Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-06-15
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-06-15
Wortprotokoll
Ich möchte kurz auf die einzelnen Artikel, die noch zur Diskussion stehen, eingehen.
Zuerst zu Artikel 78, "Datenzugang für ausländische Behörden": In Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 2 geht es nicht um Steuerregister - damit wir uns darin einig sind -, sondern um Transaktionsregister. Bei diesen Transaktionsregistern soll das Spezialitätsprinzip nicht gelten. Bei der Ausarbeitung des Finfrag hat man zu wenig berücksichtigt, dass die Entwicklung in diesem Bereich etwas anders läuft als in anderen Bereichen. Es ist heute ja so - das wissen Sie alle auch -, dass es hier um Transaktionsdaten geht, bei denen vielleicht einzelne Bruchstücke von Kundendaten enthalten sind, die aber keine Rückschlüsse auf Kundenbeziehungen zulassen. Solche Daten sind also für Steuerbehörden von äusserst beschränktem Interesse. Das Sammeln von Derivattransaktionsdaten ist denn auch nicht steuerrechtlich motiviert. Wenn Sie dieses Spezialitätsprinzip beibehalten würden, würden Sie dem wohl einzigen Schweizer Transaktionsregister bei der SIX eine relativ schwierige Stellung verschaffen. Ich denke, das macht keinen Sinn, und ich möchte Sie wirklich bitten, hier so offen wie möglich zu sein, damit eben auch unsere schweizerischen Einrichtungen tatsächlich auf dem Markt wettbewerbsfähig sind und tätig werden können.
Dann komme ich zu Artikel 93, "Ausnahmen": Mit Absatz 1 Buchstabe a wollen wir die Gemeinden und Kantone nicht dieser Regelung unterstellen. Natürlich ist es auf der einen Seite so, dass Gemeinden und auch Kantone im privatrechtlichen Verkehr "in Konkurs" gehen können. Es ist aber auf der anderen Seite so, das wissen Sie alle, dass in den Kantons- und Gemeindegesetzen immer auch eine Bestimmung besteht, wie der Kanton die entsprechende Gemeinde wieder auf die Beine bringen kann. Auch beim Bund besteht gegenüber den Kantonen eine Beistands- und Unterstützungspflicht in diesem Sinne. Bei den Kantonen und Gemeinden geht es also in keiner Art und Weise um Finanzstabilität. Darum möchte ich Sie bitten, der Mehrheit zu folgen und diese öffentlich-rechtlichen Institutionen nicht hineinzunehmen.
Dann komme ich zu den Ausnahmebestimmungen in den Absätzen 3 und 4: Die Minderheit Aeschi Thomas plädiert dafür, dass man Absatz 4 so aufnimmt, wie er im Ständerat beschlossen wurde. Der Bundesrat ist damit einverstanden. Wir können mit beiden Fassungen leben, mit jener des Bundesrates und mit jener des Ständerates. Herr Aeschi hat an dieser Stelle auch auf die Rohstoffderivate und die Positionslimiten hingewiesen. Allerdings hat er dann einen Schluss gezogen, den ich nicht nachvollziehen kann. Es ist nämlich so: Wenn man Positionslimiten einführt - und darum bitten wir Sie, ich komme noch darauf zurück -, dann ist es an sich logisch, dass man Artikel 93 Absatz 4 so aufnimmt, wie ihn der Ständerat formuliert hat. Das ist in sich stimmig. Ich denke, es ist auch eine richtige und wichtige Grundlage. Aus der Optik der Branche sind zum einen Artikel 93 Absatz 4 und zum andern die Positionslimiten eine vernünftige [PAGE 1087] Lösung. Dann kann man nämlich den Strombereich rechtzeitig herausnehmen, wenn es sich auf europäischer Ebene so entwickeln sollte; dies auch als Erklärung an Herrn Jans. Ich denke, es ist wichtig, dass man hier so verfährt und Absatz 4 hineinnimmt und auf Verordnungsstufe ausdeutscht. Wenn man hier die Grundlage schafft, gibt das der entsprechenden Branche auch eine gewisse Sicherheit, falls wir auf der anderen Seite Positionslimiten vorsehen.
Zu Artikel 103 Absatz 3: Hier geht es um die nichtfinanziellen Gegenparteien und die Meldung. Bei den Pflichten im Derivatehandel sollen keine systemwidrigen Ausnahmen gemacht werden, sonst haben wir wieder neue Probleme. Das gilt insbesondere für die Meldepflicht. Diese Meldepflicht ist notwendig, um die Transparenz im globalen Derivatemarkt zu erhöhen und um systemische Risiken und Marktmissbrauch besser zu erkennen. Es ist etwas schwierig zu verstehen, warum gerade grosse nichtfinanzielle Gegenparteien nicht darunterfallen sollen. Diese grossen nichtfinanziellen Gegenparteien, das weiss Herr Matter auch, haben Over-the-Counter-Derivate, die weit über den Schwellenwert hinausgehen und Milliardenbeträge umfassen. Diese Unternehmen kennen wir; wir sind auch froh, dass wir diese Unternehmen haben. Es ist aber auch richtig, dass man sie unterstellt.
