Maier Thomas · Nationalrat · 2013-03-05
Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-03-05
Wortprotokoll
Bei diesem Geschäft stellen sich ein paar grundlegende Fragen: Wie viele und welche Arten von Steuerabzügen sind eigentlich berechtigt? Was für einen Zweck erfüllen sie? Was steuern wir damit wie und wo?
Als Beispiel seien die Abzüge für Kosten der Fahrt an den Arbeitsplatz erwähnt. Ist es wirklich so clever, diejenigen steuerlich zu fördern, die möglichst weit pendeln, und dies bei vollen Zügen und Staus auf den Strassen? Wir Grünliberalen sind klar der Meinung, dass es viel cleverer wäre, endlich mit zahlreichen dieser Abzüge aufzuhören und stattdessen das allgemeine Steuerniveau bei den direkten Steuern [PAGE 38] zu senken. Genau das Gleiche lässt sich über die heute diskutierten Abzüge für Bildung und Weiterbildung sagen.
Klar ist es sehr wichtig, dass möglichst viele Arbeitnehmende sich auch nach einer abgeschlossenen Erstausbildung weiterbilden, sich beruflich auf dem Laufenden halten, marktkonform bleiben, um nicht irgendwann der Arbeitslosenkasse zur Last zu fallen, sondern um sich im Job weiterentwickeln oder sich neu orientieren zu können. Nur stellt sich die Frage, ob wir das mit diesen Steuerabzügen wirklich erreichen. Ich wage das zu bezweifeln, und viele Studien stützen diese Haltung. Firmen bilden ihre Mitarbeitenden meist aus eigenem Interesse weiter. Wer sich neu orientieren will oder muss, tut dies sowieso. Dies führt auch dazu, dass, wie der Bundesrat schreibt, mit Mitnahmeeffekten von fast hundert Prozent bei massiv höheren Abzügen gerechnet werden muss.
Fakt ist, dass im geltenden Steuerrecht nur die Kosten für die mit dem gegenwärtigen Beruf zusammenhängende Weiterbildung, für die durch äussere Umstände bedingte Umschulung und für den beruflichen Wiedereinstieg vom Einkommen abgezogen werden können. In der Praxis führt dies zu umständlichen und teuren administrativen Leerläufen zur Klärung der Frage, was jetzt berufsbedingt ist und was nicht und ob eine freiwillige Ausbildung vorliegt oder nicht. Hier endlich aufzuräumen ist sicherlich richtig und besser als bei dem zu bleiben, was wir heute haben. Aus diesem Grund sind die Grünliberalen auch bereit, auf dieses Gesetz einzutreten. Abschaffen können wir die so bereinigten Abzüge auch später noch.
Die Weiterbildungstätigkeit vieler Arbeitnehmenden liesse sich zweifelsohne besser mit Gutscheinen erhöhen. Aus ökonomischer Sicht ist aber eine staatliche Kofinanzierung der Weiterbildung nur dann gerechtfertigt, wenn diese einerseits nur eine ganz bestimmte Zielgruppe umfasst und andererseits auf Weiterbildungsmassnahmen beschränkt ist, deren Ziel und Wirkung klar in einer besseren und nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt liegt. Bildungsgutscheine sprengen den Auftrag der Motion der WAK-SR unserer Meinung nach aber klar.
Aus diesen Gründen werden wir auf die Vorlage eintreten. Wir bitten Sie, dies auch zu tun.