Vischer Daniel · Nationalrat · 2015-06-10
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-06-10
Wortprotokoll
Es geht hier tatsächlich um begriffliche Ergänzungen, die vorgenommen werden sollen. Die Mehrheit hat sich dazu entschlossen. Zum einen geht es in Artikel 1 - dann folgt der Begriff wieder in den Artikeln 2 und 3 - um die Einfügung des Begriffes "beteiligt" bei den nahestehenden Personen.
Es wurde bereits dargetan, dass der Entwurf des Bundesrates auf der jetzigen Praxis und auf den Formulierungen des international gängigen Rechts beruht. Wenn nun Einschränkungen gemacht werden, dann erfolgt das ja mit einer gewissen Absicht: Man will diese Praxis einengen. Es wurde in der Kommission dargelegt, dass eine enge Auslegung des Begriffs der nahestehenden Person gemeint ist. Es wurden auch Beispiele genannt. Wenn Sie nun den Begriff "beteiligt" einfügen, wollen Sie diese Auslegung nochmals einengen. Das heisst, Sie signalisieren damit, dass Sie mit der bisherigen Praxis des Bundesrates nicht einverstanden sind. Das müsste ja die logische Schlussfolgerung aus dieser Debatte sein, wenn Sie die gängige Auslegung einer vorhandenen Gesetzesformulierung nun einengen wollen.
Aus diesem Grund ersuche ich Sie, bei den genannten Artikeln jeweils dem Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer zu folgen.
Ich komme zum Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer zu Artikel 2. Die Mehrheit beantragt hier die Einschränkung "... die erkennbar dazu Hilfe leisteten oder dazu benutzt wurden, um unrechtmässig erworbene Vermögenswerte politisch exponierter Personen zu halten". Wenn Sie das wiederum so auslegen, wie es einige verstehen, die das vorgeschlagen haben, dann könnte man plötzlich zur Schlussfolgerung kommen, dass eine Ehefrau, die an sich nichts zu tun hat mit dem, was passiert, aber auf ihrem Konto plötzlich Geld findet, da nicht gemeint ist. Aber es ist natürlich schon so, dass wir das ganze nahestehende Umfeld abdecken können müssen, denn sonst könnte ja unter der Hand Geld gewissermassen bei Leuten, die vielleicht sonst im politischen Feld gar nicht tätig sind, sich dort gar nicht in Szene setzen, deponiert werden. Diese Leute könnten einfach dazu gebraucht werden, dass Vermögen verborgen bleibt.
In diesem Sinne ersuche ich Sie auch hier klar, der Minderheit zu folgen.
Ich weiss ehrlich gesagt nicht ganz, was diese Einschränkungsspiele sollen. Wir haben einen klaren Gesetzestext, eine klare Auslegung. Nun hat es keinen Sinn, dass wir da eine Wortspielerei betreiben, bei der es Ihnen eben nicht um [PAGE 1006] die Wortspielerei geht, sondern um eine einschränkende Anwendung des Gesetzes. Wir wollen aber keine andere Anwendung des Gesetzes als diejenige, die der bisherigen Praxis entspricht.
Dann noch zu Herrn Schwander: Hier geht es ja um Informationen, die dazu dienen, dass ein Rechtshilfegesuch gestellt werden kann. Ich sehe eigentlich Ihre Einwände nicht ganz. Wollen Sie denn verhindern, dass andere in die Lage versetzt werden, ein Rechtshilfegesuch stellen zu können? Ich kann ja nicht im Ernst glauben, dass das der Fall ist.
Bei Artikel 13 ersuche ich Sie dringendst, den Antrag der Minderheit II (Stamm) abzulehnen.