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Huber-Hotz Annemarie · 2004-09-27

Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2004-09-27

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat in der Stellungnahme zur Motion Rossini bereits dargelegt, aus welchen Gründen er die Motion nicht annehmen will. In der Zwischenzeit ist aber einiges gegangen; es wurde nicht nur die Staatsleitungsreform in den Räten diskutiert und abgelehnt bzw. an den Bundesrat zurückgewiesen, sondern auch im Rahmen der Legislaturplanung hat der Bundesrat einiges ausgeführt.

Zur Legislaturplanung: Der Bundesrat kündigte in der Legislaturplanung eine Verwaltungsreform an; übrigens hatten die Räte vom Bundesrat zusätzlich - mit der Rückweisung der Staatsleitungsreform - eine solche Verwaltungsreform verlangt. Der Bundesrat will im Rahmen dieser Verwaltungsreform die Organisation und die Verfahren der Verwaltung erneut überprüfen, er wird übrigens auch aufgrund von [PAGE 1419] Artikel 5 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes dazu angehalten. Eine solche Überprüfung hat er bereits im Rahmen der vergangenen Verwaltungsreform 1997 bis 2002 vorgenommen; dort wurden auch einige Veränderungen zwischen den Departementen vorgenommen.

Zurzeit sieht aber der Bundesrat keinen Anlass, ein neues Departement zu schaffen; vielmehr will er im Rahmen dieser Überprüfung Schnittstellen bereinigen, die Verfahren verbessern und die Organisationsstruktur den heutigen Gegebenheiten anpassen.

Weil der Bundesrat kein neues Departement schaffen will, beantragt er Ihnen, die Motion abzulehnen.