Aeschi Thomas · Nationalrat · 2015-06-09
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-09
Wortprotokoll
Gerne spreche ich im Folgenden zu unseren beiden Minderheitsanträgen in dieser Vorlage.
Der erste Minderheitsantrag betrifft den Bundesbeschluss 5 zur Festlegung des Mehrjahresprogramms des Bundes für die Periode 2016-2023 zur Umsetzung der neuen Regionalpolitik. Das neue Bundesgesetz über die Regionalpolitik ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Es hat zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen zu steigern, um so zum Erhalt von Arbeitsplätzen beizutragen. Dabei fokussiert sich der Bundesrat auf die Wertschöpfungssysteme Industrie und Tourismus, innerhalb derer die folgenden fünf Punkte prioritär gefördert werden sollen: erstens der Wissenstransfer und die Innovationsförderung für KMU, zweitens die Qualifizierung der regionalen Arbeitskräfte und Akteure, drittens die unternehmerische Vernetzung und Kooperation, viertens die Verlängerung der Wertschöpfungsketten und das Schliessen von Lücken und fünftens das Sichern und Realisieren von wertschöpfungsorientierten Infrastrukturen und Angeboten.
In Artikel 5 des Bundesbeschlusses 5 wird der sogenannte Exportbasis-Ansatz erläutert. Wortwörtlich lautet der Artikel wie folgt: "Die Massnahmen, die der Bund gestützt auf die Programmvereinbarungen mit den Kantonen fördert, sollen gemäss Exportbasis-Ansatz zur Stärkung der Gebiete als Standorte für exportfähige wirtschaftliche Leistungen beitragen. Export bedeutet dabei einen Güter- oder Leistungstransfer aus der Region, dem Kanton oder der Schweiz hinaus." Die Mehrheit der WAK möchte die Vorlage nun um einen neuen Artikel 5a erweitern, welcher durch Kollege Louis Schelbert in die Kommission eingebracht wurde. Dieser hat die Überschrift "Nachhaltige Innovation" und lautet wie folgt: "Die Massnahmen, die der Bund gestützt auf Programmvereinbarungen mit den Kantonen fördert, sollen zur Förderung nachhaltiger Innovation, zur Stärkung der Wertschöpfungsketten sowie der regionalen Wirtschaftskreisläufe beitragen." Mit anderen Worten sollen in Zukunft nicht mehr nur wirtschaftliche Kriterien, sondern auch Nachhaltigkeitskriterien für die Vergabe von Fördermitteln angewandt werden.
Die SVP-Fraktion lehnt diesen Antrag auf einen neuen Artikel 5a ab. Wie die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren in ihrer gestrigen Stellungnahme richtigerweise schreibt, macht der Exportbasis-Ansatz als Fördergrundsatz der neuen Regionalpolitik durchaus Sinn: Indem die exportorientierten Wirtschaftsaktivitäten gestärkt werden, stimuliert dies auch die regionalen Wirtschaftskreisläufe, was zu einem starken Multiplikatoreffekt führt. Mit dem Erfordernis der "nachhaltigen Innovation" wird jedoch gleichzeitig ein teilweiser Widerspruch zum Exportbasis-Ansatz ins Gesetz eingefügt. Zudem ist überhaupt nicht klar, was mit "nachhaltiger Innovation" gemeint ist: Grundsätzlich veraltet jegliche Innovation früher oder später, und deshalb ist Innovation per se nicht nachhaltig. Schliesslich würde die Aufnahme dieses Artikels auch dazu führen, dass bereits durch die Kantone aufgegleiste Projekte gestoppt oder massiv angepasst werden müssten. Hier interessiert mich dann auch, wie sich der Ständerat zu diesem Artikel äussern wird, falls er hier in diesem Saal eine Mehrheit findet.
Ich bitte Sie, diesen Hüst-und-Hott-Gesetzesartikel abzulehnen und so die bewährte neue Regionalpolitik fortzuführen.
Unser zweiter Minderheitsantrag betrifft den Bundesbeschluss 6 über weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung. Wir beantragen Ihnen dort, in den Jahren 2016 bis 2023 für den Fonds für Regionalentwicklung nicht maximal 230 Millionen Franken, wie vom Bundesrat beantragt, sondern maximal 220 Millionen Franken zulasten der Finanzierungsrechnung des Bundes aufzuwenden. Der Grund für diesen Antrag einer Kürzung um 10 Millionen Franken liegt darin, dass wir konsequent an unserer Forderung nach einer Plafonierung der Bundesausgaben festhalten. Nachdem uns die Kommission bei unserem Antrag auf eine Plafonierung auf dem Ausgabenniveau von 2014 bei Innotour nicht gefolgt ist, möchten wir diese Mehrausgaben an diesem Ort kompensieren. Wir bitten Sie, unserem Antrag zu folgen und die Bundesausgaben in diesem Bereich um 10 Millionen Franken zu senken.
Im Folgenden spreche ich zu jenen Artikeln, bei welchen ich nicht bereits als Minderheitssprecher für die SVP-Fraktion gesprochen habe. Ich spreche im Folgenden als Fraktionssprecher zu allen anderen Artikeln, die noch zur Diskussion stehen.
