Schenker Silvia · Nationalrat · 2012-06-13
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-13
Wortprotokoll
Man müsse den Unmut in der Bevölkerung ernst nehmen, habe ich heute Morgen am Radio eine Parlamentarierin sagen hören. Sie führte dies als Begründung dafür an, dass die Sozialhilfe für Asylsuchende gestrichen werden soll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen: Ja, wir sind Volksvertreterinnen und -vertreter; ja, wir sollen und müssen auf das hören, was die Bevölkerung zu diesen oder zu anderen Themen sagt, aber wir müssen auch versuchen, nüchtern und sachlich zu bleiben. Bevor wir hier Gesetzesbestimmungen erlassen, die nachher umgesetzt werden müssen, sollten wir sorgfältig prüfen, ob eine Notwendigkeit dafür besteht und ob eine sinnvolle Umsetzung möglich ist. Besteht also die Notwendigkeit, Asylsuchenden die Sozialhilfe zu streichen? Die zweite Frage, die wir zu beantworten haben, lautet: Ist dies sinnvoll? Ich komme ganz klar zum Schluss: Beide Fragen sind mit einem dezidierten Nein zu beantworten.
Zunächst möchte ich einige Dinge klarstellen: Wenn wir von Nothilfe sprechen, dann sprechen wir von einem Dach über dem Kopf und einem kleinen Geldbetrag, der zwischen 8 und 12 Franken liegt; je nach Kanton ist dieser Betrag unterschiedlich hoch. Wir sprechen davon, dass die Betroffenen nachts zum Beispiel in einer Notschlafstelle untergebracht sind und den ganzen Tag irgendwo auf der Strasse verbringen müssen. Wir sprechen davon, dass mit diesen 8 bis 12 Franken alle Bedürfnisse wie Essen, Kleidung, Hygieneartikel, Kommunikation usw. abgedeckt werden sollen. Wir sprechen also nicht - wie es fälschlicherweise immer wieder behauptet wird - von einem Taschengeld, das die Betroffenen zusätzlich zum Obdach, zum Essen und zu den Kleidern noch erhalten.
Was bedeutet Sozialhilfe für Asylsuchende? In meinem Kanton erhalten Asylsuchende etwa die Hälfte dessen, was ein Sozialhilfebezüger, eine Sozialhilfebezügerin erhält. Sie wissen, dass die Sozialhilfe das abdeckt, was in der Schweiz als Existenzminimum gilt.
Es ist eines reichen Landes wie der Schweiz unwürdig, wenn Asylsuchende behandelt werden, als ob sie illegal hier wären. Das ist ein ethisches Argument gegen die Streichung der Sozialhilfe. Es gibt aber auch sachliche Argumente: Die Sozialhilfebeiträge, welche Asylsuchende erhalten, werden auch als Steuerungs- und Disziplinierungsinstrument benutzt, etwa dann, wenn Asylsuchende sich nicht an Vorschriften halten oder nicht kooperativ sind. Diese Möglichkeit entfällt, wenn Sie die Sozialhilfe streichen.
Bei einigen Bestimmungen wurde darüber gestritten und diskutiert, ob sie wirklich etwas verändern oder ob die Änderungen, die beschlossen werden, lediglich Symbolcharakter haben. Wenn Sie dem Antrag zustimmen, dass Asylsuchende in Zukunft nur noch Nothilfe erhalten sollen, verändern Sie ganz sicher etwas: Sie lassen es zu, dass Tausende von Asylsuchenden für die Dauer des Verfahrens unter schwierigsten Bedingungen leben müssen.
Welches die wahren Motive sind, die hinter diesem Antrag stehen, habe ich ehrlich gesagt bis heute nicht verstanden. Bis heute weiss ich nicht, worauf Sie zielen, wenn Sie so entscheiden. Geht es Ihnen darum, alle Asylsuchenden kollektiv dafür zu bestrafen, dass einige von ihnen sich unmöglich benehmen? Oder denken Sie ernsthaft, dass dann weniger Asylsuchende in die Schweiz kommen? Ich verstehe es nicht, ich akzeptiere es nicht, und ich hoffe immer noch, dass die Mehrheit hier im Saal gegen die Streichung der Sozialhilfe stimmt.