr sind auch diese Probleme vornehmlich durch eine gute Vernetzung aller betroffenen Verwaltungsstellen von Bund und Kantonen und namentlich durch deren Engagement in diesem Bereich zu lösen. Hier besteht unzweifelhaft auch noch erhebliches Optimierungspotenzial.
3. Beim Verfahren: Die Asylverfahren dauern heute unbestrittenermassen viel zu lange - viel zu lange! Sie sind die Ursache aller Probleme im Asylbereich. Sie fördern die Attraktivität der Schweiz als Asyldestination. Sie verursachen einen hohen Bedarf an Unterbringungsplätzen. Sie generieren exorbitante Kosten in Milliardenhöhe. Sie sind Ursache der unsäglichen Härtefalldiskussionen und letztlich auch ein wesentlicher Grund für die Vollzugsprobleme. Hier ist nach Auffassung der SVP mit der eingeleiteten Gesetzesrevision der Hebel anzusetzen, und zwar konsequent und mit einer Kombination verschiedener Massnahmen. Wer das Asylproblem ernsthaft lösen will, muss den vorgeschlagenen Änderungen im Verfahrensrecht zustimmen. Wer sich hier ausklinkt, trägt eine wesentliche Verantwortung für die künftigen Probleme in diesem Politikbereich.
Es wäre allerdings eine Illusion zu glauben, mit der vorliegenden Gesetzesrevision könnten alle anstehenden und grossen Probleme gelöst werden. Rasche und wirksame Problemlösungen sind im Asylbereich zwar immer wünschbar, leider aber nicht und nie realisierbar.
Die heutige Situation ist auch, das müssen wir zur Kenntnis nehmen, nicht nur eine Folge veränderter geopolitischer Verhältnisse, sie ist vor allem auch eine Folge verpasster Chancen und in der Vergangenheit begangener Fehler. Insbesondere die von Bundesrätin Widmer-Schlumpf veranlasste Reorganisation des Bundesamtes für Migration mit ihren schwerwiegenden Folgen im Organisationsbereich führten anstatt zu einer dringend notwendigen Effizienzsteigerung zu einem Beinahekollaps des zuständigen Bundesamtes. Ein massiver Effizienzverlust sowie der Abgang erfahrener und kompetenter Führungskräfte hatten einen erheblichen Produktivitätseinbruch des Bundesamtes zur Folge.
Erschwerend kommt sodann noch hinzu, dass auch das Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich Produktivität und Effizienz wenig Überzeugendes zu bieten hat und ebenfalls über hohe Pendenzen verfügt. Selbstredend bleibt der neuerliche Gesuchsanstieg bei dieser Instanz nicht ohne negative Auswirkungen, sprich weitere Entscheidverzögerungen.
Die Folge wenig leistungsfähiger Entscheidungsinstanzen sind überlange Asylverfahren, welche die Schweiz nicht zuletzt auch wegen der aussergewöhnlich hohen Unterstützungsleistungen für Asylsuchende sehr attraktiv machen. Obschon die Missstände im Asylbereich längst zutage getreten sind, ist eine erfolgversprechende Strategie zu deren rascher, nachhaltiger Lösung und Behebung vonseiten des Bundesrates weder erkennbar noch absehbar. Eine solche ist auch bei der vorliegenden Gesetzesrevision nicht ersichtlich. Diese gilt offenbar lediglich als Vorhut für eine angekündigte tiefgreifende Gesetzesrevision, deren Konturen inhaltlich aber noch nicht absehbar sind. Aufgrund der höchst zwiespältigen Erfahrungen mit der Übernahme der fragwürdigen Nothilfe aus Holland ist die in Aussicht genommene [PAGE 1080] Angleichung unseres Asylverfahrens an das holländische Verfahren mit grösster Zurückhaltung und Skepsis zu beurteilen.
Eintreten auf diese Vorlage lässt sich deshalb nach Auffassung der SVP nur angesichts des grossen und dringenden Handlungsbedarfs rechtfertigen. Nichteintreten würde dagegen die Einführung wichtiger punktueller Verbesserungen verhindern, welche heute in gewissen Bereichen dringend geboten ist. Trotz aller Mängel der Vorlage spricht sich die SVP-Fraktion klar für Eintreten auf die Vorlage aus. Damit die Änderung des Asylgesetzes jedoch Wirkung erzielen kann, muss mindestens die Version gemäss Mehrheit der SPK unterstützt werden. Aufgrund der prekären Ausgangslage und aufgrund der Lücken der Vorlage sind jedoch auch die Minderheitsanträge aus der SVP-Fraktion überaus wichtig. Diese enthalten weiteres und dringend notwendiges Verbesserungspotenzial. Die SVP-Fraktion führt damit die in der Kommission dargelegten Bestrebungen fort, mit konkreten Verbesserungsvorschlägen eine weitere Optimierung der Vorlage zu erzielen und damit eine Behebung der eingangs geschilderten Missstände zu bewirken. Nur wer diese Bestrebungen unterstützt, ist nicht nur verbal, sondern auch tatsächlich an einer Lösung des Problems interessiert.
Ich appelliere deshalb an alle lösungsinteressierten Kreise in diesem Saal, die Bestrebungen zur Lösung des aktuellen Asylproblems zu unterstützen.