Mit dem Bundesbeschluss 1 beantragt der Bundesrat, 17,7 Millionen Franken für die Jahre 2016 bis 2019 für die Finanzierung von E-Government-Aktivitäten für kleine und mittelgrosse Unternehmen auszugeben. Während für die Periode 2012-2015 noch 13,1 Millionen Franken ausgerichtet wurden, soll dieser Betrag nun um 4,6 Millionen Franken für die nächste Vierjahresperiode aufgestockt werden. Mit diesem Betrag möchte der Bundesrat das Gründerportal Startbiz zu einem One-Stop-Shop ausbauen. Zudem soll grundsätzlich der elektronische Geschäftsverkehr gestärkt und dazu das Ökosystem der elektronischen Identität weiterentwickelt werden.
Wie durch die Kommissionssprecher ausgeführt wurde, beantragt Ihnen die Kommission für Wirtschaft und Abgaben, diesen Betrag auf den Stand der Jahresausgaben von 2014, in welchem 3,1 Millionen Franken für den Bereich E-Government ausgegeben wurden, zu kürzen. Somit beläuft sich der von uns beantragte Betrag für die Vierjahresperiode auf 12,4 Millionen Franken. [PAGE 985]
Die Begründung für diese Kürzung gegenüber dem bundesrätlichen Antrag erklärt sich durch rein finanzpolitische und nicht durch inhaltliche Überlegungen. Wie Sie wissen, haben sich die bürgerlichen Parteien auf eine Plafonierung der Bundesausgaben auf dem Niveau des Jahres 2014 geeinigt. Bei diesem Bundesbeschluss hat die Mehrheit der Kommission den Kürzungsantrag unterstützt. Dies bedeutet, dass die Bestrebungen, gewisse Dienstleistungen der Verwaltung in Zukunft auch elektronisch verfügbar zu machen, weitergeführt werden sollen, jedoch mit den gleichen Mitteln wie bisher.
Beim Bundesbeschluss 2 bitten wir Sie, die Minderheit Maier Thomas zu unterstützen. Worum handelt es sich hier bei diesem Programm, welches unter dem Namen Innotour bekannt ist? Innotour fördert mit Steuergeldern die Innovation, die Zusammenarbeit und den Wissensaufbau im Tourismus. 1998 wurde Innotour als befristete Massnahme eingeführt, um den Strukturwandel im Tourismus voranzutreiben. Wie viele befristete Massnahmen wurde auch diese in den letzten fünfzehn Jahren immer wieder verlängert und 2012 sogar als integraler Bestandteil der Tourismusförderung des Bundes verankert. Wie zuvor beim Bundesbeschluss 6 bitten wir Sie hier ebenfalls, dem Antrag auf eine Plafonierung der Ausgaben auf dem Stand des Jahres 2014 zuzustimmen und somit die Minderheit Maier Thomas zu unterstützen.
Beim Bundesbeschluss 3, also bei der Tourismusförderung, bitten wir Sie, wie Adrian Amstutz in seinem Eintretensvotum erläutert hat, der Mehrheit und damit dem Bundesrat zu folgen. Gewisse Personen in diesem Raum übertreiben mit ihrer Forderung nach einer Aufstockung der Fördermittel um 20 oder sogar 50 Millionen Franken. Seitens der SVP-Fraktion sind wir für eine massvolle Unterstützung des Tourismus. Doch da der Bundesrat bereits das nächste Sparpaket für die Jahre 2017 bis 2019 schnürt, ist es wirklich unangemessen und verantwortungslos, einfach nochmals 50 Millionen Franken für den Tourismus auszugeben.
An dieser Stelle erinnere ich Sie gerne an die Debatte zum Geschäft Standortförderung 2012-2015 (11.019). Der Bundesrat schlug damals für die Periode 2012-2015 Gesamtausgaben von 187,3 Millionen Franken vor. Der Nationalrat beschloss anfänglich eine Aufstockung um 12 Millionen Franken, worauf der Ständerat die Subventionen nochmals aufstockte, und zwar auf 222 Millionen Franken. Bereits damals lauteten die Argumente: starker Franken, Investitionen in einen bedeutenden Wirtschaftssektor, Expansion in neue Märkte. Heute, vier Jahre später, hören wir die genau gleichen Argumente. Wiederum sollen die Ausgaben - dieses Mal ausgehend vom neuen Plafond von 222 Millionen Franken - um bis zu 50 Millionen Franken erhöht werden.
Wir appellieren hier an das finanzpolitische Gewissen von Ihnen allen und bitten Sie, dem massvollen Vorschlag des Bundesrates zuzustimmen.
Beim Bundesbeschluss 4 über die Verlängerung des Zusatzdarlehens an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit bis 2019 bitten wir Sie, dem bundesrätlichen Vorschlag zuzustimmen.
Beim Bundesbeschluss 5 zur neuen Regionalpolitik bitten wir Sie, wie vorhin ausgeführt, unserer Minderheit zu folgen und den neuen Artikel 5a betreffend nachhaltige Innovation abzulehnen.
Beim Bundesbeschluss 6, in welchem die weiteren Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung festgelegt werden, bitte ich Sie, unserer Minderheit zu folgen und die Finanzierungsrechnung nur mit maximal 220 und nicht mit 230 Millionen Franken zu belasten.
Beim Bundesbeschluss 7, in welchem die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2016 bis 2019 festgelegt wird, bitten wir Sie, unserer Kommission zu folgen und die Ausgaben auf dem Stand der Rechnung 2014 zu plafonieren.
Schliesslich bitten wir Sie, beim Bundesbeschluss 8 dem Bundesrat zu folgen und für die Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz 16,4 Millionen Franken für die Jahre 2016 bis 2019 zu sprechen.