Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2012-06-13
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2012-06-13
Wortprotokoll
Gemäss geltendem Recht erhalten alle Asylsuchenden während eines laufenden Asylverfahrens Sozialhilfe. Wie in anderen Ländern erhalten sie auch in der Schweiz nicht die volle Sozialhilfe, sondern rund 20 bis 30 Prozent weniger als die übrigen Sozialhilfebezüger. So viel sei zum Voraus gesagt.
Nun, eine Minderheit Ihrer Kommission will jetzt, dass alle Asylsuchenden nur noch Nothilfe erhalten.
Ich muss vielleicht etwas klarstellen: Wovon reden wir eigentlich, wenn wir von Nothilfe reden?
1. Nothilfebezügerinnen und -bezüger haben heute keine festen Strukturen, sie müssen ihren Platz in Notschlafstellen suchen, in Notschlafstellen, die auch für Armengenössige, für Junkies vorgesehen sind; in diesen Notschlafstellen können auch Nothilfebezügerinnen und -bezüger ihre Nächte verbringen. Das sind übrigens Strukturen, die häufig nur nachts offen und tagsüber geschlossen sind. [PAGE 1127]
2. Nothilfebezügerinnen und -bezüger dürfen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
3. Für Nothilfebezügerinnen und -bezüger gibt es keine Beschäftigungsprogramme, was ja auch nachvollziehbar ist, da heute vorgesehen ist, dass Nothilfebezügerinnen und -bezüger unser Land verlassen sollen, weil ihr Asylgesuch abgewiesen worden ist. Diese Personen können nur Nothilfe beziehen, für sie gilt dieses Regime.
Nun möchte eine Minderheit Ihrer Kommission dieses Regime für alle Asylsuchenden einführen - auch für traumatisierte Flüchtlinge; auch für Menschen, die aus einer Verfolgungssituation in unser Land kommen und hier Schutz suchen; auch für Menschen, die nach einer langen Reise hierhergekommen sind, gefoltert wurden, traumatisiert sind; für sie alle soll dieses Regime gelten. Das ist nicht nur unmenschlich, sondern verstösst gegen die humanitäre Tradition, welcher sich unser Land dermassen gerne rühmt!
Nun scheint es, dass auch der Minderheit, die diesen Antrag gestellt hat, das Ganze etwas unheimlich geworden ist. Vor allem ist wahrscheinlich mittlerweile aber auch allen klargeworden, dass alle, die für eine Beschleunigung der Verfahren einstehen - es sind, soweit ich feststelle, eigentlich immer noch alle mit dabei -, mit diesem Nothilferegime genau das Gegenteil bewirken würden. Denn allen ist klar, dass für rasche Asylverfahren die Asylsuchenden eben vor Ort sein müssen. Dafür brauchen wir Tagesstrukturen und nicht Notschlafstellen, die tagsüber geschlossen sind.
Nun hat Herr Müller Philipp einen Einzelantrag eingereicht, der diesen Minderheitsantrag ersetzen soll. Er hat darin ein paar Korrekturen vorgesehen. Er möchte erstens, dass man besonders verletzlichen Personen auch in diesem Nothilferegime Rechnung tragen kann. Ja, das ist sehr gut, aber das steht heute schon im Gesetz, das müssen Sie kein zweites Mal schreiben. Zweitens möchte Herr Müller mit dem Einzelantrag von den Kantonen verlangen, dass sie dafür sorgen, dass der Aufenthaltsort der Asylsuchenden immer bekannt ist. Ja, wie machen sie das? Das können sie nur, wenn sie für die Asylsuchenden die entsprechenden Tagesstrukturen haben. Drittens möchte der Antragsteller die Kantone verpflichten, dass sie dafür sorgen, dass die betroffenen Personen den zuständigen Behörden jederzeit für das Asylverfahren zur Verfügung stehen. Ja, wie sollen sie das bewerkstelligen? Indem sie für diese Personen eben Tagesstrukturen zur Verfügung haben und dann eben von ihnen wissen, wo sie sind. Das geht mit diesem Notschlafstellenregime eben nicht zusammen.
Deshalb muss ich Sie fragen: Was wollen Sie denn jetzt eigentlich? Das, was hier im Einzelantrag steht, ist letztlich das, was heute eben die Sozialhilfe bedeutet. Das hat mit dem Nothilferegime, wie es heute für abgewiesene Asylbewerber vorgesehen ist, kaum mehr etwas zu tun. Wenn Sie die Sozialhilfe für Asylsuchende tatsächlich streichen und nur noch Nothilfe vorsehen wollen, dann begeben Sie sich aber noch in ein paar Widersprüche.
