Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-10-05
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-10-05
Wortprotokoll
Der Kommissionspräsident ist bereits auf die wesentlichen Punkte eingegangen. Ich verzichte deshalb darauf, die Grundzüge der Vorlage noch einmal darzustellen. Es ist mir aber ein Anliegen, die Vorlage im Kontext der gesamten Patentrechtsrevision und in ihrer Gesamtheit darzustellen und die wirtschaftliche Bedeutung der Vorlage zu beleuchten.
Die Patentrechtsrevision betrifft einen umfangreichen Katalog von Themen unterschiedlicher Dringlichkeit und Tragweite. Der Bundesrat beschloss deshalb ein zeitlich gestaffeltes Vorgehen in drei Teilen. Das heute zu behandelnde Geschäft bildet die erste Tranche der Revision und beinhaltet zwei Abkommen betreffend das europäische Patentsystem: die EPÜ-Revisionsakte sowie das EPÜ-Sprachenübereinkommen. Der zweite Teil ist die Revision des schweizerischen Patentgesetzes. Das ist auch in Bearbeitung; das werden wir dem Bundesrat noch im November zur Genehmigung vorlegen und dann dem Parlament zuweisen. Der dritte Teil betrifft die Regelung des Patentgerichtsverfahrens; hier ist ja noch die Frage offen, wie eine bessere fachliche Kompetenz der Patentgerichte vor allem in der ersten und zweiten Instanz gewährleistet werden könnte.
Was die Ratifizierung der EPÜ-Revisionsakte betrifft, drängt die Zeit. Darum haben wir uns entschlossen, das im ersten Teil zu tun. Die revidierte Fassung dieses Patentübereinkommens tritt zwei Jahre nach Hinterlegung von 15 Ratifikations- und Beitrittsurkunden in Kraft. Bislang haben 14 Staaten diese Revisionsakte ratifiziert oder sind ihr beigetreten. Es ist damit zu rechnen, dass noch in diesem Jahr die Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sein werden, sodass das revidierte Übereinkommen mit grösster Wahrscheinlichkeit im Jahre 2007 in Kraft treten wird. Ratifiziert die Schweiz die Akte bis dahin nicht, so tritt für sie das Europäische Patentübereinkommen ausser Kraft. Damit würde die Schweiz aus dem europäischen Patentsystem ausgeschlossen, was sich insbesondere negativ auf ihre Mitwirkung im europäischen Wirtschaftsgefüge auswirken würde.
Die Schweiz gehört zu den Mitbegründerstaaten der Europäischen Patentorganisation. Wenn sie die Revision nicht bis zu diesem Zeitpunkt vornehmen würde, so würde sie aus dem europäischen Patentsystem herausfallen. Die Konsequenzen für die auf Innovation aufbauende schweizerische Wirtschaft wären nicht vertretbar; hier glaube ich, auf Verständnis zu stossen.
Mit der EPÜ-Revisionsakte wird das Patenterteilungsverfahren auf europäischer Ebene effizienter, und mit dem EPÜ-Sprachenübereinkommen wird es zudem kostengünstiger. Dies fördert die Teilnahme der schweizerischen Unternehmen am europäischen Patentsystem und damit auch den Innovationswettbewerb. Für eine sorgfältige Beratung der veränderten Verhältnisse, wie sie sich für das schweizerische Patentrecht ergeben, bleibt dem Parlament dann im Jahr 2006 genügend Zeit.
Die Genehmigung der beiden Übereinkommen ist aus der Sicht des Bundesrates von zentraler Bedeutung für die Schweizer Industrie und ihre Positionierung in Europa. Darum bitten wir Sie, der Vorlage zuzustimmen und damit dem ersten Teil der Patentrechtsrevision Ihre Zustimmung zu geben.