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Maier Thomas · Nationalrat · 2013-03-05

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-03-05

Wortprotokoll

Wir behandeln heute sieben weitere geänderte oder neue Doppelbesteuerungsabkommen mit verschiedenen Staaten. Diese sieben Doppelbesteuerungsabkommen wurden grundsätzlich auf den gleichen Stand gebracht wie die diversen Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern, die wir in den letzten Monaten bereits verabschiedet haben.

Grundsätzlich gab es in der Kommission über die konkreten Doppelbesteuerungsabkommen nicht mehr viel zu diskutieren. Die von der einen Seite vorgebrachte Kritik an den sehr tiefen Steuersätzen in Entwicklungsländern teilen wir Grünliberalen nicht. Selbstverständlich setzen wir uns in diesem Zusammenhang für unsere ureigenen wirtschaftlichen Interessen ein. Genauso arbeiten andere, grössere und mächtigere Staaten - ich nehme als Beispiel die USA, England oder Deutschland - uns gegenüber ja auch. Sie machen uns auch nicht einfach irgendwelche wirtschaftlichen Geschenke, nur weil wir so nette Schweizerinnen und Schweizer sind.

Auch dass wir besser sogenannte TIEA schliessen würden, können wir nicht nachvollziehen: Sie gehen viel weiter - bis zur Aufhebung von Geschäfts- und Steuergeheimnissen im jeweils anderen Land, was sicherlich nicht in unserem Interesse ist. Die Sätze erachten wir im Übrigen alles in allem als fair. Peru, ein Land, das sich wehrte und höhere Sätze aushandelte, war damit erfolgreich, weil die Schweiz in Peru grosse wirtschaftliche Interessen hat.

Interessant waren in der Kommission die Antworten betreffend die Praxis der nach Meinung des Bundesrates zugelassenen Gruppenanfragen, die ab 1. Februar dieses Jahres gemäss OECD-Standard gestellt werden können. Ich möchte mich an dieser Stelle für die Beantwortung meiner Fragen bedanken und bin gespannt auf die ganz konkrete Umsetzung. Gemäss den Informationen müssen vorhandene Verdachtsmomente klar dargelegt werden. Gruppenanfragen umschreiben die Gruppe und die spezifischen Umstände, die zum Ersuchen geführt haben, und sie legen dar, warum sich Steuerpflichtige nicht steuerkonform verhalten haben sollen. Sofern kein aktiver Beitrag eines Dritten vorliegt, muss der ersuchende Staat auch beweisen, warum keine "fishing expedition" vorliegt.

Ich kann hinter diesen Umschreibungen stehen und bitte den Bundesrat, sie entsprechend umzusetzen. Ich bin gespannt auf die ersten konkreten Beispiele aus der Praxis und werde bei Gelegenheit und zu gegebener Zeit sicher noch einmal nachfragen, wie die Umsetzung läuft.

In Bezug auf die vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen beantragen wir Ihnen, alle Doppelbesteuerungsabkommen zu genehmigen und im Anschluss auch dem Postulat 13.3008, "Entwicklungspolitische Implikationen von DBA und TIEA", zuzustimmen.