Fluri Kurt · Nationalrat · 2015-06-15
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-15
Wortprotokoll
Am 13. Dezember 2012 reichte Herr Ständerat Baumann eine Motion (12.4203) ein, welche verlangte, dass mit einer Änderung des Mineralölsteuergesetzes Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer befreit werden, und zwar in dem Ausmass, in dem diese Mittel für Aufwendungen des Strassenverkehrs bestimmt sind. Die Begründung lautete zusammengefasst so: Der Bund erstattet unter anderem die Steuern auf Treibstoffen für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft zurück, da diese Fahrzeuge nicht primär auf Strassen verkehren und somit auch keinen Beitrag an die Strassenfinanzierung leisten sollen. Bei Pistenfahrzeugen ist die Ausgangslage die gleiche. Das Anliegen wurde auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Erschwernisse für den Tourismus begründet. Das war noch vor dem berühmten Franken-Entscheid; der Tourismus sollte bereits damals wo möglich entlastet werden, unter anderem mit diesem Vorstoss.
Der Bundesrat lehnte die Motion ab, mit der Begründung, dass es sich bei der Mineralölsteuer um eine Steuer mit Teilzweckbindung und nicht um eine Strassennutzungsgebühr handelt. Die Befreiung der Land- und Forstwirtschaft erfolgt, um zu verhindern, dass die Produktion im primären Sektor mit Fiskalabgaben belastet wird. Die ebenfalls befreiten konzessionierten Transportunternehmungen erbringen im Rahmen der Bundeskonzessionen Leistungen, die im allgemeinen Interesse liegen und nicht durch diese Treibstoffabgaben belastet werden sollen.
Der Ständerat nahm die Motion mit 21 zu 17 Stimmen an. Unsere KVF empfahl mit 12 zu 10 Stimmen, sie abzulehnen. [PAGE 1092] Unser Rat beschloss dann aber mit 110 zu 68 Stimmen bei 10 Enthaltungen, sie anzunehmen.
So legt uns der Bundesrat nun einen Entwurf vor, welcher der Motion an sich nachkommt, aber vorsieht, dass der Steueranteil für den Treibstoff von Pistenfahrzeugen, der für Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr bestimmt ist, je nachdem nur teilweise rückerstattet wird. Gleichzeitig sieht der Entwurf vor, dass der Bundesrat die Fahrzeugtypen und Verwendungszwecke festlegt. Zudem legt er fest, unter welchen Voraussetzungen der Steueranteil nur teilweise rückerstattet wird. Mit anderen Worten: Es wird insofern von der Motion abgewichen, als eben auch eine bloss teilweise Rückerstattung möglich sein soll. Nach welchen Kriterien nun diese teilweise Rückerstattung erfolgen soll, wird in der Botschaft ausgeführt: Die Rückerstattung soll differenziert, nämlich je nach Schadstoffausstoss der betroffenen Fahrzeuge, vorgenommen werden. Je schadstoffärmer sie sind, desto höher fällt natürlich die Rückerstattung aus.
In der Vernehmlassung ist diese Vorlage eher negativ aufgenommen worden. Von den angefragten Kantonen haben sich 15 gegen die Vorlage ausgesprochen, 8 dafür. Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone ist dafür, die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren dagegen. Von den politischen Parteien haben sich die CVP und die SVP für die Vorlage ausgesprochen; FDP, GLP, GP und SP waren dagegen. Von den gesamtschweizerischen Dachverbänden hat sich bloss die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete geäussert, welche für die Vorlage ist.
In der Kommission ist nun eine Mehrheit zustande gekommen, welche die Vorlage ablehnt, dies nach den Ausführungen der Verwaltung, welche eine deutliche Verkomplizierung der Abläufe erkennen liessen.
Der Vorwurf an die Verwaltung, sie habe zu Unrecht eine tourismusfördernde Motion zu einer Umweltvorlage umgestaltet, ist nicht gerechtfertigt. Es besteht nämlich eine Vereinbarung zwischen dem UVEK und dem Verband Seilbahnen Schweiz aus dem Jahre 2009, wonach sich Seilbahnen Schweiz bereiterklärt, dafür zu sorgen, dass ab 2010 nur noch mit Partikelfiltern ausgerüstete Pistenfahrzeuge in Betrieb genommen werden, dies mit einem dreistufigen Vorgehen; je nachdem sollen die Rückerstattungen ganz oder teilweise erfolgen. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat bereits in der Kommission darauf hingewiesen, dass der administrative Aufwand enorm sein werde, dass aber diese Vereinbarung nun einmal bestehe. Sie hat übrigens auch darauf hingewiesen, dass bereits im Jahre 2007 eine Motion (07.3161) mit in etwa der gleichen Intention vom Parlament angenommen worden sei.
Die Kommission hat sich dann mit einer knappen Mehrheit - 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen - dafür ausgesprochen, nicht auf die Vorlage einzutreten, weil die ursprüngliche Absicht, den Tourismus zu fördern, vermischt werde mit einem administrativ enorm aufwendigen umwelttechnischen Verfahren. Die knappe Kommissionsmehrheit will die Vorlage nicht weiterbehandeln.
Eine Minderheit will, sofern heute auf die Vorlage eingetreten wird, in der Kommission dafür sorgen, dass die Motion gewissermassen "nature" umgesetzt wird, also im Sinne des Motionärs. Demzufolge würde die Kommission dann darüber diskutieren, ob man die Motion als solche umsetzen will oder eben im Sinne der genannten Vereinbarung mit Seilbahnen Schweiz und im Sinne der Motion aus dem Jahre 2007. Es ist aber meines Erachtens absehbar, dass die Motion in diesem Fall wieder auf die ursprüngliche Absicht von Herrn Ständerat Baumann zurückgeführt wird, worauf dann aus anderen Gründen eine Mehrheit diese Motion ablehnen könnte, nämlich weil sie nicht mehr mit den ökologischen Zielen kombiniert wird.
Heute aber haben Sie die Frage zu beantworten, ob Sie, im Sinne der knappen Mehrheit Ihrer Kommission, nicht auf die Vorlage eintreten wollen oder, im Sinne der knappen Minderheit, darauf eintreten wollen. Als Kommissionssprecher bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.