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Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2004-09-27

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-27

Wortprotokoll

In Artikel 48 Ziffer 3 StGB wird kurz und bündig festgehalten: "Stirbt der Verurteilte, so fällt die Busse weg." Die Standesinitiative Jura verlangt, dass dies auch für Bussen bei Steuerhinterziehung gelten soll. Erben sollen nicht mehr für Bussen des Erblassers haften.

Der Ständerat hat als Erstrat am 11. März 2002 der Initiative Folge gegeben. Unser Rat hat dies genau ein Jahr später ohne Diskussion ebenfalls getan. In der Zwischenzeit hat sich der Ständerat mit 33 zu 1 Stimmen für den Entwurf seiner vorberatenden Kommission, der Kommission für Rechtsfragen, für ein Bundesgesetz ausgesprochen. Die WAK unseres Rates als Ihre vorberatende Kommission beantragt Ihnen einstimmig, sich dem Ständerat anzuschliessen.

Der Kanton Jura verlangte in seiner Initiative die Streichung von Artikel 179 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG). Schon bei der Diskussion der Initiative in der ersten Phase wurde klar, dass damit auch das Steuerharmonisierungsgesetz durch Aufhebung von Artikel 57 Absatz 3 angepasst werden muss.

Die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen beantragte zu den beiden Gesetzesänderungen Übergangsregelungen. Es ist nämlich nicht ganz auszuschliessen, dass auch nach Bekanntgabe der beiden Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Jahr 1997 noch Bussen gegenüber Erben eines fehlbaren Steuerpflichtigen ausgefällt wurden. Diese sollten nicht mehr vollzogen werden, denn dies verstösst eben gerade gegen Artikel 6 EMRK. Die Übergangsregelungen finden Sie im Bundesgesetz über die Aufhebung der Haftung der Erben für Steuerbussen unter Ziffer II beziehungsweise in Artikel 78c des Steuerharmonisierungsgesetzes.

Es gilt wohl noch klar festzuhalten, dass Erben, die sich als Teilnehmer oder Teilnehmerinnen an der Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben, weiterhin nach Artikel 177 DBG und Artikel 56 Absatz 3 des Steuerharmonisierungsgesetzes bestraft werden und unbeschränkt für die hinterzogenen Steuern haften. Daran wird sich mit dem heute zu fällenden Beschluss nichts ändern.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der einstimmigen WAK, allen diesen Gesetzesänderungen zuzustimmen.