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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2004-09-27

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-09-27

Wortprotokoll

Dieser Vorstoss wurde im Vorfeld der Abstimmung über das Steuerpaket eingereicht, über das im letzten Mai abgestimmt wurde. Insofern würde es jetzt wenig Sinn machen, die Abschreibung zu bekämpfen. Das heisst aber nicht, dass ich mit der Antwort des Bundesrates einverstanden wäre, denn die Haltung des Bundesrates zur Wohneigentumsbesteuerung und gegenüber der Mehrheit des Parlamentes war problematisch, und die Argumentation in seiner Stellungnahme zum Vorstoss ist widersprüchlich. [PAGE 1423]

Sie erinnern sich: Im letzten Herbst hat der Bundesrat seine Haltung zur Abstimmung über das Steuerpaket mit "Ja, aber" umschrieben. Konkret hiess das, dass der Bundesrat das Steuerpaket in der Volksabstimmung nur mit einem Vorbehalt bei der Wohneigentumsbesteuerung unterstützte und verlauten liess, dass er für den Fall einer Annahme dem Parlament eine Vorlage mit Korrekturen bei der Wohneigentumsbesteuerung unterbreiten würde. Bundesrat Merz hat nach seiner Wahl im Dezember 2003 dann allerdings erklärt, ein "Ja, aber" gebe es für ihn nicht. Der Stimmbürger müsse sich auf dem Stimmzettel auch für Ja oder Nein entscheiden und könne nicht "Ja, aber" darauf schreiben. Immerhin liess auch er durchblicken, dass er entsprechenden Änderungsanträgen aus dem Parlament positiv gegenüberstehe. Konkret ging es darum, dass dem Bundesrat die vom Parlament gutgeheissenen weiter gehenden Anträge bei Schuldzins- und Unterhaltsabzügen nicht genehm waren.

In meinem Postulat vertrat ich die Ansicht, der Bundesrat habe im Vorfeld der Abstimmung über das Steuerpaket die Vorlage so, wie sie vom Parlament verabschiedet worden war, aktiv zu unterstützen und im Abstimmungskampf nicht mit der Anmeldung von Vorbehalten seine abweichende Meinung zu veröffentlichen. In einem Beschwerdeentscheid vom Mai 2000 hat sich der Bundesrat nämlich zu einem vergleichbaren Sachverhalt sehr klar geäussert. Er gab damals die einschlägige und unmissverständliche Stellungnahme ab, der Bundesrat habe "nicht seine eigenen Wünsche, sondern als oberste exekutive Behörde die Beschlüsse der unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen obersten Gewalt des Bundes, des Parlamentes, zu vollziehen".

Daran hat sich der Bundesrat bei der Abstimmung über das Steuerpaket nicht konsequent gehalten, was zumindest sehr bedauerlich ist. Insofern bin ich mit der Stellungnahme nicht einverstanden. Ich stelle aber keinen anders lautenden Antrag, weil er ja in dieser Sache nichts mehr bewirken würde. Immerhin ist zu überlegen, wie der Bundesrat darauf verpflichtet werden kann, Parlamentsentscheide künftig konsequent zu vertreten.