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Graber Konrad · Ständerat · 2015-03-17

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-17

Wortprotokoll

Nationalrat Jean-Paul Gschwind hat sich mit der Frage, die jetzt zur Diskussion steht, schon mehrmals auseinandergesetzt. Es liegen die Interpellation 12.3226, "Überteuerte Veterinärmedizin", sowie das Postulat 12.3568, "Kampf gegen teure Tierarzneimittel", vor.

Weshalb ergab sich in der Kommission ein knappes Ergebnis, d. h. ein Stichentscheid der Präsidentin? Auch nach erfolgter Diskussion war eine Minderheit der Auffassung, dass in dieser Frage Handlungsbedarf besteht. Zwar ist nicht ganz klar, ob mit den diskutierten Mitteln das Preisniveau effektiv auf dasjenige der EU gesenkt werden kann, aber ein Schritt in diese Richtung scheint der Minderheit der Kommission möglich zu sein, und diesen Schritt sollten wir jetzt unternehmen.

In einer Stellungnahme gab der Preisüberwacher drei Empfehlungen ab, die mit der Annahme der Motion umgesetzt werden können:

Seine erste Empfehlung war: Gewichtige Unterschiede zu Zulassungsauflagen relevanter Heilmittelbehörden der EU in Bezug auf Abgabekategorien, Absetzfristen oder Verpackungsbeschriftungen gilt es zu eliminieren und so kostensteigernde Schweizer Eigenheiten zu vermeiden. Hier hat also die Schweiz eine Kompetenz, die sie wahrnehmen kann. Wenn Sie die Motion annehmen, dann kann das umgesetzt werden. Ich fühle mich in dieser Frage bestärkt durch eine Zuschrift von Scienceindustries Switzerland, die wir erhalten haben. Scienceindustries schreibt, dass in der Schweiz insbesondere die zum Teil unverhältnismässigen, international nicht harmonisierten Zulassungsanforderungen für Tierarzneimittel kostentreibend sind. Das ist ja geradezu eine Einladung, die Motion anzunehmen, geschrieben von Scienceindustries. Sie führt diesen Punkt eigentlich als Grund für die Ablehnung an, aber ich fühle mich hier sehr darin bestärkt, auch dem Argument des Preisüberwachers Nachachtung zu verschaffen. [PAGE 232]

Die zweite Empfehlung des Preisüberwachers war: Den derzeitigen absoluten nationalen Zulassungszwang für jedes verwendungsfertige Arzneimittel durch Swissmedic gilt es zu prüfen. Einhergehend mit einer verbesserten Zusammenarbeit mit den europäischen Heilmittelbehörden in Bezug auf den Austausch von Zulassungsunterlagen und Daten wäre eine Lockerung der Zulassungsanforderungen für Direkt- und Parallelimporte von Tierarzneimitteln wünschenswert, sagt der Preisüberwacher. Eine generelle, durch Swissmedic erteilte Betriebszulassung würde für den Vertrieb von Tierarzneimitteln ausreichen, die in Ländern mit vergleichbaren Heilmittelinstituten zugelassen sind. Man fordert hier, dass man ein Institut im Ausland, das gleich gelagert ist wie Swissmedic, auch anerkennt und damit die Zulassungsmöglichkeiten vereinfacht. Swissmedic könnte eine Negativliste mit Tierarzneimitteln führen, die vom Import ausgeschlossen sind. Auch dies, die zweite Empfehlung des Preisüberwachers, ist an sich ein Grund, die Motion anzunehmen. In der Diskussion wurde vor allem auch gefordert, dass Tierarzneimittel von der Negativliste der vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausgenommenen Produkte gestrichen werden. Dies würde dann Parallelimporte ermöglichen.

Schliesslich die dritte Empfehlung des Preisüberwachers: Zwischen Nutztierhaltern und Tierarztverbänden muss eine verbindliche Tarifstruktur geschaffen werden, um eine transparente Rechnungsgestaltung zu garantieren, etwa in Analogie zum Schweizer Zahnarzttarif für Privatpatienten. Das ist die dritte Empfehlung des Preisüberwachers.

Aus meiner Sicht gilt es nun, diese drei Empfehlungen umzusetzen. Dazu ist die Motion der richtige Weg. Ich weise noch darauf hin, dass wir uns auch im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Altherr 14.449, "Überhöhte Importpreise. Aufhebung des Beschaffungszwangs im Inland", die jetzt im Augenblick auf Stufe Kommission behandelt wird, zwangsläufig mit dieser Frage auseinandersetzen werden. Ich denke, dass hier auch eine Abstimmung erforderlich wäre.

Ein abschliessender Satz: Im Zusammenhang mit der Frankenstärke darf aus meiner Sicht nichts unversucht bleiben, um das Preisniveau auch für Tierarzneimittel auf ein vernünftiges Niveau zu senken. Durch die Aufhebung des Mindestkurses hat sich die Situation gegenüber jener zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Motion noch zusätzlich verschärft.

Handeln wir also, und setzen wir die Empfehlungen des Preisüberwachers um! Stimmen wir der Motion zu!