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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2015-05-06

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-05-06

Wortprotokoll

Die eben geführte Diskussion hat gezeigt, dass Emotionen im Spiel sind. Ich will meinerseits nicht zusätzliche Emotionen auslösen. Aber ich will Sie schon darauf aufmerksam machen, dass es heute mit dieser Entscheidung, die Sie zu fällen haben, um einen gewissen Richtungsentscheid geht. Dieser Richtungsentscheid wird nicht nur von den direkt betroffenen Konsumenten oder von den direkt betroffenen Produzenten gelesen. Dieser Richtungsentscheid wird dann auch beurteilt von Menschen, die sich in anderen Wirtschaftsbereichen für dieses Land entscheiden, entschieden haben oder in der Zukunft entscheiden wollen und das hoffentlich weiterhin wollen. Ich messe der Diskussion und auch Ihrer Entscheidung einen hohen Stellenwert bei.

Der Bundesrat verfolgt seit 1990 eine Strategie zum Abbau der technischen Handelshemmnisse. Wie es jetzt vielfach gesagt wurde, kennen wir seit 2010 auch das einseitige Cassis-de-Dijon-Prinzip. Die Einseitigkeit haben wir akzeptiert. Ich hatte damals auch das Gefühl, Reziprozität wäre besser, aber das war nicht zu haben. Wir kämpften, wir kämpfen immer noch - und wahrscheinlich in Zukunft noch sehr viel mehr - mit unserer Hochkosten- und Hochpreisinsel. Wenn das Cassis-de-Dijon-Prinzip damals einseitig akzeptiert wurde, dann auch mit der Idee mitzuhelfen, dass wir unsere Kostenentwicklung etwas besser im Griff halten können. Das gilt für sämtliche Wirtschaftsbereiche, denn wenn es uns gelingt - es gelang uns bisher, aber für die Zukunft ist das nicht garantiert -, dass wir in diesem Land quasi Vollbeschäftigung anbieten können, sind auch sämtliche Wirtschaftsbereiche daran beteiligt.

Mit dem Cassis-de-Dijon-Prinzip haben wir auch einen zusätzlichen Wettbewerb gesucht, eine zusätzliche Produktevielfalt gesucht. Das Cassis-de-Dijon-System ist ein Parallelimportsystem. Das soll sich auch, wie gesagt, preisdämpfend auf den Markt auswirken und ist mit diesem wenn auch bescheidenen Einfluss ein Mittel gegen die Herausforderungen im Kontext der Frankenstärke.

Wichtig ist vor allem auch die Präventivwirkung. Beim Erlass neuer Vorschriften werden unbegründete Abweichungen von EU-Vorschriften durch das Cassis-de-Dijon-Prinzip erschwert, und das wirkt kostenhemmend. Das ist vor allem im Lebensmittel- und im Baubereich wichtig, weil wir dort die höchsten administrativen Belastungen haben. Das sind Kosten, die sich negativ auf die preisliche Wettbewerbsfähigkeit auswirken.

Nicht zu vergessen ist, dass das Cassis-de-Dijon-Prinzip ein Instrument gegen den Einkaufstourismus ist, sein kann und sein soll: Je kleiner der Preisunterschied, umso eher besteht die Chance, dass wir die Wertschöpfung und die damit zusammenhängenden Arbeitsplätze auch bei uns behalten. Mit anderen Worten: Das Cassis-de-Dijon-Prinzip hilft, die hiesigen Preisverhältnisse den internationalen anzupassen. Die Schweizer Konsumenten haben im Jahr 2013 allein für Lebensmitteleinkäufe 2,3 Milliarden Franken im Ausland ausgegeben. Das zeigt, dass Schweizer Konsumenten die hohen Preise in der Schweiz nur noch begrenzt akzeptieren. Genau deshalb müssen wir etwas unternehmen. Nicht zuletzt ist es das Cassis-de-Dijon-Prinzip, das den Wettbewerb befördert und den Bürgern auch bei einem verstärkten Wettbewerb die Wahlfreiheit belässt. Ich gehe davon aus, dass wir alles mündige Bürger haben, die sehr genau wissen, welche Lebensmittel sie zu welchem Preis einkaufen wollen.

Die Initiative geht davon aus, dass das Cassis-de-Dijon-Prinzip die Schweizer Qualitätsstrategie der Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft gefährden würde. Andererseits will sie vermeiden, dass die Konsumenten bei den in der Lebensmittelherstellung angewendeten technischen Vorschriften in die Irre geführt werden. Lassen Sie mich zu diesen beiden angemahnten Punkten ein paar Ausführungen machen.