Selbst kleine Ausnahmen in diesem Bereich, wo es um die Meldepflicht geht, würden uns wieder mit der Frage der Äquivalenz konfrontieren; sie würden uns Schwierigkeiten bereiten. Es geht auch um internationale Standards. Die Meldepflicht ist für alle gleich. Anders ist es bei der Risikominderungspflicht. Da haben wir auch den Vorschlag gemacht, bei den Vorschriften für die Kleinen etwas zurückzugehen; das ist auch richtig. Da sind wir sehr stark auf das Wesentliche zurückgegangen; ich denke, das gehört zusammen.
Nun komme ich zu den Positionslimiten. Ich möchte Sie schon darauf hinweisen, dass es gar nicht darum geht, vorauszueilen und wieder schneller zu sein als alle anderen. Es ist schlicht und einfach so, dass diese Positionslimiten in den USA kurz vor der Umsetzung stehen. Alle EU-Staaten haben bis Mitte nächstes Jahr die Gesetzgebung anzupassen und werden sie auf 2017 einführen. Es kann ja wohl nicht sein, dass wir dann zur Plattform für alle werden, die sich nicht an die internationalen Regulierungen halten wollen. Das würde uns gröbste Schwierigkeiten verursachen. Ich möchte damit auch sagen, dass es bei Positionslimiten ja nicht um den Basismarkt geht, da sind wir uns einig, sondern um den Derivatemarkt und das Verhältnis zum Basismarkt.
Was wir Ihnen hier vorschlagen, ist nicht eine gesetzliche Regelung im Detail, sondern nur ein Rahmen für eine gesetzliche Regelung. Wir haben ihn schlicht und einfach deshalb erarbeitet, weil wir sehen, was auf uns zukommt. Im Rahmen einer Verordnung, die wir in die Vernehmlassung geben werden, Herr Nationalrat Maier, möchten wir tatsächlich auch die materielle Diskussion dazu führen, wenn es einmal so weit kommt und es sich als notwendig erweist. Neu gibt es ja nicht nur eine Anhörung, sondern eine Vernehmlassung.
Aus Gründen der Äquivalenz ist es notwendig, dass wir diesen Rahmen aufnehmen. Damit können wir die Äquivalenzanerkennung nach Artikel 47 Mifir erreichen. Das ist für die schweizerischen Finanzintermediäre zentral. Ich möchte Sie wirklich bitten, diesen "EU-Pass" zu schaffen und unserem Markt nicht noch mehr Schwierigkeiten zu verursachen, als er aufgrund verschiedener Abstimmungen, die wir erlebt haben, schon heute hat.
Wenn man weiss, dass wir uns in Kürze mit einer solchen Entwicklung konfrontiert sehen, gibt es zwei Möglichkeiten: entweder den Kopf in den Sand stecken, das haben wir gelegentlich schon gemacht, oder die notwendigen Vorkehrungen treffen - nichts weiter -, um direkt handeln zu können, wenn es notwendig wird.
Herr Nationalrat Matter, Voraussetzungen für Stabilität und Wohlstand - es ist grossartig, dass wir in der Schweiz immer noch beides haben, dafür wollen wir uns auch einsetzen - sind unter anderem eine funktionierende Wirtschaft, der Marktzugang für unsere Unternehmen, die auch im Finanzbereich zum Teil sehr stark exportorientiert sind, sowie eine ausreichende Anzahl qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Da sind wir uns einig. Daran haben wir jetzt aber sehr dringend zu arbeiten, damit wir in unserem Land weiterhin den gleichen Wohlstand gewährleisten können.
Ich komme noch zu Artikel 148 Absatz 2, zur Frage der fahrlässigen Begehung der Tat. Ich möchte Sie einfach darauf hinweisen, dass dieser Fahrlässigkeitstatbestand seit dem 1. Januar 2009 in Kraft ist. Es ist der gleiche Tatbestand, den wir auch im Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel kennen. Er wurde damals - das ist ja auch noch interessant - auf Betreiben der WAK des Nationalrates in das Börsengesetz aufgenommen. Diese Bestimmung ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Jetzt möchte die WAK diese Bestimmung hier gerne eliminieren. Ich denke, gerade bei der Verletzung von Meldepflichten geht es um hohe Transaktionsvolumina. Wenn Sie nur kleine Bussen, mehr oder weniger symbolische Bussen vorsehen, dann wird die Präventivwirkung nicht gerade umwerfend gross sein.
Ich möchte Sie darum bitten, dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen.