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AB 182318

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-06-15

Wortprotokoll

In der in "Nature" publizierten Studie zeigen Wissenschafter, dass Honigbienen und Hummeln Zuckerlösungen mit Thiamethoxan und Imidacloprid einer reinen Zuckerlösung vorziehen. Die Bedeutung dieser Beobachtung wird, da Bestäuber durch eine Vielzahl von Faktoren in ihrem Verhalten gesteuert werden, in der landwirtschaftlichen Praxis als sehr klein erachtet. Die heute bewilligten Anwendungen dieser Produkte vermindern das Risiko einer Aufnahme von thiamethoxan- und imidaclopridhaltigen Pollen und Nektar durch Bestäuber auf ein Niveau, welches die Bestäuberpopulationen nicht gefährdet.

Bereits im Jahr 2013 wurden in der Schweiz die Anforderungen an spezifische neonicotinoidhaltige Produkte zum Schutz von Bienen und Wildbestäubern verschärft. Die Bewilligungen von Saatbeizmitteln in Kulturen, die für Bienen attraktiv sind, wurden sistiert. Auch dürfen die Produkte nicht angewendet werden, wenn sich in benachbarten Parzellen blühende Pflanzen befinden. Weiter ist die Anwendung in Obstbaukulturen vor und während der Blüte untersagt, zudem sind blühende Einsaaten und Unkräuter vor der Anwendung zu entfernen. Anwendungen im geschlossenen Gewächshaus sind nur erlaubt, sofern keine Bestäuber zugegen sind. Diese Massnahmen bezwecken, dass Bestäuber nicht mit den bienentoxischen Pflanzenschutzmitteln in Kontakt kommen.

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