Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2015-06-09
Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-09
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat Anfang März zwei Bundesbeschlüsse zum Schweizerischen Innovationspark erlassen. Der erste regelt die finanzielle Unterstützung, der zweite die Abgabe von Grundstücken in Bundesbesitz. Mit dem Bundesbeschluss 1 soll die subsidiäre Rolle des Bundes gewahrt werden. Zudem liegt bei diesem Vorgehen das finanzielle Risiko bei den Trägern des Innovationsparks. Wir entscheiden im Folgenden über zwei Anträge aus der Kommission, über einen Minderheits- und einen Mehrheitsantrag.
Eine Minderheit der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur will unter Artikel 1 Absatz 1bis eine zusätzliche Massnahme zur finanziellen Unterstützung des Schweizerischen Innovationsparks durch den Bund einbringen: Die Minderheit Steiert fordert, dass der Bund Mittel aus dem Verkauf von Grundstücken in seinem Besitz für die Zwecke des Innovationsparks zur Verfügung stellen kann, unabhängig davon, ob diese Grundstücke in irgendeiner Form für den Schweizerischen Innovationspark verwendet werden. Die Massnahme soll eine zusätzliche Stütze für das Vorhaben sein. Mit der vorgeschlagenen Kann-Formulierung soll sichergestellt werden, dass dem Schweizerischen Innovationspark genügend Mittel zur Verfügung stehen.
Die Mitglieder der WBK sprachen sich mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen diese Erweiterung aus. Es wurde argumentiert, dass diese Massnahme zu einer weitgreifenden Zweckbindung sämtlicher Einnahmen des Bundes aus verkauften oder nichtverwendeten Grundstücken führen würde. Für die Kommissionsmehrheit geht diese Massnahme zu weit. Vergessen wir nicht, dass der Bund hier eine subsidiäre Rolle einnehmen will.
Wie ich bereits in der Eintretensdebatte sagte, diskutierte die Kommission eingehend darüber, ob die geplante Abgabe von Grundstücken für den Schweizerischen Innovationspark das Gebot eines Gleichgewichts zwischen den Regionen ausreichend berücksichtigt. Um der ungleichen Ausgangslage der verschiedenen Standorte Rechnung zu tragen, stimmte die WBK bei Absatz 4 einem Antrag auf eine Ergänzung des Konzepts mit 11 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. Die Minderheit Herzog bekämpft diesen Antrag. Sie ist der Meinung, dass es keine Legitimation für eine Zweckbindung dieser Mittel gibt. Ausserdem beschneide die Massnahme die Budgethoheit des Parlamentes. Die Mehrheit fordert, dass die Erlöse aus den Baurechtszinsen, die dem Bund durch die Abgabe von Grundstücken an die Stiftung Swiss Innovation Park zufliessen, allen Standorten des Schweizerischen Innovationsparks zugutekommen.
Mit dieser ergänzenden Massnahme liesse sich das herrschende regionale Ungleichgewicht bei den Landreserven über einen Transfer der Mittel ausgleichen. Schätzungen zufolge dürften sich die Beträge aus den Baurechtszinsen auf rund 5 Millionen Franken pro Jahr belaufen. Der Antrag der Mehrheit entspricht einer Ergänzung des Konzepts. Dazu besteht eine rechtliche Basis in Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe f des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation. Diese Bestimmung besagt, dass der Bund weitere geeignete Finanzierungsinstrumente einrichten kann. Alle beteiligten Akteure haben sich bei der Ausgestaltung dieses Generationenprojekts stets für eine Gleichbehandlung der Regionen eingesetzt - wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier in der Debatte um das FIFG, die Kantone bei der Erarbeitung des Konzepts.
Im Namen der Mehrheit der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur bitte ich Sie deshalb, die Ergänzung bei Artikel 1 Absatz 4 zu unterstützen und das Gebot für ein Gleichgewicht zwischen den Regionen konsequenterweise auch in dieser letzten Etappe zu befolgen.