Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2001-11-27
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-11-27
Wortprotokoll
Der Voranschlag 2002 für das VBS sieht Ausgaben von 4,823 Milliarden Franken vor. Wir haben gegenüber dem Voranschlag 2001 einen Zuwachs um 28 Millionen Franken oder 2,1 Prozent und gegenüber der Rechnung 2000 von plus 131 Millionen Franken. Das ergibt einen Zuwachs von gut 9 Prozent. Es handelt sich um den ersten Voranschlag nach dem so genannten Stabilisierungsprogramm, welches bekanntlich für das VBS bedeutende Abstriche zur Folge hatte. Prägend für die Ausgaben des VBS sind die Ausgaben im Bereich Verteidigung. Sie betragen 4,5 von insgesamt - wie erwähnt - 4,823 Milliarden Franken. In diesem Bereich betragen die Abweichungen gegenüber dem Voranschlag 2001 plus 86,2 Millionen Franken, das sind plus 2 Prozent. Gegenüber der Rechnung 2000 sind es 101,5 Millionen Franken.
Es sind im Wesentlichen die folgenden Faktoren, welche zu dieser Erhöhung geführt haben: Beim Generalsekretariat ist es die Umsetzung des sicherheitspolitischen Berichtes "Sicherheit durch Kooperation" im Bereiche der Friedensförderung. Beim Heer macht der rechtzeitige Aufwuchs des Lehrpersonals und der Zeitsoldaten plus 14 Millionen Franken aus. Bei der Gruppe Rüstung geht es um Mehrausgaben für Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung zur Erreichung der rechtzeitigen Beschaffungsreife von Rüstungsprojekten für die "Armee XXI"; hier sind es plus 38 Millionen Franken. Schliesslich haben wir noch eine Erhöhung bei der Luftwaffe um 15 Millionen Franken, dies bedingt durch die Zusammenführung der militärischen und der zivilen Flugüberwachung in der Firma Skyguide.
Die Rüstungsquote, d. h. das Verhältnis zwischen Rüstungs- und Betriebsausgaben, beträgt gemäss Voranschlag 2002 36,1 Prozent. Es bedeutet dies einen leichten Anstieg gegenüber dem Voranschlag 2001 um 1,5 Prozent. Zum Vergleich: Im Jahre 1992 betrug die Rüstungsquote noch 51,4 Prozent. Das zeigt natürlich das Problem, welches das VBS im Zusammenhang mit dem Stabilisierungsprogramm hatte. Die Kürzungen gingen nämlich im Wesentlichen zulasten der Investitionen. Bis zum Jahre 2004 soll die Rüstungsquote auf 40,4 Prozent ansteigen, was ungefähr dem Stand des Jahres 2000 entsprechen würde.
Beim Bundesamt für Zivilschutz betragen die Ausgaben 75,1 Millionen Franken, sie liegen damit um 2 Millionen Franken oder 2,9 Prozent über dem Voranschlag 2001. Die Erhöhung ist im Wesentlichen durch Ersatzbeschaffungen und Beschaffungen im Bereich des Zivilschutzmaterials begründet. Es geht um Material, für welches der Bedarf zweifelsfrei ermittelt werden kann oder der Materialersatz aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
Wie ist dieser Voranschlag des VBS zu beurteilen? Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es in den letzten Jahren einige Verschiebungen zwischen Departementen gab, von denen eben auch das VBS betroffen ist, sodass der Vergleich mit Vorjahren schon aus diesem Grund etwas schwierig ist. Immerhin ist darauf hinzuweisen, dass diese Verschiebungen die Aufgabenstrukturen des VBS auch im Sinne eines zusätzlichen Anstieges der Ausgaben verändert haben. Die Hauptfrage lautet aber, ob die beantragten Mittel erforderlich sind und richtig eingesetzt werden. Dazu ist festzuhalten, dass sich das VBS angesichts der Neuorientierung der schweizerischen Sicherheitspolitik wie kein anderes Departement in einem eigentlichen Umbruch befindet. Das erschwert Mehrjahresvergleiche logischerweise gleich noch einmal recht deutlich. Generell gesagt geht es darum, dem VBS jene Mittel zur Verfügung zu stellen, welche insbesondere für die "Armee XXI" und den neuen Bevölkerungsschutz erforderlich sind. Dabei ist daran zu erinnern, dass [PAGE 772] immer gesagt wurde, dass die neue Armee quantitativ gesehen zwar wesentlich kleiner ist, dass sie aber aufgrund ihres Ausrüstungsbedarfs und insbesondere aufgrund ihres Know-hows mit Sicherheit etwas kosten wird.
Es kann daher unseres Erachtens nicht angehen, in einer leider weiterhin angespannten Situation der Bundesfinanzen einfach immer im Bereich Verteidigung zu sparen. Finanzpolitik - dies wurde heute bei der Eintretensdiskussion erwähnt - ist nicht Selbstzweck, sondern hat stets einen Bezug zur Sachpolitik. Eine effiziente und selbstverständlich dem jeweiligen sicherheitspolitischen Umfeld angepasste Sicherheitspolitik gehört ohne Zweifel zu den wesentlichen Aufgaben des Staates.
Wir beantragen Ihnen daher, im Unterschied zur Finanzkommission des Nationalrates, keine Kürzungen im Bereich des VBS vorzunehmen. Ich bin meinen Kolleginnen und Kollegen in der Kommission dafür sehr dankbar, weil solche Kürzungen immer auch entsprechende volkswirtschaftlich negative Auswirkungen haben, gerade in Gebieten, in denen die Arbeitsplätze des Bundes wesentlich zur Volkswirtschaft beitragen.
Nachtragskredite im VBS haben wir keine zu verzeichnen.
[VS]