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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-10-05

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-10-05

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion verlangt eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes, und wie der Präsident Ihrer Kommission ausgeführt hat, ist das Urheberrechtsgesetz jetzt in Revision. Der Bundesrat hiess diese Motion seinerzeit gut, weil das von der Motionärin vorgebrachte Anliegen im ersten Entwurf des Urheberrechtsgesetzes bereits enthalten war. Danach soll die Entschädigung für das Kopieren von Werken zum privaten, betriebsinternen und schulischen Gebrauch in Form einer Gerätevergütung erhoben werden. Es ist zuzugeben, dass die Entschädigung für diese Massennutzung in Form einer Gerätevergütung, die auf dem Kaufpreis von Fotokopiergeräten, Scannern, Videorekordern, CD-Brennern und andern Kopiergeräten erhoben wird, auf den ersten Blick eine grosse Vereinfachung darstellt.

Ähnlich funktioniert die im Urheberrechtsgesetz bereits enthaltene Leerträgervergütung. Mit ihr werden Videokassetten, CD- und DVD-Rohlinge sowie andere Leerträger erfasst, die zur Aufnahme von Werken im privaten Bereich verwendet werden. Sie weist jedoch Lücken auf, die durch die Gerätevergütung geschlossen werden könnten. Mit einer Gerätevergütung, die bei den Herstellern und Importeuren der Fotokopiergeräte zu erheben wäre, könnte man insbesondere das Einziehen der Entschädigung für das Fotokopieren von Werken in Betrieben und öffentlichen Verwaltungen ganz erheblich vereinfachen. Das war der Grund, warum der Bundesrat ursprünglich die Annahme dieser Motion beantragte.

Die jährliche Pauschalentschädigung und die damit verbundenen Datenerhebungen bringen eine Verringerung des administrativen Aufwandes. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat sich der Bundesrat die Gerätevergütung vorgenommen. Aber, wie der Kommissionspräsident ausgeführt hat, zeigt die inzwischen durchgeführte Vernehmlassung nun ein wesentlich anderes Bild. Es wird zwar durchaus anerkannt, dass die Gerätevergütung administrative Vereinfachungen bringt. Es hat sich aber ergeben, dass ein weiterer Ausbau des bestehenden Vergütungssystems von den Direktbetroffenen - von der Wirtschaft und den Nutzern, also auch von den Konsumenten - abgelehnt wird.

Es wird insbesondere befürchtet, dass die Gerätevergütung zu einer ungerechtfertigten Erhöhung der Pauschalentschädigung für das Vervielfältigen zum Eigengebrauch führen würde. Damit würde dieser administrative Vorteil eben durch ungerechtfertigte Kostenerhöhungen aufgehoben.

Der Bundesrat hält es unter diesen Umständen nicht für opportun, die auf die Ratifikation der sogenannten Internetabkommen ausgerichtete Revision des Urheberrechtes mit der umstrittenen Gerätevergütung zu belasten. Er unterstützt deshalb den Antrag Ihrer Kommission, die Motion abzulehnen.