Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2015-05-06
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2015-05-06
Wortprotokoll
Zwar geht es hier nur um die Fristverlängerung, aber trotzdem scheint es mir notwendig, etwas dazu zu sagen, was die Initiative will oder nicht will; denn dies hängt direkt damit zusammen, wie die Entscheidung für die Fristverlängerung ausfällt. Worum geht es bei dieser Initiative? Die Stromeffizienz-Initiative fordert, wie der Titel schon sagt, auf Verfassungsstufe substanzielle Verbesserungen nur im Bereich des Stroms. Es ist eine Verfassungs-Initiative, das ist klar, und die Ziele, die in ihr postuliert werden, sind im Prinzip mit jenen der Energiestrategie, sagen wir einmal, plus/minus kongruent - sie sind nicht deckungsgleich, aber mehr oder weniger kongruent. [PAGE 710]
Zum Stand der Beratungen in der Kommission: Wir haben mehr über die Fristverlängerung für diese Initiative diskutiert als über den Inhalt, das muss man klar festhalten.
Zu den Terminen der Initiative: Der Start der Laufzeit der Initiative erfolgte mit der Sammlung von Stimmen am 28. August 2012, und das Ende der Sammelfrist war am 28. Februar 2014. Das heisst also, dass die Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050, welche am 4. September 2013 erschienen ist, während der Sammelfrist der Initiative bekannt war. Das Gesetzespaket zur Energiestrategie war während der Sammelfrist der Initiative also bekannt - das ist eine ganz wichtige Botschaft, die ich Ihnen überbringen will.
Die Mehrheit der Kommission empfiehlt die Initiative auch deshalb zur Ablehnung, weil sie nur auf den Strom fokussiert und nur beim Strom ein Ziel in die Verfassung hineinschreiben will. Letztlich geht es darum, ob es opportun ist, nur den Strom in der Verfassung zu regeln und die Gesamtenergie dann nicht. Die Mehrheit der Kommission erachtet dies als nicht zielführend.
Wissen muss man auch, dass die Verfassungsbestimmung mehr oder weniger deckungsgleich mit den Zielsetzungen der Energiestrategie ist. Die Zielsetzungen der Energiestrategie beim Stromverbrauch sehen so aus, dass bis ins Jahr 2035 gegenüber dem Jahr 2000 eine Senkung um 13 Prozent pro Kopf drinliegen muss. Das würde bedeuten, dass man etwa den Stromverbrauch des Jahres 2002 oder 2003 erreichen würde. Das ist nicht deckungsgleich mit den Zielsetzungen der Stromeffizienz-Initiative, aber ähnlich.
Klar ist auch, dass diese Zielsetzungen nur mit der zweiten Etappe der Energiestrategie überhaupt erreichbar sind. Das ist eine Aussage, die eigentlich den Unterlagen zur Energiestrategie hätte entnommen werden können.
Die Kommission hat auch diskutiert, welche Volksinitiativen man der Energiestrategie entgegensetzen will. Am Anfang war das die Atomausstiegs-Initiative der Grünen, die Taktgeber war, die Energiestrategie war ja ein indirekter Gegenvorschlag zu dieser grünen Atomausstiegs-Initiative. Man wird sehen, ob das so bleibt oder nicht, das ist zwischen National- und Ständerat zu diskutieren.
Zur Energiesteuer-Initiative der Grünliberalen, die ja mit 92 Prozent wuchtig abgelehnt worden ist, hatte man keinen indirekten Gegenvorschlag gemacht. Auch zur vorliegenden Initiative hat man keinen indirekten Gegenvorschlag gemacht. Die Energiestrategie ist also kein indirekter Gegenvorschlag zur Stromeffizienz-Initiative. Warum man jetzt für diese Initiative die Frist verlängern will, obwohl man das bei der Initiative der Grünliberalen ja nicht gemacht hat, das ist nicht erklärbar. Es ist nicht erklärbar: Die Initiative der Grünliberalen hat man direkt vors Volk gebracht, ohne indirekten Gegenvorschlag, und für diese Initiative will man jetzt aus unbekannten Gründen die Frist verlängern! Wenn Sie zur Fristverlängerung Ja sagen, damit man scheinbar diese Prozesse koordinieren kann, dann schaffen Sie eine klare Ungleichbehandlung zwischen der Initiative der Grünliberalen, der Stromeffizienz-Initiative, der Initiative "Grüne Wirtschaft" usw. Das ist das Resultat, und aus diesen Gründen erachtet es die Mehrheit der Kommission als nicht zielführend, für die vorliegende Initiative die Frist zu verlängern, sondern diese Initiative soll, wie alle anderen auch, dem Volk vorgelegt werden.
Es ist heute Morgen ein Flugblatt von den Initianten gekommen, in dem es geheissen hat, man solle reinen Wein einschenken. Ich habe es gesagt: Das Gesetzespaket war schon bekannt, als die Sammelfrist für die Volksinitiative am Laufen war, also ist die Verfassungsfrage, um die es letztlich geht, eigentlich schon beantwortet. Reinen Wein einschenken kann man mit zwei Dingen: indem man die Initiative vor das Volk bringt, wie alle anderen Initiativen auch, oder indem das Initiativkomitee vielleicht jetzt einsieht, dass die Initiative gar nicht mehr notwendig ist, weil im Gesetzespaket die entsprechenden Artikel ja vorhanden sind.
In dem Sinne beantragt die Kommission erstens, keine Fristverlängerung zu gewähren, also den Antrag der Minderheit Müller-Altermatt abzulehnen, und zweitens, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Warum Herr Noser den gleichen Antrag auch noch gestellt hat, das ist uns nicht klargeworden; wir waren etwas erstaunt.