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Borer Roland · Nationalrat · 2000-03-08

Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-08

Wortprotokoll

5Die Minderheit beantragt Ihnen, Artikel 10 Absatz 1 Litera abis zu streichen.

Litera abis wurde durch die Kommission eingefügt und ist nicht eigentlich Teil der Gesetzesvorlage, wie sie uns vom Bundesrat präsentiert wurde. Wenn wir uns sorgfältig überlegen, was wir in dieser neu eingefügten Litera abis verlangen, müssen wir uns im Klaren darüber sein, dass wir hier sprichwörtlich das Pferd am Schwanz aufzäumen.

Wir verlangen neu, dass Medikamente und Arzneimittel nur zugelassen werden, wenn sie für die gleichen Indikationen entweder einen therapeutischen Vorteil, einen preislichen Vorteil oder beides zusammen aufweisen.

Wir kennen die endlosen Diskussionen, die entstehen, wenn man über die Vor- und Nachteile spricht, die nachgewiesen werden sollten. Es ist immer auch ein Problem des Nachweises. Wie kann z. B. ein preislicher Vorteil klar und deutlich nachgewiesen oder wie kann dem deutlich widersprochen werden, wenn man z. B. die Verpackungseinheiten ändert? Litera abis wird hier zusätzliche Probleme schaffen.

Eine weitere Überlegung: Wodurch entstehen preisliche Vorteile? Preisliche Vorteile entstehen doch im Wesentlichen durch Wettbewerb. Was ist Wettbewerb? Wettbewerb ist doch in vielen Fällen der Umstand, dass neben einem bestehenden Produkt ein neues auf den Markt kommt. Dieses Miteinander von Produkten, die auf dem Markt im gleichen Segment auftreten, wird dazu führen, dass preisliche Vorteile entstehen. Wenn wir jetzt sagen, es müsse schon zum Voraus ein preislicher Vorteil klar dargelegt werden, schaffen wir nicht die Möglichkeit, dass der Wettbewerb effektiv spielen kann. Wir verhindern Wettbewerb. Es kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, solchen sinnvollen Wettbewerb zu verhindern.

Ich weise nochmals darauf hin: Der Auslöser zur Erarbeitung eines Heilmittelgesetzes war die Tatsache, dass wir in unserem Land gesundheitspolizeiliche Richtlinien wollen, und nichts anderes. Auf Antrag der Kommissionsmehrheit sollen wir nun Bestimmungen einführen, die mit Gesundheitspolizei überhaupt nicht mehr das Geringste zu tun haben. Wir haben hier sogar einen Antrag, der eigentlich das verhindert, was er erreichen will, nämlich Kostendruck gegenüber den Produzenten aufzubauen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dieses wettbewerbsfeindliche Element nicht in das Gesetz aufzunehmen, der Minderheit zuzustimmen und Absatz 1 Litera abis zu streichen.

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