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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-06-13

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-06-13

Wortprotokoll

Es geht in Block 4 um die folgenden Themen: um die Abschaffung des Familienasyls, um die Einheit der Familie beim Wegweisungsvollzug, um die Aufhebung des Anspruchs auf eine Niederlassungsbewilligung nach fünf Jahren bei einer Asylgewährung und schliesslich um das Erlöschen des Asyls bei einem Auslandaufenthalt von einem Jahr.

Ich komme zuerst zur Frage des Familienasyls: Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, das Familienasyl aufzuheben. Ich habe heute Morgen bereits ausgeführt, dass die [PAGE 1119] Familienmitglieder von anerkannten Flüchtlingen oft auch verfolgt werden, oft auch drangsaliert werden, auch bedroht werden, und zwar gerade weil sie Angehörige von anerkannten Flüchtlingen sind. Das hat einen ganz direkten Zusammenhang. Es ist nicht so, dass sie zufällig auch noch verfolgt werden, sondern dass sie in ihrem Herkunftsstaat ebenso verfolgt, bedroht, zum Teil auch eingesperrt und gefoltert werden, weil sie Angehörige - die Ehegattin, die Tochter, der Vater, die Mutter - eines anerkannten Flüchtlings sind. Deshalb kennt man das Familienasyl.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, dass man den Familiennachzug in Zukunft nicht mehr automatisch so regelt, dass man das Familienasyl, also das Asyl für die Familienmitglieder, gewährt, sondern dass das über die ausländerrechtliche Schiene geschehen soll. Ich muss Ihnen sagen: Das funktioniert so nicht, denn es gibt bei dieser Frage einen grundlegenden Unterschied zwischen dem Ausländerrecht und dem Asylrecht. Die Gattin, die Tochter oder der Vater eines anerkannten Flüchtlings kann nicht wählen, ob sie oder er mit ihrem Gatten, Vater oder Sohn in einem anderen Land leben möchte; der anerkannte Flüchtling kann nicht wählen, ob er mit seiner Frau lieber in seinem Herkunftsstaat leben möchte. Er kann nicht in seinen Herkunftsstaat zurückkehren; er ist ja gerade deswegen in unserem Land als Flüchtling anerkannt worden. Der Ausländer, der einen Familiennachzug machen will, muss etwas vorweisen; das unterstützen wir auch. Er muss zeigen, dass er eine bedarfsgerechte Wohnung hat; er muss zeigen, dass er keine Sozialhilfe bezieht - weil er die Wahlmöglichkeit hat. Er kann jederzeit zu seiner Familie in den Herkunftsstaat zurückkehren; das kann der anerkannte Flüchtling nicht. Das ist der grosse Unterschied. Deshalb überzeugt die Lösung über die ausländerrechtliche Schiene in keiner Art und Weise.

Die Abschaffung des Familienasyls wird all diejenigen, die sich weniger Asylsuchende in unserem Land, weniger Flüchtlinge erhoffen - ich weiss nicht, wen Sie eigentlich genau abhalten wollen -, enttäuschen. Diese Menschen können trotzdem in unser Land kommen. Sie werden trotzdem kommen und hier ein Asylgesuch stellen. In den allermeisten Fällen werden sie zu Recht auch Asyl erhalten. Aber ist es das, was Sie wollen?

Wir haben zwischen Januar und Mai dieses Jahres 798 Personen Familienasyl gewährt. Diese Personen wären trotzdem gekommen und wären ins normale Asylverfahren eingestiegen. Für diese Personen hätten wir ein aufwendiges, langwieriges Asylverfahren durchgeführt. Sie hätten unter Umständen monate- oder jahrelang nicht gewusst, ob sie bleiben können oder nicht. Das wäre auch eine etwas schwierige Situation für diese Familien. Wir sprechen hier auch nicht von Tausenden und von Zehntausenden von Personen, die aufgrund des Familienasyls in unser Land kommen. Wir sprechen über eine Anzahl Personen, die es aus meiner Sicht verdient haben nachzukommen, weil sie Angehörige haben, die in unserem Land als Flüchtlinge anerkannt sind.