Sie haben heute beschlossen, dass Sie die Kollektivunterkünfte fördern wollen. Ich habe das sehr unterstützt, ich begrüsse das und bin froh, dass Sie das beschlossen haben. Aber jetzt wollen Sie wieder nur Notschlafstellen. Wollen Sie Kollektivunterkünfte, oder wollen Sie Notschlafstellen? Sie sprechen von Nothilfe, belassen aber den Asylsuchenden - auch mit dem Einzelantrag Müller Philipp - die Möglichkeit, nach drei Monaten eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Ja, was wollen Sie jetzt? Wollen Sie die Asylsuchenden auf Nothilfe setzen, oder wollen Sie, dass die Asylsuchenden nach drei Monaten, wenn sie können, einer Erwerbstätigkeit nachgehen?
Noch ein weiterer Punkt: Sie haben heute beschlossen, dass Sie Beschäftigungsprogramme fördern wollen. Ich habe das sehr begrüsst; das ist auch ein Beitrag zur Sicherheit in diesem Land. Aber Beschäftigungsprogramme für Nothilfebezüger sind ja ein Widerspruch in sich. Wollen Sie jetzt Beschäftigungsprogramme, oder wollen Sie Nothilfe? Auch das ist jetzt nicht mehr klar. Wenn Sie Nothilfe meinen, dann muss ich Ihnen sagen, dass dieses Konzept mit dem Konzept der Beschleunigung der Asylverfahren nicht vereinbar ist. Wenn Sie die Verfahren beschleunigen wollen, dann bleiben Sie bitte auf dem Kurs, den Sie heute eingeschlagen haben, den ich sehr begrüsse. Dann haben Sie auch die entsprechenden Resultate.
Es wurde heute gesagt, dass es in gewissen Fällen störend sei, dass die betreffenden Personen Sozialhilfe bekämen. Der Bundesrat selber hat Ihnen ja hier Vorschläge zu diesem Gesetz gemacht: Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, dass z. B. bei Mehrfachgesuchen während der Dauer des Verfahrens nur noch Nothilfe bezahlt wird. Das ist der Entwurf des Bundesrates. Ihre Kommission unterstützt diesen Entwurf bzw. den Beschluss des Ständerates in ihrer Mehrheit, und deshalb bitte ich Sie: Unterstützen auch Sie die Mehrheit Ihrer Kommission, und lehnen Sie die Anträge der Minderheit I (Glättli), der Minderheit II (Müller Philipp) und der Minderheit III (Blocher) zu diesem Artikel ab!
Schliesslich hat Ihnen der Bundesrat auch vorgeschlagen, dass man die Sozialhilfe bei renitenten und straffälligen Asylsuchenden kürzen kann. Das ist das Richtige; da bestrafen Sie die Richtigen, damit haben Sie eine Möglichkeit, diesen Leuten zu sagen, dass wir das nicht akzeptieren. Deshalb bitte ich Sie auch - die Kommissionsmehrheit hat das aufgenommen -: Unterstützen Sie hier die Kommissionsmehrheit, und lehnen Sie den Antrag der Minderheit Gross Andreas ab.
Schliesslich gibt es noch Minderheitsanträge zu Artikel 82 Absätze 1 bis 4: Die Minderheit I (Glättli) möchte das heutige Nothilferegime für abgewiesene Asylsuchende wieder abschaffen. Das trägt der Bundesrat nicht mit. Wir sind der Meinung, dass die Unterscheidung - Sozialhilfe für Asylsuchende, Nothilfe für abgewiesene Asylsuchende - richtig ist, weil sie auch hilft, den Leuten zu zeigen, dass ihr Asylgesuch abgelehnt wurde. Sie müssen unser Land verlassen, sie bekommen nur noch Nothilfe. Das ist das Konzept der Nothilfe, wie wir es auch unterstützen. Ich bitte Sie deshalb auch hier, die Minderheit I (Glättli) zu Artikel 82 Absätze 1 bis 4 abzulehnen.
Ich fasse die Empfehlungen des Bundesrates zusammen: bei Artikel 80 Absatz 2 Zustimmung zur Mehrheit, Ablehnung des Minderheitsantrages Müller Philipp; bei Artikel 81 Absatz 2 Ablehnung des Mehrheitsantrages; bei Artikel 82 Absätze 1 bis 4 Zustimmung zur Mehrheit, Ablehnung des Minderheitsantrages I (Glättli), Ablehnung des Minderheitsantrages II (Müller Philipp), Ablehnung des Einzelantrages Müller Philipp und Ablehnung des Minderheitsantrages III (Blocher). Bei Artikel 83 Absatz 1 empfehlen wir Ihnen Zustimmung zur Mehrheit, und bei Artikel 88 beantragen wir Ihnen, den Minderheitsantrag abzulehnen.