Lexipedia

Maier Thomas · Nationalrat · 2015-06-15

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-06-15

Wortprotokoll

Ich erkläre Ihnen möglichst kurz, warum die Grünliberalen wie stimmen. Ein für uns wichtiger und absolut zentraler Grundgedanke vorweg: Das Finfrag ist für die Schweiz von zentraler Bedeutung. Genauso zentral und wichtig, vor allem wegen der internationalen Kompatibilität, ist, dass dieses Gesetz per 1. Januar 2016 in Kraft treten kann. Darum haben wir uns bemüht, so viele Differenzen wie möglich bereits jetzt zu bereinigen. Den wesentlichen Grundzügen und damit den wichtigsten Punkten haben beide Räte sowieso schon zugestimmt.

Zu Artikel 78 Absatz 1 Buchstabe b: Hier bitten wir Sie, dem Ständerat und damit der Mehrheit zu folgen. In Transaktionsregistern sind keine steuerrelevanten Daten vorhanden. Das ist also eine völlig unnötige Bestimmung, die die Prozesse unnötig erschwert, weil Sie das vorher immer noch abklären müssen, obwohl nur sehr technische Datensätze zur Transaktion enthalten sind, nichts, was steuertechnisch irgendwie interessant sein könnte; Sie können diesen Passus also beruhigt streichen.

Zu Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe a: Hier geht es um die Frage, wer diesem Gesetz nicht unterstellt sein soll. Wir unterstellen ihm jetzt mit einer scharfen Regelung jedes kleinste KMU. Gemeinden und Kantone sollen aber ausgenommen werden. Ich habe noch nie verstanden, warum diese nicht respektive weniger systemrelevant sein sollen. Wir werden darum hier die Mehrheit unterstützen.

Zu Artikel 93 Absatz 3 Buchstabe c: Hier geht es darum, die physischen Warenlieferungen auszunehmen. Der Ständerat hat das neu eingeführt. Vor allem im Zusammenhang mit den Positionslimiten, die wohl am Ende auch eine Mehrheit finden, macht es Sinn, Waren, die physisch ausgeliefert werden und damit nicht wirklich systemrelevant sind, hier von der Meldepflicht auszunehmen, wie es die Minderheit möchte. Physisch gelieferte Waren sind definitiv kein Systemrisiko.

Zu Artikel 103 Absatz 3: Hier unterstützen wir den - ich nenne es mal so - Brückenbauvorschlag der Minderheit I. Statt festzuhalten, sollten wir hier mit der Ausnahme der kleinen nichtfinanziellen Gegenparteien eine Brücke zum Ständerat bauen. Kleine nichtfinanzielle Gegenparteien, die untereinander ein Geschäft machen, sind nicht wirklich systemrelevant. Wenn wir sie hier einschliessen, generieren wir vor allem unnötige Administration und Kosten.

Zum Knackpunkt bei Artikel 116a: Hier geht es um die Frage, ob wir jetzt diese Bestimmung zu den Positionslimiten ins Gesetz einfügen oder nicht. Im Grundsatz hat sich meine Meinung immer noch nicht geändert: Ich finde es immer noch falsch, hier auf Vorrat zu legiferieren, quasi in vorauseilendem Gehorsam. Wie Sie wissen, haben wir das in der ersten Runde klar und deutlich abgelehnt. Inhaltlich hat sich meiner Meinung nach nicht viel verändert, politisch und faktisch aber schon. Offenbar findet die betroffene Branche jetzt plötzlich, dass sie mit dieser Kann-Formulierung leben kann. Wir könnten dann, wenn die USA und die EU legiferieren, auch gleich eine Verordnung erlassen. Der Bundesrat hat offenbar versprochen, eine Vernehmlassung zur konkreten Verordnung nachzuholen.

Befürworter meinen, internationale Vorgaben seien dringend, wir könnten nicht immer hinterherhinken. Ich bin der Meinung, wir können nicht immer von Abbau der Administration sprechen, aber gleichzeitig mehr Administration schaffen. Faktisch haben aber unsere bürgerlichen Kollegen im Ständerat diesem Anliegen zu einer satten Mehrheit verholfen. Die Branche ist plötzlich dafür, und wir müssen dieses Gesetz möglichst schnell in Kraft setzen können. Da sich schlussendlich sowieso der Ständerat durchsetzen wird, haben wir beschlossen, bereits jetzt auf diese Linie einzuschwenken und die Differenz durch unsere Unterstützung der Mehrheit aus der Welt zu schaffen.

Bei Artikel 148 ging der Ständerat meiner Meinung nach viel zu weit, indem er die Strafbestimmung in Absatz 2 gleich ganz gestrichen hat. Wir empfehlen, dem Kompromissantrag der Mehrheit zuzustimmen.

Bei Artikel 42c des Finanzmarktaufsichtsgesetzes hat der Ständerat etwas eingefügt, was in der Praxis Sinn macht und die Administration massiv vereinfacht. Das macht aus unserer Sicht Sinn. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit respektive dem Ständerat zu folgen.