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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-06-15

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-06-15

Wortprotokoll

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) überwacht als Aufsichtsbehörde die Einhaltung der luftrechtlichen Bestimmungen. Flugplatzbetreiber, die Flugsicherungsgesellschaft Skyguide und die Luftwaffe müssen dem Bazl Meldung erstatten, wenn sie Widerhandlungen gegen die Luftfahrtgesetzgebung feststellen, aber auch Privatpersonen können bei Verdacht Anzeige erstatten. Bei Widerhandlungen prüft das Bazl ein Verwaltungsstrafverfahren und kann eine Busse aussprechen. Zusätzlich sind Verwaltungsmassnahmen gegen Fehlbare möglich. Dies kann etwa zum Entzug der Pilotenlizenz oder zu Nachschulungen führen.

Die Verordnung des UVEK über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge hält fest, dass Kunstflüge nicht über dichtbesiedelten Zonen oder bei Nacht durchgeführt werden dürfen. Spezielle Ruhezeiten gibt es nicht. Ausserdem ist für Kunstflüge mit Motorflugzeugen eine Mindestflughöhe von 500 Metern über Grund einzuhalten. Das Bazl kann nach der erwähnten Verordnung Ausnahmen von diesen Einschränkungen gewähren, wobei keine Bedingungen festgelegt sind. Es hat in den vergangenen Jahren keine solchen Ausnahmebewilligungen erteilt und wird auch in Zukunft grösste Zurückhaltung üben. [PAGE 1064]

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