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Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2015-05-06

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2015-05-06

Wortprotokoll

Vieles, was zu meinem Minderheitsantrag zu sagen ist, wurde gestern bei der Beratung des Ordnungsantrages Gasche eigentlich schon vorweggenommen. Der Grund ist, dass der Ordnungsantrag Gasche und mein Minderheitsantrag eigentlich dasselbe Ziel haben, nämlich eine Verfahrenskoordination. Mit dem Ordnungsantrag Gasche haben wir uns gestern möglicherweise eine nichtssagende Ratsdebatte erspart, und mit meinem [PAGE 711] Minderheitsantrag ersparen wir uns möglicherweise eine unnötige Volksabstimmung.

Die Stromeffizienz-Initiative fordert ja eine Verfassungsgrundlage für substanzielle Verbesserungen der Stromeffizienz. Der Bund soll Stromeffizienzziele vorgeben und zusammen mit den Kantonen die entsprechenden Massnahmen treffen. Mit diesem Ziel ist klar, dass die Initiative direkt in einem Bereich wirkt, welcher auch durch die Energiestrategie 2050 tangiert wird, nämlich eben diesen Stromeffizienzzielen. Mit der Ausgangslage, wie sie sich jetzt präsentiert, ist klar: Wir haben zwei parallel laufende Projekte zu exakt derselben Fragestellung. Der Kommissionssprecher hat übrigens vorhin die Zahlen präsentiert.

Es gibt mit dieser Ausgangslage zwei gewichtige Gründe dafür, weshalb diese Fristverlängerung zu gewähren ist.

1. Der staatspolitische Aspekt: Wenn das Volk entscheidet, hat es ein Anrecht zu wissen, was das Parlament in der gleichen Sache vorschlägt. Zur Urne gerufen zu werden, ohne dass zuvor das Parlament in der gleichen Sache seine Arbeit beendet hat, wäre unseriös und würde auch nicht goutiert.

2. Der verfahrenstechnische Aspekt: Viel wird in letzter Zeit über die Flut an Volksabstimmungen gejammert. Wir haben es im konkreten Fall in der Hand, mit einer Verfahrenskoordination eine unnötige Volksabstimmung zu verhindern. Die Initianten, zu denen ich übrigens nicht gehöre, werden selbstverständlich sehr genau prüfen, was in der Energiestrategie 2050 in Sachen Effizienzzielen niedergeschrieben wird. Das Problem für die Initianten ist bloss, dass sie es jetzt noch nicht wissen. Es wäre ein Affront gegenüber den Initianten - übrigens sind sie in jeder Partei vertreten -, wenn wir jetzt schon einen Beschluss zu ihrer Initiative fassen würden. Dann hätten sie nämlich nach der Schlussabstimmung zu diesem Beschluss zur Initiative genau noch zehn Tage Zeit, um den Rückzug zu beschliessen, und dies, ohne irgendetwas in der Hand zu haben, weil eben noch nicht über die Energiestrategie befunden wurde.

Deshalb werden sie die Initiative nicht zurückziehen können. Sie würden sie aber zurückziehen, käme die Energiestrategie 2050 durch, da diese ebenfalls Effizienzziele - tendenziell sogar strengere - vorgibt. Zudem macht sie nicht den Umweg über die Bundesverfassung und präsentiert einen sofort umsetzbaren Gesetzesvorschlag.

Wenn wir also die Frist verlängern, dann ersparen wir uns eine unnötige Volksabstimmung. Wir sind zwar noch nicht in der Spardebatte - die kommt gleich anschliessend -, doch es liesse sich schon jetzt wirklich sehr viel Geld sparen, wenn wir eine Volksabstimmung auslassen könnten.

Dieser Minderheitsantrag hat also nichts mit taktischen Winkelzügen, wie das gestern gesagt worden ist, und nichts mit "das Volk nicht sprechen lassen wollen" zu tun: Vielmehr sprechen staatspolitische, verfahrenstechnische und nicht zuletzt auch finanzielle Überlegungen zwingend dafür.

Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.