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Zanetti Roberto · Ständerat · 2015-03-17

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-17

Wortprotokoll

Wir haben Rückstand auf die Marschtabelle. Ich fasse mich deshalb kurz, weil die Sache auch nicht bestritten ist.

Die Motion ist am 14. Dezember 2012 im Nationalrat eingereicht worden, und sie wurde am 25. September 2014 mit 124 zu 50 Stimmen bei 11 Enthaltungen angenommen. Sie will Artikel 55 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes ändern. Dieser Absatz lautet wie folgt: "Fällt der Versicherungsnehmer in Konkurs, so endet der Vertrag mit der Konkurseröffnung." Bis zum Jahr 2006 war das anders geregelt; die Änderung ist wahrscheinlich einem gesetzgeberischen Versehen zu verdanken. Der Bundesrat hatte in der Botschaft zur Revision des Versicherungsvertragsgesetzes geschrieben: "Ganz offensichtlich ist diese Bestimmung im Zug der Revision der Vorschriften über die Handänderung ebenfalls revidiert worden, ohne dass dabei die Konsequenzen der Neuregelung abschliessend bedacht worden wären." Da hat offenbar der Gesetzgeber zu wenig reflektiert und die Folgen nicht vorhergesehen. Im Rahmen der geplanten Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes wollte das der Bundesrat aufnehmen und korrigieren. Die Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes ist zurückgewiesen worden, sodass auch diese geplante Revision weggefallen ist.

Nun ist aber eine Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes im Gange. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat uns versichert, dass man das dort aufnehmen will. Deshalb können wir hier drei Sachen machen: Wir können die Motion ablehnen, weil die Sache im Gange ist und wir keine offenen Türen einrennen wollen; wir können die Motion annehmen, weil wir es eine gute Sache finden, weil der Bundesrat auch nicht dagegen ist und der Nationalrat dafür ist; wir können die Motion sistieren, bis das Gesetz tatsächlich auf dem Tisch ist.

Die Kommission beantragt Ihnen im Sinne des Erledigungsprinzips, dass wir Nein sagen, weil die Sache bereits gut unterwegs ist. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, ohne Enthaltungen, die Motion abzulehnen, weil man bereits im Begriff ist, sie zu erfüllen.

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