Lexipedia

Vogler Karl · Nationalrat · 2015-06-10

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-10

Wortprotokoll

Für einmal nicht aufgrund ausländischen Drucks oder aufgrund von Pressionen internationaler Organisationen beraten wir heute eine Vorlage, den Finanzplatz Schweiz betreffend. Trotzdem, auch ohne äusseren Druck ist es richtig, dass die Schweiz im Bereich der Potentatengelder legislatorisch tätig wird. Der Inhalt der Vorlage wurde Ihnen von der Kommissionssprecherin und dem Kommissionssprecher vorgestellt. Ich verzichte an dieser Stelle auf weitgehende Wiederholungen.

Im Ergebnis bildet der Entwurf des neuen Bundesgesetzes das geltende Recht und die bisherige Praxis betreffend die [PAGE 999] Rückgabe unrechtmässig erworbener Vermögenswerte durch politisch exponierte Personen bzw. Potentaten in einem einzigen Gesetz ab. Entsprechend geregelt werden die in diesem Zusammenhang wichtigsten Massnahmen, nämlich die Sperrung, die Einziehung und die Rückerstattung solcher Vermögenswerte. Gleichzeitig sieht der Entwurf die gezielte Unterstützung der Herkunftsstaaten in ihren Bemühungen, durch politisch exponierte Personen unrechtmässig erworbene Vermögenswerte in eben diese Herkunftsstaaten zurückzuführen, vor.

Die CVP/EVP-Fraktion ist klar für Eintreten auf diese Vorlage. Warum? Im Wesentlichen aus drei Gründen, nämlich wegen der rechtlichen, aber auch demokratiepolitischen Notwendigkeit einer entsprechenden Kodifizierung, weiter wegen der besseren Kohärenz unserer Aussen- und Entwicklungspolitik, und schliesslich können mit dieser Vorlage die Reputation und die Integrität des Finanzplatzes Schweiz weiter gestärkt werden. Entsprechend ist sie in unser aller Interesse.

Zum ersten Grund, der rechtsstaatlichen und demokratiepolitischen Notwendigkeit einer formell-gesetzlichen Grundlage: Seit Ende der Achtzigerjahre ist unser Land regelmässig mit Fragen rund um die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte von politisch exponierten Personen konfrontiert - angefangen 1986 nach dem Sturz des philippinischen Diktators Marcos über die Ereignisse rund um den arabischen Frühling 2011 bis hin zu den jüngsten Ereignissen in der Ukraine 2014. Die entsprechenden Sperrungen stützen sich heute einzig auf die Bundesverfassung, nachgerade auf einen Absatz eines Artikels, nämlich auf Absatz 3 von Artikel 184. Gemäss diesem kann der Bundesrat zur Wahrung von Landesinteressen Verordnungen und Verfügungen erlassen. Eine systematische Anrufung der Bundesverfassung für die Sperrung von Potentatengeldern oder die Verlängerung einer solchen Sperrung ist aber unter rechtsstaatlichen Aspekten äusserst unbefriedigend. Diese Einschätzung führte denn auch zur Annahme der Motion 11.3151, mit der Folge, dass der Bundesrat eine formell-gesetzliche Grundlage zur Sperrung von Potentatengeldern zu erarbeiten hatte. Diese liegt nun vor.

Neben der rechtsstaatlichen Notwendigkeit einer formell-gesetzlichen Grundlage ist es aber auch Ausfluss einer kohärenten Aussen- und Entwicklungspolitik, mit entsprechender Regulierung dafür besorgt zu sein, dass in der Schweiz insbesondere auch keine Gelder parkiert werden, die aus der Entwicklungshilfe stammen und dieser allenfalls entzogen werden. Gemäss Artikel 54 Absatz 2 der Bundesverfassung trägt der Bund zur Linderung von Not und Armut in der Welt bei, zur Achtung der Menschenrechte, aber auch zur Förderung der Demokratie. Wenn die Schweiz gestützt auf diese Verfassungsbestimmung in den letzten Jahren jährliche Beiträge zwischen 1,3 und 1,8 Milliarden Franken für die humanitäre Hilfe und die Entwicklungszusammenarbeit ausgegeben hat, so muss sie alles Interesse daran haben, dass diese Gelder nach den Grundsätzen der Transparenz und der guten Regierungsführung verwendet und nicht missbraucht werden. Der Gesetzentwurf trägt mit einer klaren Regelung, was die Sperrung, die Einziehung und die Rückerstattung von Potentatenvermögen betrifft, zur Bekämpfung entsprechend möglichen Missbrauchs und von Korruption bei.

