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Noser Ruedi · Nationalrat · 2013-03-05

Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-05

Wortprotokoll

Zuerst nehme ich einmal sehr gerne die Voten der Frau Bundesrätin zur Kenntnis. Sie sagt nämlich, dass es damit, dass man die Minderheit Caspar Baader unterstützt hat, klar ist, dass es mit dem geschäftsmässigen Aufwand keine Probleme gibt. Ich muss Ihnen sagen, wir haben in der Kommission eine Debatte geführt, und das war in der Kommission nicht immer sehr klar. Wir haben zum Beispiel die Bemerkung der Frau Bundesrätin aus dem Protokoll, dass die Auswirkungen auf die AHV erst noch abgeklärt werden müssen. Die Frau Bundesrätin hat uns dann einen Bericht vorgelegt - das möchte ich auch klar betonen -, in dem gesagt wurde, dass die Abklärungen zum Teil ergeben hätten, dass es sicher nicht der Fall sei, dass der Sozialbereich belastet werde; es wurde aber auch gesagt, dass es Fälle gebe, die man genau anschauen müsse.

Wir haben Ihnen als Kommissionsmehrheit heute im Minimum eine doppelt genähte Vorlage vorgelegt. Das heisst, so, wie es jetzt formuliert ist, ist es hundertprozentig sicher, dass Weiterbildungen bei Firmen und bei Selbstständigerwerbenden - man kann hier gerade für alle Anträge sprechen, es geht immer um dasselbe - klar als geschäftsmässig begründeter Aufwand geltend gemacht werden können.

Wir machen ja heute überall eine Differenz zum Ständerat - überall. Im Ständerat ist eine neue Kommission dran - das Geschäft stammt ja aus der letzten Legislatur. Und wenn das, was die Frau Bundesrätin sagt, stimmt, wonach hier zweimal oder dreimal genäht wird, haben wir nichts dagegen, das noch einmal genau anzuschauen, wenn es zurückkommt. Aber etwas, was in der Kommission unumstritten war und auch sicher so sein muss, ist Folgendes:

1. Wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeiter ausbilden, darf das keine Effekte auf die Entlöhnung der Mitarbeiter haben, die man ihnen auf den Lohnausweis schreiben muss.

2. Für die Innovationskraft dieses Landes sind die Anstrengungen der Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter auszubilden, ein matchentscheidender Punkt.

3. Ein volkswirtschaftlicher Aspekt: Wenn wir wollen, dass die Leute auch weiterhin berufsfähig sind, wenn sie einmal die Stelle wechseln, sind diese Ausbildungsaufwände der Arbeitgeber auch sehr sinnvoll.

Wir sprechen hier über etwas Grundsätzliches; mit den Anträgen zu den Artikeln 17ff. geht es immer um das Gleiche. Wir wollen einfach, dass es nicht zu Gestehungskosten kommt, sondern dass es weiterhin geschäftsmässig begründeter Aufwand bleiben kann. Der Ständerat kann das noch einmal überprüfen, aber ich glaube, dem Grundsatz wird auch der Ständerat folgen, wenn er wieder den Ausgangspunkt der Motion anschaut. Der Ständerat wollte nur, dass die natürliche Person Weiterbildungskosten abziehen kann. Er wollte nichts bei den Firmen ändern, wie man sieht, wenn man die Motion durchliest. Das heisst, die Mehrheit handelt hier auch im Sinne der Motion des Ständerates.

Ich bitte Sie also, hier der Mehrheit zuzustimmen. Nachher gehen die Differenzen in den Ständerat. Dort kann er die ganze Vorlage noch einmal anschauen, und wir werden dann, wenn sie zurückkommt, sicher die neuen Erkenntnisse in der Kommission noch einmal anschauen.