Ich möchte noch etwas zum Einzelantrag Fischer Roland sagen: Er schlägt hier eine vermittelnde Lösung vor. Er schlägt eine Zwischenlösung vor, indem er sagt, dass das Familienasyl weiterhin für die Ehegatten, für die eingetragenen Partnerinnen und Partner und für die minderjährigen Kinder gelten soll. Genau das steht schon heute im Gesetz, das ist geltendes Recht. Mit der heute geltenden gesetzlichen Regelung bekommen die nahen Familienangehörigen, z. B. Eltern oder Geschwister, nur Familienasyl, wenn besondere Gründe dafür sprechen. Die Unterscheidung zwischen Angehörigen, welche die Gatten, die Partner und die minderjährigen Kinder umfassen, und zwischen den anderen nahen Angehörigen gibt es heute im Gesetz schon. Ich anerkenne, dass der Antrag ein Vermittlungsversuch ist, aber mit dem heute geltenden Recht können wir diesen speziellen Situationen der Familienangehörigen Rechnung tragen.

Ich habe heute Morgen gesagt, dass ich mit dieser Gesetzesrevision drei Ziele verfolge: erstens Verfolgte schützen, zweitens Verfahren beschleunigen und drittens Missbräuche bekämpfen. Mit der Abschaffung des Familienasyls kommen Sie keinem dieser Ziele näher.

Ich bitte Sie wirklich, auf die Abschaffung des Familienasyls nicht einzugehen und hier die Mehrheit nicht zu unterstützen.

Ich komme noch zu den zwei weiteren Punkten, die in diesem Block 4 vorgesehen sind:

Die Minderheit Pantani möchte, dass die Einheit der Familie bei der Wegweisung nicht mehr berücksichtigt wird. Ich glaube nicht, dass es das ist, was wir wollen. Wir erreichen damit überhaupt nichts, und es besteht mit diesem Minderheitsantrag höchstens die Gefahr, dass im Einzelfall beim Vollzug eines Wegweisungsentscheids eine Familie auseinandergerissen wird. Das kann jetzt wirklich nicht Sinn und Zweck dieser Asylgesetzrevision sein. Ich bitte Sie, den Antrag dieser Minderheit ebenfalls abzulehnen.

Ich komme noch zum zweiten Punkt: Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, dass das Asyl bei einem Auslandaufenthalt von einem Jahr erlischt. Heute erlischt das Asyl nach einem dreijährigen Auslandaufenthalt. Man kann allenfalls dafür Verständnis haben, dass gesagt wird, wenn man in einem Land Asyl bekomme, dann könne man doch nicht ins Ausland verreisen. Aber ein anerkannter Flüchtling, der von seinem Arbeitgeber für eineinhalb Jahre ins Ausland geschickt wird, weil er eine tolle Person ist, ein toller Mitarbeiter, der für die Firma im Ausland gute Arbeit leisten kann, der soll dann deswegen seinen Asylstatus verlieren? Ich weiss nicht, was Sie damit bezwecken. Ich muss Ihnen sagen: Wenn anerkannte Flüchtlinge, die eben gerade im Arbeitsprozess gut integriert sind, die Möglichkeit haben, ein Jahr, eineinhalb Jahre, zwei Jahre im Ausland für ihren schweizerischen Arbeitgeber einer Arbeit nachzugehen, soll ihnen deswegen doch nicht der Asylstatus entzogen werden. Ich bitte Sie hier, den Antrag der Mehrheit abzulehnen.

Ich komme zu den Empfehlungen des Bundesrates: Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, bei Artikel 44 der Mehrheit zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Pantani abzulehnen. Bei Artikel 51, bei Artikel 63 Absatz 4 sowie bei den Übergangsbestimmungen beantragt er Ihnen, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und die Minderheit Schenker Silvia zu unterstützen. Bei Artikel 60 Absatz 2 beantragt er Ihnen ebenfalls, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und die Minderheit Schenker Silvia zu unterstützen. Bei Artikel 64 Absatz 1 Buchstabe a lehnt der Bundesrat den Antrag der Mehrheit ebenfalls ab und bittet Sie, die Minderheit Glättli zu unterstützen.