Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2005-10-05
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-10-05
Wortprotokoll
Das Ziel der parlamentarischen Initiative ist es, die von der Suva wahrgenommenen Berufsunfallverhütungsmassnahmen von der Mehrwertsteuerpflicht auszunehmen, da die einst ansehnlichen Finanzreserven der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (Ekas) bis Ende 2005 weitgehend aufgebraucht sein dürften; das heisst, dass dann entweder die Prämienzuschläge erhöht oder aber die Leistungen im Bereich der Arbeitssicherheit um jährlich rund 7 Millionen Franken gekürzt werden müssten.
Zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Mehrwertsteuer vertrat auch die Eidgenössische Steuerverwaltung die Auffassung, dass die Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und die Berufskrankheitenprophylaxe eine hoheitliche Aufgabe darstellen würden, weshalb die aus den Prämienzuschlägen stammenden Umsätze der Vollzugsorgane von der Mehrwertsteuerpflicht auszunehmen seien. Ende 1998 wurde dann eine Praxisänderung vorgenommen, welche die Präventionstätigkeiten der Suva der Mehrwertsteuerpflicht unterstellte. Der im März 2004 an die Eidgenössische Steuerrekurskommission weitergezogene Einspracheentscheid ist immer noch hängig. Um rasch Sicherheit zu schaffen, soll die ursprüngliche Steuererhebungspraxis mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative auf Gesetzesstufe verankert werden.
Die Diskussion in der Kommission ergab erstens, dass wir mit der Steuerbefreiung ein Präjudiz schaffen würden, da die BfU die gleichen Leistungen wie die Suva erbringt und es deshalb ungerecht wäre, wenn die Suva entlastet würde und die BfU nicht. Zweitens kann es nicht sein, dass das Prinzip der Wettbewerbsneutralität unterlaufen wird; also müssten alle besteuert oder eben alle nicht besteuert werden. Gleichzeitig wurde aber auch betont, dass zwischen der Stiftung, die im Bereich der Prävention tätig ist, und der Suva ein Unterschied besteht, da die Suva die Prävention im Auftrag des Unfallversicherungsgesetzes ausführt, während Stiftungen nicht über einen solchen gesetzlichen Auftrag verfügen. Entsprechend müsste also auch die BfU gleich behandelt werden.
An der Sitzung vom 17. Januar wurde dann beschlossen, den Entscheid auszusetzen und zuerst den Bericht "10 Jahre Mehrwertsteuer" abzuwarten.
An der Sitzung vom 23. Mai lagen dann zwei Varianten vor: einerseits die nationalrätliche Initiative, welche nur die Suva betraf, anderseits der bundesrätliche Vorschlag, der auch die BfU betraf und auf eine Gleichbehandlung des gesamten Unfallbereichs abzielte. Eine Eventualabstimmung ergab 8 Stimmen für den Entwurf der Verwaltung und 2 Stimmen für die nationalrätliche Initiative - bei 1 Enthaltung.
Grundsätzlich war aber die Kommission der Meinung, dass wir keine neuen Ausnahmen bewilligen sollten, da das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer ohnehin revidiert wird und eine allfällige Ausnahme auf den 1. Januar 2006 sowieso illusorisch ist. Diese Haltung hat der Ständerat bereits bei früheren Vorstössen eingenommen, wie z. B. bei der parlamentarischen Initiative Stump im Zusammenhang mit Leistungen des Schweizerischen Nationalfonds, bei dem wir mit Verweis auf die geplante Neuorientierung beschlossen haben, keine weiteren Ausnahmen zu bewilligen.
Deshalb hat sich unsere Kommission mit 6 zu 3 Stimmen für Nichteintreten auf die Vorlage entschieden.