Und schliesslich werden mit dieser Vorlage die Reputation und die Integrität des Finanzplatzes Schweiz weiter gestärkt, was von unserer Fraktion ebenfalls begrüsst wird.

Die Politik der Schweiz zur Bekämpfung der Finanzkriminalität von politisch exponierten Personen hat sich zwar seit der Sperrung der Gelder des philippinischen Diktators Marcos 1986 ständig weiterentwickelt, verbessert - basierend auf der Basis der Prinzipien der Prävention und Repression. Erinnert sei in diesem Zusammenhang etwa an das Geldwäschereigesetz und die Umsetzung der Gafi-Empfehlungen, an das Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen und an das Rechtshilfegesetz. Die Vergangenheit hat aber gezeigt, dass es wichtig ist, dass unrechtmässig erworbene Vermögenswerte nicht nur transparent, sondern auch rasch in die Herkunftsstaaten zurückgeführt werden; dies, weil diese Gelder für die wirtschaftliche Entwicklung der Herkunftsstaaten sehr wichtig sind, aber auch, um das damit verbundene Reputationsrisiko der Schweiz zu verkleinern. Es ist nicht im Interesse der Schweiz, während Jahren hier im Fokus internationaler Aufmerksamkeit zu stehen. Daher ist es nur richtig, dass das Gesetz Neuerungen beinhaltet, welche die Beschleunigung der Behandlung und die Lösung von Potentatengelderfällen beinhalten.

Erlauben Sie mir noch einen Hinweis zum Antrag auf Nichteintreten. Es ist tatsächlich so, wie es Kollege Brand gesagt hat, dass die Schweiz bereits heute über gesetzliche Grundlagen wie auch über eine eingespielte Praxis betreffend die Sperrung, Einziehung und Rückerstattung von Potentatengeldern verfügt. Es ist nicht so, dass die Schweiz in diesem Bereich in den letzten Jahren passiv geblieben wäre, im Gegenteil. Die Schweiz verfügt heute im Bereich der Potentatengelder über eine grundsätzlich funktionierende Strategie. Trotzdem ist es wichtig, dass das geltende Recht und die derzeitige Praxis zu unrechtmässig erworbenen Vermögenswerten betreffend politisch exponierte Personen in einer neuen formellgesetzlichen Grundlage kodifiziert werden. Die Kodifikation in einem Gesamterlass erhöht die Kohärenz und dient der Transparenz des schweizerischen Dispositivs. Es kann nicht sein, dass die Schweiz gestützt auf die Verfassung systematisch Notrecht anwenden muss. Daneben beinhaltet das Gesetz insbesondere für Fälle Neuerungen, in denen die Rechtshilfe nicht greift. In solchen Fällen ist es notwendig, dass ein Auffanggesetz greift. Es geht nicht an, dass die Unfähigkeit des Herkunftsstaates, ein Rechtshilfeverfahren durchzuführen, den ehemaligen Machthaber quasi belohnt und man ihm mutmasslich gestohlene Gelder zurückgeben muss.

Ein Letztes: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt man auch der Verpflichtung gemäss Artikel 7c des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes nach. Bei einer Ablehnung der Vorlage müssten beispielsweise die Vermögenssperrungen in den Fällen von Tunesien und Ägypten aufgehoben werden, da sich ihre Weiterführung auf keine formalrechtliche Grundlage stützen könnte. Ich glaube nicht, dass das jemand in diesem Saale tatsächlich möchte.

Die CVP/EVP-Fraktion ist klar für Eintreten auf die Vorlage, was ich Ihnen ebenfalls empfehle.