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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-06-13

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-06-13

Wortprotokoll

Ich komme noch einmal auf diese geschlossene Unterbringung zurück, die die Minderheit I verlangt. Bei dem, was heute in diesem Zusammenhang über renitente Asylsuchende gesagt worden ist, ist alles durcheinandergebracht worden: Strafvollzug, Massnahmenvollzug und Administrativhaft. Ich möchte es in aller Deutlichkeit sagen: Für Straffällige haben wir das Strafrecht. Und wir haben heute mit den Zwangsmassnahmen schon die Vorbereitungs- und die Ausschaffungshaft. Sie sind bereits heute in sehr vielen Fällen möglich. Wenn jemand eine Person ernsthaft bedroht, an Leib und Leben gefährdet, dann wird er strafrechtlich verfolgt. Mit der Verurteilung wegen eines Verbrechens wird er strafrechtlich verfolgt. Wenn konkrete Anzeichen befürchten lassen, dass sich eine Person der Ausschaffung entziehen will, haben wir die Administrativhaft. Wenn ihr bisheriges Verhalten darauf schliessen lässt, dass sie sich behördlichen Anordnungen widersetzt, haben wir die Zwangsmassnahmen. Wir haben heute mit den Zwangsmassnahmen eine ganze Palette von Möglichkeiten, Personen, die sich nicht an die Ordnung halten, in Haft zu nehmen. Aber noch einmal: Diese Haft wird vom Kanton angeordnet und innerhalb von 96 Stunden vom Zwangsmassnahmengericht überprüft. Das ist der Unterschied.

Ich bitte Sie, auf die Schaffung solcher neuer, problematischer, unklarer Haftgründe zu verzichten, die mit unserer Bundesverfassung, mit unserem Rechtsstaat nicht zu vereinbaren sind. Im Übrigen widerspricht die vorgeschlagene Maximaldauer von drei Jahren für die geschlossene Unterbringung auch unserer Verfassung und vor allem auch der Rückführungsrichtlinie einer Schengen-Weiterentwicklung.

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen also, in den Artikeln 26ff. den Anträgen der Mehrheit zuzustimmen und die Anträge der Minderheiten I und II abzulehnen.

Ich komme noch zu den medizinischen Problemen im Rahmen des Asylverfahrens. Ich muss Ihnen sagen, dass wir heute die Erfahrung machen, dass relativ häufig am Ende des Asylverfahrens, zu einem sehr späten Zeitpunkt, noch medizinische Probleme vorgebracht werden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass wir von den Asylsuchenden erwarten können, dass sie ihre medizinischen Probleme, die einen Einfluss auf das Asylverfahren haben, zu einem frühen Zeitpunkt vorbringen. Ich glaube, diese Erwartung können wir haben. Wir sind uns aber bewusst, dass zum Beispiel traumatisierte Menschen, vergewaltigte Frauen vielleicht Mühe haben, sofort auf diese Erfahrungen zu sprechen zu kommen. Deshalb sieht der Bundesrat - und der Ständerat hat [PAGE 1110] es in seiner Fassung ganz spezifisch so formuliert - die Möglichkeit vor, solche medizinischen Gründe auch später noch vorzubringen. Allerdings wollen wir diese Möglichkeit auf Personen einschränken, die aufzeigen können, warum sie das nicht früher sagen konnten. Ansonsten gilt für ein späteres Vorbringen von medizinischen Problemen, wie das gesagt worden ist, die Beweislastumkehr: Dann sollen die Personen selber beweisen können, weshalb sie diese medizinischen Probleme früher nicht erwähnen konnten. Ich kann es Ihnen aber in aller Deutlichkeit sagen: Keine traumatisierte Person wird wegen dieser Bestimmung in ihr Land zurückgeschickt, wenn sie Asylgründe vorbringen kann.

Ich komme zum Punkt "Vorübergehende Nutzung von Anlagen und Bauten des Bundes zur Unterbringung Asylsuchender", den Ihre Kommission in diese Asylgesetzrevision eingebracht hat. Sie kennen die Schwierigkeiten, die wir haben, zusätzliche Unterkünfte zu finden. Ich bin der Kommission für diese zusätzliche Bestimmung dankbar. Wir können sie unterstützen, wir brauchen diese Massnahmen, um mindestens kurz- und mittelfristig Lösungen zu finden. Wir werden uns aber - ich sage das hier in aller Offenheit - vermutlich noch Überlegungen machen, wie wir auch für längerfristige Lösungen zu den nötigen Unterkünften kommen.

Zum Einzelantrag Müller Leo: Er möchte, dass die Standortgemeinden frühzeitig informiert werden. Das unterstützen wir selbstverständlich. Ob es dann in jedem Fall sechzig Tage sein müssen, da müssten wir noch schauen. Aber sicher gilt es, dies in jedem Fall so früh wie möglich zu tun. Wir unterstützen also den Einzelantrag Müller Leo.

Ich komme zum letzten Punkt, dem Ersatz von Nichteintretensentscheiden durch schnelle materielle Verfahren. Dieser Vorschlag des Bundesrates dient der Vereinfachung des Asylverfahrens. Selbstverständlich stehen wir nach wie vor zu den vorgesehenen Ausnahmen. Wenn wir aber die Nichteintretenstatbestände, die häufig eine Verzögerung zur Folge haben, durch schnelle materielle Verfahren ersetzen, tragen wir unserer Meinung nach auch zu einer Vereinfachung und Beschleunigung der Asylverfahren bei.

Ich bitte Sie deshalb, auch hier die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.