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Leu Josef · Nationalrat · 2000-03-08

Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-08

Wortprotokoll

Mit der Einführung eines zusätzlichen Absatzes 3 geht es mir darum, dass Magistralrezepturen im Veterinärbereich nicht die Umgehung einer Registrierung ermöglichen. Magistralrezepturen zur Anwendung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, sollen grundsätzlich nur in Ausnahmefällen möglich sein. Eine Ausnahme im Einzelfall wäre demnach möglich, wenn ein vergleichbares Präparat fehlt und eine fachlich korrekte Begründung für den Einsatz des vorgesehenen Arzneimittels vorliegt. Magistralrezepturen wie auch die Umwidmung sollen also Ausnahmen bleiben und erst angewendet werden, wenn die ordentliche Zulassung und das vereinfachte Zulassungsverfahren den Bedürfnissen nicht genügen.

Bedenken Sie, dass jede Anwendung von Arzneimitteln bei Nutztieren immer auch den Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten bzw. die Lebensmittelsicherheit betrifft. Die Tatsache, dass hoch sensible Bereiche wie Konsumentenschutz, Tierschutz und auch Umweltschutz betroffen sind, unterscheidet den Arzneimitteleinsatz bei Tieren deutlich von der Arzneimittelabgabe im Humanbereich.

Ich bitte Sie im Interesse der Lebensmittelsicherheit, diesen Antrag zu unterstützen.

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