Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2005-10-05
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-10-05
Wortprotokoll
Wir haben über drei Motionen zu befinden. Die Motion 04.3495, Revision des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer, wurde im Nationalrat bereits angenommen. Sie verlangt eine Vereinfachung der Mehrwertsteuer, Rechtssicherheit in der Anwendung dank systematischer und konsequenter Regelung sowie einen Abbau des bürokratischen Aufwandes beim Vollzug. Diese Motion wurde im Nationalrat ohne weitere Diskussion gutgeheissen.
Zudem hat unsere WAK zwei Motionen eingereicht:
Zum einen die Motion 05.3465, die eine Befristung der Ausnahmen von der Mehrwertsteuer auf fünf Jahre vorsieht, in der Annahme, dass bis dahin die Revision abgeschlossen sein wird. Diese Motion wurde mit 6 zu 3 Stimmen unterstützt.
Zum anderen die Motion 05.3466, die wie die nationalrätliche Motion eine Vereinfachung der Mehrwertsteuer verlangt, einen grösseren Anwendungsbereich der Saldosteuersatzmethode sowie eine Vereinfachung der Mehrwertsteueradministration, sodass ein KMU seine Steuererklärung selbst ausfüllen kann. Überdies verlangt die Motion eine Vereinheitlichung der Sätze und einen Abbau der Ausnahmen.
Die WAK - es liegt ein schriftlicher Bericht vor - beantragt Ihnen Zustimmung zu allen drei Motionen.
Lassen Sie mich noch einige grundsätzliche Bemerkungen zur Diskussion in der Kommission machen: Bei der Abstimmung zum Mehrwertsteuergesetz wurde den Gewerbebetrieben versprochen, es brauche nur zwei Nägel, um die Eingangs- und Ausgangsrechnungen aufzuhängen. Wenn der Steuerverwaltung dann die Differenz mitgeteilt werde, sei die Sache erledigt. Natürlich war das eine einfache Darstellung, aber sie war sehr einleuchtend. Dem ist natürlich heute bei weitem nicht mehr so.
Dessen ist sich auch der Bundesrat bewusst. Das Mehrwertsteuergesetz ist heute so komplex, dass es für kleine und mittlere Unternehmen fast nicht mehr möglich ist, die [PAGE 842] Abrechnungen korrekt durchzuführen, zumal sich auch die Auskünfte der Steuerverwaltung oftmals widersprechen. Grossunternehmen leisten sich heute eigene Steuerabteilungen mit Juristen, die ihnen helfen, richtig abzurechnen. So etwas kostet enorm viel Geld, welches Kleinunternehmen nicht zur Verfügung haben. Es ist wirklich störend, dass die Mehrwertsteuer heute fast nur noch unter Beizug von Fachpersonal abgerechnet werden kann.
Anhand von zwei Beispielen - die Liste liesse sich beliebig fortsetzen - möchte ich darlegen, wie dringend der politische Handlungsbedarf ist:
Beim einen Beispiel geht es um eine Steuerkontrolle bei einer Firma im Kanton Schaffhausen, die mit Ergänzungsabrechnungen eine Nachsteuer in der Höhe von 143 536 Franken zuzüglich Zinsen erhielt. Gleichzeitig wurde die Firma über die rechtliche Situation aus der Sicht der Steuerverwaltung informiert. Daraufhin legte die Firma ihren Standpunkt dar und verlangte einen rekursfähigen Entscheid. Gut einen Monat später wurde ein Betrag von 142 654 Franken gutgeschrieben und wieder über die rechtliche Situation informiert. Mit anderen Worten: Aus einer Mehrwertsteuer-Nachrechnung von über 140 000 Franken wurde schliesslich eine von 800 Franken.
Das zweite Beispiel wurde uns kürzlich von der Firma Selecta dargelegt, die Automaten herstellt, aus denen man z. B. in Bahnhöfen Getränke oder Snacks beziehen kann. Welcher Mehrwertsteuersatz gilt für sie? Nach Auskunft der Mehrwertsteuerbehörden komme es darauf an, wurden wir informiert, ob sich in der Nähe des Automaten ein Tischchen, ein Stuhl oder ein breiter Fenstersims befinde, wo man sich hinsetzen und die Waren konsumieren könne. Wenn dem so ist, muss die Mehrwertsteuer gleich berechnet werden wie für ein Café. Sind aber weder ein Tischchen noch ein Stuhl, noch ein breiter Fenstersims vorhanden, so gilt der tiefere Satz.
In der täglichen Arbeit wird also deutlich, dass die heutige Mehrwertsteuerkonzeption alles andere als ideal ist. Sie führt bei den Unternehmen zu volkswirtschaftlich nicht verantwortbaren Kosten und Risiken, denn das eigentliche Besteuerungsziel, nämlich der Verbrauch, wird immer mehr aus den Augen verloren; es werden immer neue Wege gefunden, um systemwidrig zusätzliches Steuersubstrat zu generieren. Und das Wichtigste, nämlich die Rechtssicherheit, wird durch Fälle wie die beiden vorher genannten infrage gestellt, was bei den kleinen und mittleren Unternehmen zu einer unnötigen Staatsverdrossenheit führt.
Eine gerechte und deshalb auch eine radikal neue Mehrwertsteuerordnung darf deshalb nicht auf die lange Bank geschoben werden. Es reicht nicht, blosse Vereinfachungen zu schaffen, sondern das Gesetz muss als Gesamtes revidiert werden; es muss dabei namentlich auf die Anliegen der Steuerpflichtigen gebührend Rücksicht genommen werden. Ein Einheitssatz wäre hier ausserordentlich wünschenswert.
Ich bin mir bewusst, Herr Bundesrat, dass wir mit diesen drei Motionen eigentlich Eulen nach Athen tragen, da die Arbeiten in Ihrem Departement nicht neu aufgenommen werden müssen; Sie sind ja bereits aktiv an der Arbeit. Entsprechend kann - so hoffe ich - davon ausgegangen werden, dass das Ende dieses Tunnels endlich in Sicht ist.