Guhl Bernhard · Nationalrat · 2015-06-10
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2015-06-10
Wortprotokoll
Vorweg: Die BDP-Fraktion wird auf diese Vorlage eintreten und bittet Sie, dasselbe zu tun.
Der Gesetzentwurf übernimmt bereits bestehende gesetzliche Grundlagen sowie die bisherige Praxis und regelt sie in einem einzigen Erlass. Zudem soll die internationale Zusammenarbeit bei der Rückführung von Potentatengeldern effizienter gestaltet werden. Die Schweiz hat, gestützt auf die Bundesverfassung, schon in der Vergangenheit mehrere Vermögenssperren gegen politisch exponierte Personen erlassen. Im Jahr 2011 nahmen beide Räte die Motion 11.3151 an, die den Bundesrat verpflichtet, für derartige Vermögenssperren eine formelle gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Der Bundesrat hat mit dieser Vorlage also auf die gängige Praxis und auf einen Vorstoss aus dem Parlament reagiert. Der Gesetzentwurf regelt die Sperrung, Einziehung und Rückerstattung von Potentatengeldern umfassend und bildet damit die bisherige Praxis in der Schweiz in diesem Bereich ab. Er findet Anwendung in Fällen, in denen sich führende Persönlichkeiten unrechtmässig bereichern, indem sie sich durch Korruption und andere Verbrechen Vermögenswerte aneignen und auf ausländischen Finanzplätzen beiseiteschaffen. Der Entwurf enthält Bestimmungen zur vorsorglichen Sperrung von solchen Vermögenswerten von politisch exponierten Personen und ihnen nahestehenden Personen. Er hält fest, unter welchen Voraussetzungen Potentatengelder im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens gerichtlich eingezogen werden können und nach welchen Grundsätzen diese Gelder wieder in die Herkunftsstaaten zurückgeführt werden.
Die Vorlage ist ganz im Sinne der BDP. Wir treten deshalb darauf ein und bitten Sie, dasselbe zu tun.