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Huber-Hotz Annemarie · 2004-09-27

Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2004-09-27

Wortprotokoll

Ich kann mich kurz fassen und möchte nur unterstreichen, dass das gesetzliche Instrumentarium besteht; damit sind die Fragen der Unvereinbarkeit und auch die entsprechenden Ausstandspflichten klar geregelt. Ich verweise auf Artikel 144 der Bundesverfassung und auf die Bestimmungen im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass auf der formellen Ebene Herr Bundesrat Blocher, wie zuvor übrigens auch die anderen Mitglieder des Bundesrates, sich diesen Regeln gebeugt und entsprechende Beteiligungen und Ämter niedergelegt hat. Herr Blocher hat vor seinem Amtsantritt ganz klar seine Beteiligung an der Ems-Chemie sowie weitere Verwaltungsratsmandate aufgegeben und somit den gesetzlichen Bestimmungen Genüge getan. Auf der formellen Ebene kann man sagen, dass alles getan wurde, was getan werden musste. Auch für diesen Fall sind die gesetzlichen Regelungen ausschlaggebend.

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