Bäumle Martin · Nationalrat · 2012-06-13
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-06-13
Wortprotokoll
Ich möchte mich in diesem Block 1 auf fünf Punkte konzentrieren: [PAGE 1092]
1. Die Grünliberalen werden den Antrag des Bundesrates bzw. den Beschluss des Ständerates, dass Dienstverweigerung kein Asylgrund mehr sein soll, unterstützen. Wir sind uns bewusst, dass wir damit das Problem Eritrea nicht lösen können, es wird auch kein einziger Eritreer deswegen zurückgehen. Aber dank dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes ist die Schweiz nun fast das einzige Land auf der Welt, das diesen Asylgrund anerkennt, und das könnte eine Magnetwirkung auf andere Länder haben - es wird immer wieder Länder geben, wo Kriege stattfinden, heute beispielsweise Syrien -, das wollen wir nicht. Trotzdem werden solche Menschen weiterhin Aufnahme finden, allerdings nicht unter dem Titel "Asylrecht".
2. Wir werden die nachträglichen Fluchtgründe einschränken. Es geht für uns überhaupt nicht an, dass jemand in die Schweiz kommt, ein Asylgesuch stellt und dann bei der Diskussion feststellt: "Oh, ich sollte jetzt eigentlich gegen mein Regime demonstrieren oder einer Religion angehören, die zu Hause verboten ist, damit ich einen Grund habe!" - und dann hier plötzlich aktiv wird und dadurch ein Asylgrund entsteht. Das wollen wir nicht. Diese Einschränkung, die die Mehrheit beantragt, betrachten wir als massvoll, und wir lehnen dementsprechend die Minderheitsanträge von links und rechts ab.
3. Auch mit den Botschaftsgesuchen ist die Schweiz allein auf weiter Flur. Der ursprüngliche Sinn des Artikels ist heute nicht mehr gegeben. Viele dieser Gesuche, die heute auf der Botschaft eingereicht werden, sind nicht mehr von Direktverfolgten. Die Leute sind bereits in ein anderes Land eingereist und sind dort einigermassen sicher. Es gibt dann einen riesigen administrativen Aufwand, um all diese Gesuche vor Ort zu prüfen. Mit einer klaren Triage und auch einer Abweisung der Nichtberechtigten kann man hier Effizienz schaffen. Die humanitäre Sicht wird dabei nicht eingeschränkt, weil das humanitäre Visum als Möglichkeit bleibt und es nicht so ist, dass dieses nichts wert ist. Echte Flüchtlinge und echt Verfolgte haben so weiterhin eine Chance, auch über einen direkten Weg ins Verfahren hineinzukommen; die Chance für Kontingentsflüchtlinge wird mit diesem Antrag im Gegenteil eher erhöht.
4. Ein wichtiger Punkt: Wir haben in Artikel 25a das Vorgespräch für eine Chancenabwägung für Asylsuchende eingeführt; das war unbestritten. Es scheint mir aber ein ganz wichtiger Punkt zu sein, dass wir solche Vorgespräche führen, um eben auch vielen Menschen von Anfang an klarzumachen, dass gar keine Chance besteht, unter dem Titel, unter dem sie eingereist sind, je Asyl zu erhalten.
5. Die Dringlichkeiten, die bei Artikel 3, Dienstverweigerung, und als Folge auch bei den Artikeln 12 und 19 angesetzt sind, werden wir unterstützen, weil wir der Überzeugung sind, dass damit der Vollzug eher beschleunigt werden kann - im klaren Bewusstsein, dass wir in gewissen Bereichen mit der Dringlichkeit nicht alles erreichen und dass wir auch sehr sorgsam sein sollten. Dringlichkeit heisst eigentlich, ein Stück weit das Referendumsrecht zu entziehen. Da muss sich gerade die SVP schon auch Fragen stellen lassen, wieso sie bei diesem Gesetz die Dringlichkeit dann so in den Vordergrund stellt, während sie das bei anderen Gesetzen wahrscheinlich nicht machen würde. Wir werden das aber mittragen, weil wir das Gefühl haben, dass es in dieser Frage wichtig ist, der Bevölkerung zu zeigen, dass wir die Themen, die wir erkannt haben, ernsthaft angehen und sie nicht über Monate und Jahre verschleppen.
Ich bitte Sie, unseren Empfehlungen und weitgehend der Mehrheit zu folgen und ihren Anträgen zuzustimmen.