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Deiss Joseph · Bundesrat · 2001-11-26

Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2001-11-26

Wortprotokoll

Tout d'abord, je remercie les intervenants, y compris M. Reimann, qui se sont déclarés d'accord avec la transformation en postulat pour ce qui est de la motion.

Si vous le permettez, j'aimerais quand même ajouter un élément important, pour ne pas qu'on ait le sentiment que c'était uniquement une question de manipulation.

Es besteht ein wichtiger Unterschied zu einem Staatsbürger oder zu einer Staatsbürgerin in der Schweiz, die sich immer, als Pflicht, anmelden müssen. Somit ist es stets möglich, über die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die in der Schweiz stimmen, klare Angaben zu haben. Diese Pflicht obliegt den Auslandschweizern nicht. Somit haben wir kein Mittel, sie, was die Stimmregister anbetrifft, einer strengen Kontrolle zu unterziehen.

Wenn man dann einfach sagt, diejenigen, die regelmässig stimmen, sollen das als erledigt betrachten können, dann entgegne ich: Was heisst das, regelmässig stimmen?

Was wir nun tun werden - das haben wir letzte Woche schon mit Herrn Stucky abgesprochen und das findet auch von ihm Zustimmung - ist, dass wir eine vereinfachte Form der Erneuerung einführen, indem dem Stimmmaterial regelmässig ein Formular zur Unterzeichnung beigelegt wird. Das ist für die Stimmbürgerin oder den Stimmbürger im Ausland nicht exorbitant, und es erlaubt uns doch, genau Buch zu führen, die Stimmregister vollständig zu haben, auch für die Auslandschweizer.

Was die Empfehlung anbetrifft, möchte ich sagen, dass sich der Bundesrat darauf gestützt hat, dass sie in einem Punkt erfüllt ist. Wir sind gerne weiterhin bereit und machen es uns zur Pflicht, Kantone und Gemeinden daran zu erinnern, wie wichtig es für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ist, das Material früh genug zu bekommen. Wir hoffen natürlich, dass es auf mittlere Frist möglich wird, diese Distanzen über elektronische Verfahren zu überwinden. Deshalb betrachten wir diesen Punkt als erledigt.

Die beiden anderen Punkte sind Fragen, wo es um kantonales Recht geht. Der Bundesrat ist der Meinung, dass es nicht seine Aufgabe ist, den Kantonen in ihrem Hoheitsbereich Empfehlungen abzugeben.

Wenn es die Ständekammer so will, wird sich der Bundesrat dem natürlich fügen, wobei ich nicht mehr ganz sicher bin, worum es Herrn Reimann bei seinen Ausführungen ging. Einerseits lautet die Empfehlung doch, der Bundesrat werde eingeladen, den Kantonen eine Empfehlung abzugeben. Und vorhin haben Sie in Ihrem Votum gesagt, der Bundesrat könne sie doch den Kantonen zur wohlwollenden Kenntnisnahme weiterleiten. Wenn wir nur eine Durchlaufstation sind für die Empfehlung, die der Ständerat selber an die Kantone abgeben will, dann ist das nicht mehr dasselbe wie eine Empfehlung, die der Bundesrat selber an die Kantone abgeben würde.

Ich teile jedenfalls die Auffassung jener, die sich vorhin für das kantonale Recht und die kantonalen Hoheiten stark gemacht haben. Ich habe etwas Mühe, der Argumentation von Herrn Wicki zu folgen, der dem Kanton Appenzell Innerrhoden eine Ausnahme zubilligt, den anderen Kantonen aber nicht. Welches auch die Verfahren in anderen Kantonen sein können: Diese haben à la limite ebenso das Recht auf eigene Lösungen wie der Kanton Appenzell - wobei ich persönlich natürlich nichts gegen die Landsgemeinde habe.

Ich bin also der Meinung, wir sollten Bereiche, die meines Erachtens für die Auslandschweizer gegenwärtig bei der Abwicklung ihres Rechtes keine Probleme darstellen, die aber Fragen betreffen, die sich an die einzelnen Kantone richten, weiterhin den Kantonen überlassen.

Deshalb bittet Sie der Bundesrat, die Empfehlung abzulehnen.