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preparatory:AB 181227

Blocher Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-13

Wortprotokoll

Es wurde heute Morgen vor allem von Herrn Tschäppät, aber auch von Frau Bundesrätin Sommaruga gesagt, dass Menschen, die an Leib und Leben verfolgt seien, zu schützen seien. Diese Binsenwahrheit kann hier jeder unterschreiben. Heute ist es so, dass Menschen, die an Leib und Leben verfolgt werden, geschützt werden. Ich kenne niemanden, der aus dem Asylverfahren zurückgeschickt und nachher an Leib und Leben verfolgt worden wäre.

Aber wir haben ein anderes Problem: Die Schweiz hat sehr viele Leute hier, die unter dem Titel des Asylrechts in unser Land kommen, um hier zu bleiben, denn auf einem anderen Weg bekämen sie keine Aufenthaltsbewilligung. Ich begreife die Menschen, die aus diesen Ländern kommen und hier eine bessere wirtschaftliche Situation vorfinden, aber weil sie nicht an Leib und Leben bedroht sind, können sie nicht bleiben.

Was hier zur Verbesserung getan wird, ist gut und recht, aber im Moment ist der Vollzug sehr mangelhaft, um die Missstände zu unterbinden. Man versucht es jetzt mit dem Gesetz. Ich bin der Meinung: Wenn an allen Orten, beim Bund und in den Kantonen, wirklich alles gemacht würde, was man machen müsste, müssten wir keine solche Gesetzesverschärfung machen. Ausnahmen sind die Verhinderung der automatischen Bewertung von Dienstverweigerung und Desertion als Flüchtlingsgrund bei den Eritreern und vielleicht die Frage der Gesuchsstellung in den Botschaften - das kann sein. Aber alles andere könnte man schon heute tun, aber man tut es nicht. Auch mit unseren Beschlüssen werden wir zwar den Verantwortlichen gewisse Instrumente in die Hände geben, sodass es besser gemacht werden kann, das bestreite ich nicht. Aber wenn es dann nicht gemacht wird, nützt es auch nichts.

Hier wird gesagt, Frau Schenker, ein dringlicher Bundesbeschluss sei eine Nacht- und Nebelaktion, um zu erreichen, dass Dienstverweigerung und Desertion keine Anerkennungsgründe mehr sind. Es ist in der Schweiz bis 2006 immer so gewesen, dass dies nicht als automatische Anerkennung für Flüchtlinge galt. Das heisst nicht, dass Leute, die bedroht sind, z. B. Dienstverweigerer aus Eritrea oder Deserteure aus Eritrea im Kriegsfall, für den Moment nicht hierbleiben können - sie sollen aber nicht automatisch als Flüchtlinge anerkannt werden. So haben wir in der Schweiz während des Zweiten Weltkrieges Tausende aufgenommen; z. B. die Polen, aber nicht als Flüchtlinge, sondern als Kriegsflüchtlinge, die nachher wieder nach Hause gehen mussten und gehen konnten.

In Kriegen haben Sie Hunderttausende von Dienstverweigerern und Deserteuren. Welches Land kann diese aufnehmen? Wir sind denn auch die Einzigen, die das tun. Wir sind ja nicht gerade die Nachbarn der Eritreer. Und wo bleiben denn die anderen Länder? Ich habe nachgeschaut, wohin diese wichtige Flüchtlingsgruppe geht: 2011 kommt sie bei den wichtigsten Asylherkünften nicht vor - in Frankreich, Italien, Grossbritannien, Deutschland, Griechenland, das ja sehr nahe liegt, Österreich, Belgien, Polen, Spanien - Sie können dort keine Eritreer in der bedeutendsten Gruppe finden. Und in der Schweiz sind sie mit 3200 Personen pro Jahr an alleroberster Stelle.

Wir wollten 2007 einen dringlichen Bundesbeschluss machen, dann ist im Bundesrat 2008 gesagt worden: Ja, das genügt dann im Asylgesetz; das kommt ja auch gleich. Heute haben wir bereits 12 000 eritreische Flüchtlinge hier. Sie gelten vom ersten Tag an als Flüchtlinge; sie können vom ersten Tag an die Familie mitnehmen, weil sie eben Flüchtlinge sind und einfach geltend machen, dass sie Dienstverweigerer seien. Sie können sie nie mehr zurückschicken. Von diesen sind ungefähr 80 Prozent sozialhilfeabhängig und nicht in der Arbeitswelt.

Es braucht einen dringlichen Bundesbeschluss. Dienstverweigerung und Desertion dürfen nicht automatisch Grund für die Anerkennung als Flüchtling sein. Man hat diese Selbstverständlichkeit jetzt ins Gesetz zu schreiben, weil ein anderer Entscheid getroffen worden ist. Unser Anliegen war so selbstverständlich, dass wir es nie im Gesetz aufgeführt haben.

Herr Tschäppät hat noch davon gesprochen, man solle die Gesuche von Leuten, die untergetaucht sind, nicht formlos abschreiben, sondern einen Entscheid fällen. Wenn Sie einen Entscheid fällen, führt das dazu, dass diese Personen wieder sämtliche Rechtsverfahren beanspruchen und bis vor Bundesgericht gehen können. Wir wissen, das dauert Jahre bis zum Entscheid - sie bringen auch neue Flüchtlingsgründe vor. Man muss die Gesuche formlos abschreiben.

Dann haben Sie, Herr Tschäppät gefragt, was wir mit ihnen machen, wenn sie auftauchen. Sie sind illegal hier, und Sie als Stadtpräsident Berns wissen, dass Sie Illegale in diesem Land nicht dulden dürfen; sie müssen nach Hause. Notfalls müssen Sie sie - leider - ausschaffen. Es geht nicht anders, sonst werden wir nie Ruhe bekommen.

Zu den Botschaftsflüchtlingen: Es ist gesagt worden, wir seien ursprünglich skeptisch gegenüber einer Änderung gewesen. Das stimmt, aber da wir heute die einzigen sind, die das mit den Botschaften gemäss rechtlicher Verpflichtung aufrechterhalten, müssen Sie das streichen, sonst haben wir nachher alle auf unseren Botschaften.