Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2003-09-23
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-23
Wortprotokoll
1. Zur Statistik: Es gibt vom Seco eine Untersuchung. Das Seco hat festgestellt, dass doch etwa 7 Prozent der Befragten sich über Mobbing beklagt haben. Die Objektivierung dieser Befragung ist jedoch ausserordentlich dürftig. Die Leute sind gefragt worden: Haben Sie schon Mobbing erlebt und in welchen Formen? Es war vornehmlich die subjektive Komponente, die zum Tragen kam. Es gibt Leute, die sind etwas empfindlicher; sie empfinden es schon als Mobbing, wenn jemand versucht, einen Spass zu machen, der auf diese Person zielt, also einen Witz erzählt, bei dem der Zuhörer die Geschichte auf sich selber beziehen könnte. Man soll solche Witze nicht machen, das geht im Arbeitsverhältnis nicht. Aber dass das jetzt objektivierbar ist - ein anderer würde das nicht als Mobbing empfinden. Da habe ich meine Zweifel an Ihrer Auffassung über die Objektivierbarkeit.
2. Der Arbeitgeber ist selbstverständlich zum Schutz des Lebens seiner Mitarbeitenden verpflichtet. Er hat entsprechende Massnahmen zu treffen. Dabei ist namentlich an die Gefährdung des Arbeitenden an Maschinen, im Verkehr oder an seinem Arbeitsplatz gedacht. Dass Mobbing so weit führen könnte, dass jemand sich suizidiert oder in die Nähe von Suizidgedanken kommen könnte - gut, dieser Fall wäre durch die Verpflichtung des Arbeitgebers gedeckt, dem entgegenzuwirken, weil er den Schutz des Lebens zu gewährleisten hat.