Wicki Franz · Ständerat · 2001-11-27
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-11-27
Wortprotokoll
Bei Absatz 3 besteht eine grundlegende Differenz, wobei es sich um eine Bestimmung handelt, die erst in 30 Jahren relevant wird, also in einer Zeit, in der kaum noch jemand von Ihnen in diesem Rat mitentscheiden wird und in der wohl auch die jüngsten Mitglieder unseres heutigen Bundesrates das Geschehen von aussen betrachten werden. Ihr Rat hat in der letzten Lesung entschieden, dass das Fondsvermögen nach 30 Jahren zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund fallen soll, sofern Volk und Stände nichts anderes beschliessen. Der Nationalrat entschied mit einer knappen Mehrheit, dass das Fondsvermögen nach 30 Jahren ganz an den AHV-Ausgleichsfonds gehen soll. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, dass - immer vorausgesetzt, dass Volk und Stände nichts anderes beschliessen - das Fondsvermögen nach 30 Jahren je zu einem Drittel an die AHV, die Kantone und den Bund gehen sollte. Die Minderheit I beantragt Festhalten am Beschluss des Ständerates vom 20. Juni dieses Jahres. Die Minderheit II stellt den Antrag, die Fassung des Nationalrates aufzunehmen.
Der Vollständigkeit halber halte ich fest, dass die Kantone gemäss den erhaltenen Zuschriften klar die Fassung des Nationalrates ablehnen. Sie betonen, es sei verfehlt, schon zum heutigen Zeitpunkt eine Zweckbestimmung von Kapital festzulegen, über das gegebenenfalls erst in 30 Jahren verfügt werden könne. Die Bedürfnisse könnten in 30 Jahren ganz anders sein als heute. Sie sind auch mit dem Vorschlag der Kommissionsmehrheit nicht einverstanden und ersuchen darum, die Fassung des Ständerates vom 20. Juni zu unterstützen. Ihrer Überzeugung nach stelle diese Fassung eine ausgewogene und nachhaltige Lösung dar, die den Anliegen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen und der Kantone weitgehend Rechnung trage und somit mehrheitsfähig sei.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, das gesamte Vermögen auf dreissig Jahre weiterhin in Dritteln auf Bund und Kantone und AHV zu verteilen, immer vorausgesetzt, es käme bis dahin kein anderer Entscheid zustande. Mit dieser Bestimmung geben wir an sich eine Absichtserklärung ab, welche Lösung wir aus heutiger Sicht sehen, ohne jede Verbindlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger in dreissig Jahren. Der Vorschlag der Kommissionsmehrheit, in dreissig Jahren das Vermögen analog zur Ausschüttung der Erträge zu verteilen, ist eine angemessene, in sich kohärente und logische Lösung. Der Vorschlag kommt einerseits dem Nationalrat entgegen und sichert der AHV weiterhin einen verfassungsmässigen Rechtsanspruch zu. Andererseits werden die Kantone berücksichtigt, und schliesslich bleibt dem Bund ein Drittel. Der Bund ist dann frei, auf dem Wege der Gesetzgebung den Verwendungszweck festzulegen.
Der Vorschlag der Kommissionsmehrheit macht also Sinn. Sie können ihm zustimmen.