Caroni Andrea · Nationalrat · 2015-06-15
Caroni Andrea · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-15
Wortprotokoll
Bei Artikel 78 Absatz 1 Litera b Ziffer 2, bei den Steuerdaten, unterstützen wir die Minderheit Matter. Es heisst zwar hier in diesem Saal, es würden sowieso keine Steuerdaten Eingang in diese Register finden, aber dann kann man diese Formulierung, das ist unsere Meinung, zur Sicherheit getrost einbauen.
Bei den Artikeln 90 und 90a haben wir es unterstützt, einige Konkursprivilegien wieder herauszunehmen, die der Ständerat eingebracht hat.
Bei Artikel 93 Absatz 1 Litera a, wo es darum geht, Bund, Kantone und Gemeinden diesem Kapitel nicht zu unterstellen, unterstützen wir die neue Formulierung der Mehrheit. Seitens der Verwaltung hiess es beim Ausarbeiten dieses Gesetzes immer, die Pflichten müssten zum Wohle der Systemstabilität möglichst breit und umfassend gelten. Man will ja sogar die kleinen nichtfinanziellen Gegenparteien wie die vorher von mir zitierte Bäckerei unterstellen. Ausgerechnet für die staatlichen Organe soll dieses Kapitel aber nicht gelten. Das lassen wir nicht gelten.
Der Ständerat fand seinerseits, eine unterschiedliche Behandlung von Kantonen und Gemeinden sei nicht korrekt. Das haben wir gerne aufgenommen. Wir unterstellen jetzt einfach beide dem Gesetz, Kantone und Gemeinden, statt dass wir beide ausnehmen. Wir nehmen also den Ständerat beim Wort und behandeln beide Staatsebenen gleich. Wenn eine Gemeinde oder ein Kanton ausfällt, gibt es nämlich nicht einfach eine Pflicht zum Bail-out für die nächsthöhere Staatsebene, die dann jede privatrechtliche Verpflichtung eins zu eins übernehmen müsste. Es gibt eine gewisse Bestandesgarantie, nach der man die Existenz eines Gemeinwesens sichern, nicht aber jeden privatrechtlichen Kontrakt übernehmen muss, wie man das in der EU beobachten kann; dort geht es etwa in diesem Stil zu und her. Die Gläubiger eines bestimmten Derivats sind gleich gefährdet, wie jemand mit der Bäckerei ein solches Risiko eingeht, oder noch mehr. Daher ist es unsere Meinung, dass auch diese Staatsebenen zu unterstellen sind. Man hätte sogar noch den Bund hineinnehmen können.
Bei Artikel 93 Absatz 3 folgen wir der Mehrheit. Wir sind zwar schon der Meinung, es sei sinnvoll, eine solche Ausnahme für physische Lieferungen zu haben. Wir fragen uns aber, ob es stufengerecht ist, dies im Gesetz zu tun, wir fragen uns, ob dies eine genügend dynamische Stufe ist.
Zu Artikel 103 Absatz 3, den kleinen nichtfinanziellen Gegenparteien, habe ich mich geäussert, und die Fraktion trägt das mit.
Bei den Artikeln 116a und 116b, Positionslimiten, unterstützen wir die Minderheit Matter. Wir sind gegen diese Positionslimiten, wir lehnen sie einstimmig ab. Ihr volkswirtschaftlicher Nutzen ist, wie uns auch gerade wieder vorgeführt wurde, wenig einleuchtend. Ihre rein nationale Durchsetzbarkeit bringt auch für die globale Finanzstabilität wenig. Mit Blick auf die internationalen Entwicklungen besteht zeitlich auch überhaupt kein Druck, hier regulatorisch vorzupreschen.
Zum letzten Punkt, Artikel 148 Absatz 2: Hier geht es um die Fahrlässigkeit bei Meldepflichtverletzungen. Hier unterstützen wir das neue, abgestufte Konzept. Es ist wiederum ein Kompromiss zwischen den beiden Kammern. Unser Rat wollte fahrlässiges Handeln immer bestrafen, wenn auch neu mit einem tieferen Betrag; der Ständerat wollte das ganz herausnehmen. Wir schlagen hier eine Abstufung vor, je nachdem, ob es um eine sehr wesentliche oder eine weniger [PAGE 1085] wesentliche Schwelle geht. Wir finden, wer eine qualifizierte Beteiligung erhält oder verliert, die ihm zum Beispiel mit 10 Prozent besondere Aktionärsrechte oder mit 33,3 Prozent eine Sperrminorität oder mit 50 Prozent oder 66,6 Prozent sogar eine Mehrheit verschafft, der sollte sich die Mühe machen, dies den anderen Marktteilnehmern anzuzeigen. Diese Regel ist einfach zu verstehen, sie ist auf zumutbare Weise zu überwachen und vor allem für die Marktgegenseite von grosser Bedeutung.
Bei Artikel 156 schliesslich unterstützen wir die einstimmige Kommission, die hier das Gleichbehandlungsprinzip des Ständerates zwar in Ehren hält, aber findet, es sei unnötige Bürokratie, der SIX hier eine neue Bewilligung abzuverlangen für etwas, was sie schon hat.