Villiger Kaspar · Bundesrat · 2001-11-27
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-11-27
Wortprotokoll
Es wurde zu Recht von einigen Votanten gesagt, dass man nicht voraussehen könne, was in 30 Jahren aktuell sein werde und was nicht. Das ist ja auch der Grund dafür, dass Sie diese ganze Vorlage befristet haben. Ich halte das nach wie vor für einen guten Entscheid, weil dann die Generation nach uns in 30 Jahren selber darüber befinden kann, was sie mit diesem enormen Betrag, der ja bis dann noch real erhalten sein soll, macht und was nicht. Was wir hier hineinschreiben, ist nur eine Auffangposition für den Fall, dass sich die Politik in 30 Jahren nicht dazu durchringen kann, eine andere Lösung zu treffen und hier nochmals mit Volk und Ständen einen Akzent zu setzen. Ich gehe allerdings davon aus, dass man diese 20 Milliarden Franken - ich hoffe, die Inflation ist dannzumal nicht zu hoch - sicher nicht vergessen wird, und man wird sicher frühzeitig nach einer neuen Lösung suchen. Sollte man es aber trotzdem vergessen, dann kommt diese Auffanglösung zum Tragen.
Für mich gibt es eigentlich ein paar wenige Kriterien, an denen man aus heutiger Sicht diese Auffanglösung messen muss. Die Auffanglösung müssen wir aus heutiger Sicht beurteilen, und zwar deshalb, weil wir auch eine Volksabstimmung haben und verschiedene Interessen mit zu berücksichtigen sind. Für mich sind es eigentlich drei Kriterien, an denen ich diese Lösung, die - wie gesagt - nur eine Auffanglösung ist, messen würde:
Das erste Kriterium: Wie ist eine Weiterführung der Stiftung möglich? Eine Fortsetzung der Stiftung ist deshalb wichtig: Wenn Sie hier eine Lösung treffen, bei der die Stiftung nicht mehr möglich ist, dann kann die Stiftung auch dann, wenn sie hervorragend gearbeitet hat und wenn sie verwurzelt ist usw., nicht mehr weitergeführt werden. Also sollte sie potenziell immerhin möglich bleiben.
Das zweite Kriterium ist, da bin ich ganz mit Herrn Leuenberger einig: Wir müssen auch ein paar referendumspolitische Überlegungen machen.
Das dritte Kriterium sind die legitimen Interessen der Kantone, die natürlich auch in die referendumspolitischen Überlegungen hineinspielen können.
Wenn ich jetzt die drei Lösungen daran messe: Ich nehme einmal den Antrag der Minderheit I (Maissen), die festhalten will. Das ist die Lösung, die in Bezug auf die Verteilung der Nationalbankerträge der heutigen Verfassung entspricht. Das ist an sich eine akzeptable Lösung. Sie würde die Fortsetzung der Stiftung möglich machen, indem der Bund dannzumal entscheiden kann, was er mit seinem Drittel machen will.
Referendumspolitisch hat sie natürlich die Schwäche, dass sie im Vergleich zur Initiative der SVP, die vor allem von der AHV spricht, für die AHV eben nichts vorsieht. Das ist eine Schwäche, die ich relativ stark gewichte, auch darin gehe ich mit Herrn Leuenberger einig.
Die Schwäche der zweiten, der nationalrätlichen Lösung liegt darin, dass die Kantone vehement dagegen sind. Sie haben es heute schon gehört. Es ist auch in der Tat die Frage zu stellen, und darauf hat Frau Spoerry hingewiesen, ob die AHV das Geld dannzumal brauchen wird. Das weiss im Moment niemand. Die Stiftung wäre dann nicht mehr realistisch, weil nichts mehr zur Verfügung steht, um die bestehende Stiftung fortzusetzen. Das ist der Grund dafür, dass ich der Meinung bin, diese Lösung sei auch abzulehnen, obwohl sie referendumspolitisch gegenüber der Initiative der SVP vielleicht einiges für sich hätte.
Bleibt also eigentlich Ihr Mehrheitsvorschlag: Er hat natürlich die Schwäche aller Kompromisse, dass man damit niemanden völlig begeistert, aber er hat natürlich die Stärke, dass er dem Bund die Möglichkeit gibt, mit seinem Drittel die Stiftung fortzusetzen. Er gibt dem Bund aber theoretisch auch die Möglichkeit, wenn man nicht mehr bei der Stiftung bleiben will, das Geld in die AHV zu geben - oder was immer der Bund mit seinem Drittel dann tun will. Die Kantone werden mit berücksichtigt - nicht mit zwei Dritteln der Erträge, aber immerhin -, und die AHV bekommt auch etwas. Auch wenn die AHV dannzumal vielleicht nicht mehr in der gleichen Lage und vielleicht schon über dem "Demographieberg" sein wird - was wir alle hoffen -, ist ein Zustupf sicherlich durchaus willkommen.
Es ist mir natürlich auch bewusst, dass die kantonalen Vertreter eigentlich die ständerätliche Lösung vorziehen. Ich stelle mir nur die Frage, ob die Kantone, wenn sie auf den Kompromiss einschwenken, total gegen die Drittelung des Vermögens sein können. Ich glaube das nicht, und zwar aus zwei Gründen:
1. Sie haben der Drittellösung für die kommenden 30 Jahre zugestimmt, und das ist eine grosszügige Zustimmung. Ich weiss das auch zu schätzen.
2. Wichtiger ist etwas anderes: Der Gau für die Kantone ist die Initiative der SVP, und zwar deshalb, weil dann für die Kantone gar nichts bleibt. Es könnten dann sogar weitere Reserven der Nationalbank gefährdet sein, weil sie ins Tagesgezänk um die AHV kommen werden. Sie könnten vielleicht Erträge abwerfen, mit denen die Kantone rechnen. Für die Kantone ist demzufolge alles günstiger als die Initiative der SVP. Aus dieser Überlegung heraus bin ich der Meinung, dass die Kantone durchaus diesem Kompromiss hier zustimmen könnten.
Das ist der Grund dafür, dass ich Ihnen empfehlen möchte, hier dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.