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Blocher Christoph · Nationalrat · 2012-06-13

Blocher Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-13

Wortprotokoll

Betreffend Streit um Sozialhilfe oder Nothilfe waren die Argumente gegen die Nothilfe schon damals vorgebracht worden, als man für die abgewiesenen Asylsuchenden, die nach Hause sollten, nur noch Nothilfe einführte. Es ist damals gesagt worden, dass sie untertauchen und in die Kriminalität gehen würden, dass das ganz schlimm werde. Ich muss Ihnen sagen, dass man dann genaue Monitoring-Berichte gemacht hat, alle drei Monate. Es ist keine Verschlimmerung passiert, bei den Sozialhilfeempfängern im Asylbereich hat es nicht mehr Kriminelle gegeben, als sie zu Nothilfeempfängern wurden.

Die Nothilfe ist auch nicht irgendeine Wasser-und-Brot-Lösung, sondern sie ist immer noch so interessant, dass viele Leute, die heimgehen sollten, nicht heimgehen. Wie ist es eigentlich? Ist es attraktiv, in der Schweiz Asyl zu suchen? Heute stand in der "Berner Zeitung" ein Interview mit einem schweizerisch-tunesischen Schriftsteller, Amor Ben Hamida, der die Situation mit den Tunesiern gut kennt. Er sagt auf die Frage, ob es denn mit dieser Nothilfe für die Leute interessant wäre, länger zu bleiben, heute sei es sehr wohl interessant, das mache für die Afrikaner Sinn. Mit dem Geld, das sie hier während des Verfahrens erhalten würden, könnten die Tunesier noch zusätzlich ihre Familien in der Heimat unterstützen. Ich freue mich, dass sie das tun können, aber das ist nicht der Sinn der Verfahren.

Wenn Sie schauen, um wie viel die Nothilfe tiefer ist als die Sozialhilfe, sehen Sie, dass das etwa 15 Prozent sind. Hier ist erzählt worden, die Nothilfe betrage 6 Franken und noch die Unterkunft. Auch die medizinische Versorgung ist dabei - es ist nicht so, dass die Betroffenen darben müssen. Es ist auch eine würdige Entschädigung. In Deutschland, das weiss Frau Bundesrätin Sommaruga, wird den Asylsuchenden keine volle Sozialhilfe bezahlt. Ob man dem Nothilfe sagt oder nicht - es wird nicht die gleiche Leistung erbracht wie bei einem inländischen Sozialhilfeempfänger, jedenfalls während des Verfahrens nicht.

Darum bitten wir Sie, dieser Lösung zuzustimmen.

Die Minderheit III ging noch vom Antrag der Mehrheit aus. Nachdem sich jetzt mit dem Einzelantrag Müller Philipp eine mehrheitsfähige Lösung abzeichnet, werden wir in der Fraktion den Antrag der Minderheit III nicht unterstützen, sondern dem Einzelantrag Müller Philipp zustimmen. Ich ziehe also den Antrag der Minderheit III zu Artikel 82 zurück, sofern nicht jemand anderes, der bei meiner Minderheit ist, an diesem Antrag festhalten möchte.

Ich bitte Sie also, dem Einzelantrag Müller Philipp zuzustimmen. Das wird zwar noch keine Wunderlösung sein, da auch die Nothilfe für Asylsuchende interessant ist. Es ist aber ein kleines Hindernis für Leute, die nicht an Leib und Leben bedroht sind, in die Schweiz zu kommen. Diejenigen aber, die an Leib und Leben bedroht sind, werden in Würde hier leben können und unterstützt werden, sodass sie nicht Not leiden müssen.