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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2012-06-13

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-13

Wortprotokoll

Bei diesem ersten Block mit verschiedenen Themen beschränke ich mich auf die Erläuterung von deren drei. Ich möchte zuerst noch sagen, dass unsere Fraktion grundsätzlich die Kommissionsmehrheit unterstützt, ausser bei meiner Minderheit.

1. Es ist unbestritten, dass das Bundesgerichtsurteil betreffend Wehrdienstverweigerung bzw. Desertion eine Sogwirkung zur Folge hatte, was die Gesuche aus Eritrea betrifft. Der Bundesrat schlägt jetzt vor, Wehrdienstverweigerung und Desertion nicht mehr als einzige Fluchtgründe zuzulassen. Der Vorschlag des Bundesrates ist richtig, er kommt meines Erachtens aber etwas spät. Deshalb beschloss die Kommissionsmehrheit, den Vorschlag dringlich zu erklären. Was in der Schweiz Dringlichkeit heisst, mag Ihnen klar sein, aber den Leuten ausserhalb der Realität des Parlamentes, in der wirklichen Welt, vielleicht nicht: Wenn wir jetzt Dringlichkeit beschliessen, haben wir noch gar nichts beschlossen. Denn dann muss der Ständerat das auch noch beschliessen, dann müssen wir noch die Differenzen zwischen Nationalrat und Ständerat in dieser Frage bereinigen, und erst dann setzt die Referendumsfrist ein. Wenn wir hier also von Dringlichkeit reden, bedeutet das im sehr guten Fall ungefähr Spätherbst 2012, und gemäss den Gepflogenheiten in diesem Haus heisst das hinsichtlich des Termins der Inkraftsetzung, dass dies auf den 1. Januar 2013 möglich sein würde. Und dann werden wir sehen, ob die Vorschläge, die Frau Bundesrätin Sommaruga für das Ende des Jahres 2012 in Aussicht gestellt hat, kohärent sind mit dem, was wir jetzt beschliessen. Wenn wir das nun nicht dringlich erklären, senden wir ein bedenkliches Signal, weil dies hier etwas ist, von dem wir schon seit vier Jahren wissen, dass wir es ändern müssten - und wir haben es nicht getan. Insofern ist Dringlichkeit angezeigt. Wichtig ist auch der Hinweis - die Bundesrätin hat es betont -, dass bei diesem Entscheid erstens die Normen der Flüchtlingskonvention gelten und dass man sich zweitens davon nicht mehr allzu viel versprechen sollte, was die Anzahl der zu erwartenden Gesuche angeht.

2. Zur Abschaffung der Botschaftsgesuche: Dazu kann ich nur sagen, dass wir das voll unterstützen, weil das schon seit Jahren Teil der Forderungen der CVP zur Migrationspolitik ist.

3. Zur Mitwirkungspflicht der Asylbewerber: Von allen Seiten wird anerkannt, dass ein Problem in diesem ganzen Asylwesen die Verfahrensdauer ist. Wenn jemand ein Asylgesuch stellt, das heisst, wenn jemand in der Schweiz Schutz vor Verfolgung sucht, dann sollte es selbstverständlich sein, dass er oder sie während des Verfahrens - in dem man prüft, ob er oder sie diesen Schutz geniessen kann oder nicht - kooperiert. Die minimale Form der Kooperation ist in meinen Augen zumindest diejenige, dass man während des Verfahrens zur Verfügung steht, wenn man eingeladen wird, Auskunft zu geben. Die minimale Form der Kooperation ist, dass man für diese Termine bei den Behörden von Bund und Kantonen zur Verfügung steht. Unserer Ansicht nach ist es tatsächlich zumutbar, dass man nicht länger als zwanzig Tage ohne Angabe von Gründen nicht zur Verfügung stehen kann. Personen, die ein Asylgesuch in der Schweiz stellen, sind zu Recht dazu anzuhalten, den Behörden ihre Adressen, wenn sie sie wechseln, zu melden und bei der Beschaffung von Reisepapieren zu kooperieren. [PAGE 1093]

In diesem Sinne unterstützt die CVP/EVP-Fraktion in diesem Block 1 mehrheitlich die Position der Kommissionsmehrheit.