Zuerst zum Thema der Qualitätsstrategie: Diese ist nicht gefährdet. Ziel unserer Qualitätsstrategie ist es, die Schweizer Agrarprodukte durch bestimmte Produktmerkmale im Wettbewerb möglichst günstig zu positionieren. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Bio- oder um die Alpprodukte. Es war nie die Idee, dass das Cassis-de-Dijon-Prinzip auf die Herstellung von solchen Qualitätsprodukten anwendbar sein soll. Im Gegenteil, auf solche Produkte ist das Cassis-de-Dijon-Prinzip gemäss Verordnung ausdrücklich nicht anwendbar. Diesbezüglich hat der Bundesrat alle Zweifel ausgeräumt. Artikel 10a der Verordnung über das Inverkehrbringen von Produkten nach ausländischen Vorschriften - ich rede von der Verordnung zum THG - stellt explizit klar, dass sich Schweizer Hersteller zur Umgehung derartiger Qualitätsvorschriften nicht auf das Cassis-de-Dijon-Prinzip stützen können. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip und die Qualitätsstrategie werden somit parallel umgesetzt, ohne dass sie einander in die Quere kommen.

Damit komme ich zum zweiten Anliegen der Initiative, es betrifft die mögliche Irreführung der Konsumenten, Frau Nationalrätin Birrer-Heimo: Um die Inländerdiskriminierung zu vermeiden, können Lebensmittel in der Schweiz, wie wir wissen, nach ausländischen Vorschriften hergestellt werden. Gemäss dem Lebensmittelgesetz tragen solche Produkte die Kennzeichnung "hergestellt in der Schweiz". Daher kann der Eindruck entstehen, dass solche Produkte in jedem Fall die Schweizer Vorschriften erfüllen. Auch der Bundesrat ist der Ansicht, dass das irreführend sein kann und vermieden werden muss. Der Bundesrat ist deshalb entschlossen, bei einer Ablehnung der parlamentarischen Initiative die vorhin genannte Verordnung zum THG entsprechend zu ergänzen.

Ich halte fest, dass alle Anliegen der parlamentarischen Initiative auf Verordnungsebene umgesetzt werden können. Und dies kann geschehen, ohne dass wir das Kind mit dem Bade ausschütten, das heisst die Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip vollständig ausnehmen.

Es trifft zu, dass die empirische Untersuchung zum Cassis-de-Dijon-Prinzip keine wirklich messbare Preiswirkung gezeigt hat. Dies kann aber unter anderem auch auf den Einfluss der Wechselkursschwankungen während des Beobachtungszeitraums, d. h. während der letzten paar Jahre, zurückgeführt werden. Gleichzeitig kann aber auch nicht gesagt werden, wie sich die Lebensmittelpreise in der Schweiz entwickelt hätten, wenn das Cassis-de-Dijon-Prinzip nicht eingeführt worden wäre.

Das Cassis-de-Dijon-Prinzip reduziert jedenfalls Handelshemmnisse. Es fördert, wenn auch bescheiden, den Wettbewerb. Es kann prophylaktisch preisdämpfend wirken, und es erhöht die Produktevielfalt, und all dies, ohne sich negativ auf das Schweizer Schutzniveau auszuwirken. Ich bin mir schon bewusst, dass über das Cassis-de-Dijon-Prinzip der Einkaufstourismus nicht zu stoppen ist. Es führt auch nicht dazu, dass die hohen Schweizer Lebensmittelpreise markant sinken. Aber es ist eines der Instrumente, die im Kampf gegen die hohen Preise nützlich sind. Ein anderes werden wir in Bälde auch diskutieren, dort geht es dann um massvolle zusätzliche Ladenöffnungszeiten.

Die Mehrheit der Parteien und die Mehrheit der Organisationen haben die Initiative in der Vernehmlassung abgelehnt. Ich bitte Sie, sich für einen offenen Markt, eine Produktevielfalt und für die Wahlfreiheit einzusetzen und die Initiative abzulehnen, auch wenn sie wenig Wirkung hat. Das Zeichen ist wichtig, dass dieses Land offen bleiben will. Dass wir ein Zeichen setzen wollen, bedeutet, dass wir wissen, dass wir jeden zweiten Franken in der Internationalität verdienen. Es geht nicht nur um die direkt betroffenen Produzenten und Konsumenten, sondern es geht um alle, die am Standort Schweiz interessiert sind und von hier aus mithelfen, dass wir unseren Wohlstand in der Zukunft weiterhin sichern können.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage nicht einzutreten.