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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-03-05

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-03-05

Wortprotokoll

Ich möchte Sie auch bitten, dem Ständerat und damit dem Bundesrat zu folgen.

Mit der vorgeschlagenen Regelung - wir sind jetzt schon einige Zeit daran zu diskutieren - soll das Problem endlich gelöst werden, und zwar auf eine faire, korrekte, pragmatische und auch gerechte Art. Die vorgeschlagene Regelung lässt die Ansprüche auf nachrichtenlose Vermögen nicht einfach untergehen. Entgegen dem, was Herr Nationalrat Kaufmann gesagt hat, gibt es ja eine Übergangsfrist: Im Moment, in dem das Gesetz in Kraft tritt, kommt eine Publikationsfrist von fünf Jahren zum Tragen, im Sinne einer Übergangsbestimmung. Selbst bei Vermögen, die diese 50 Jahre bereits hinter sich haben, kommt diese Publikationsfrist von fünf Jahren zum Tragen. Wenn sich jemand innerhalb von fünf Jahren [PAGE 33] nicht meldet, dann, muss ich sagen, denkt er wahrscheinlich nicht mehr jeden Tag an die möglichen Vermögen, die hier liegen könnten.

Die Regelung, wie wir sie vorsehen, enthält auch eine Schutzbestimmung für Rechtsansprüche von Staatsangehörigen aus ehemaligen Ostblockstaaten. Auch sie können sich innerhalb dieser fünf Jahre noch melden und ihre Ansprüche geltend machen.

Wenn Sie dafür ein zweistufiges Verfahren wählen, machen Sie nichts anderes, als das Problem einfach von den Banken auf den Bund zu überwälzen und damit auch das Reputationsrisiko auf den Bund zu übertragen. Natürlich wäre nur mit einer geringen Zahl von Ansprüchen zu rechnen, aber, Herr Nationalrat Kaufmann, wenn man so etwas macht, muss man es seriös machen. Das heisst, dann ist auch die Dokumentationspflicht seriös wahrzunehmen, und alle Nachfolgearbeiten sind seriös zu machen. Das gibt einen gewissen Aufwand, unabhängig davon, wie viele Ansprüche letztendlich überhaupt geltend gemacht werden. Das heisst natürlich auch, dass mit diesem zweistufigen Verfahren auch die Schadenersatzansprüche und das Prozessrisiko am Schluss beim Bund landen und nicht mehr bei den Banken. Was machen Sie, wenn Sie ein solches zweistufiges Verfahren wählen? Sie geben sich damit ein bisschen länger der Illusion einer ewigen Durchsetzbarkeit von Ansprüchen hin. Nach 112 Jahren einen Anspruch wirklich noch rechtsgenüglich nachweisen zu können bzw. genügende Indizien zu haben wird fast unmöglich sein. Bereits nach 62 Jahren - Herr Nationalrat Caroni hat es gesagt - ist es sehr schwierig, etwas rechtsgenüglich nachzuweisen; nach 112 Jahren können Sie das kaum mehr tun.

Gesetze sind nicht da, um Illusionen zu schützen. Gesetze sind da, um durchsetzbare Rechtsansprüche zu schützen. Mit dieser Regelung von 62 Jahren, die Ihnen der Bundesrat und der Ständerat vorschlagen, können Sie gewährleisten, dass Ansprüche noch durchgesetzt werden können. Mit der Regelung von 112 Jahren können Sie das nicht mehr gewährleisten.

Machen Sie etwas, das wir auch durchsetzen können, woran wir uns auch halten können, und nicht etwas, das einfach schön tönen würde und nach aussen eine gute Wirkung hat.