Stadler Markus · Ständerat · 2015-03-17
Stadler Markus · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion · 2015-03-17
Wortprotokoll
Wie bereits gehört, ist vor drei Wochen in einer der grossen Deutschschweizer Zeitungen ein Artikel erschienen mit dem Titel "Zeit für eine Kappeler Milchsuppe". Darin wurden Geber- und Nehmerkantone aufgerufen, sich zusammenzusetzen, statt sich zu bekämpfen, und am gemeinsamen Tisch gegen die schleichende Zentralisierung anzutreten; das sei viel wichtiger. So weit, so gut.
Ich habe beim Eintreten auf die Möglichkeiten dieser Diskussion hingewiesen und verschliesse mich ihr nicht. Der besagte Artikel hob aber auch einige Punkte hervor, die mir symptomatisch und nicht überzeugend erscheinen. Ich nehme vier Punkte heraus:
1. Das Ziel einer Mindestausstattung von 85 Prozent des schweizerischen Mittels sei in der Vergangenheit übererfüllt worden, heisst es. Das stimmt erstens nicht, weil mein eigener Kanton in den ersten vier Jahren des NFA dieses Ziel klar nicht und in den letzten vier Jahren nur gerade knapp erreicht hat. Nach den ersten vier Jahren hat es keine Korrektur des Ausgleichsvolumens gegeben. Nun schlägt der [PAGE 223] Bundesrat eine Korrektur vor. Das ist ein ungleiches Vorgehen, was ich kritisiere. Ich möchte schon, dass man sich in diesem Saal damit auseinandersetzt und nicht einfach sagt, die Nehmerkantone würden mit "Macht vor Recht" operieren. Bleiben wir sachlich! Zweitens nennt das Finanzausgleichsgesetz noch andere Ziele, so unter anderem den Disparitätenabbau beim Ressourcenpotenzial. Hier stellen wir fest, dass sich die Schere zwischen relativ Arm und Reich öffnet.
2. Die Nehmerkantone, besonders die schwächsten, hätten wenig Anreiz, ihre Situation zu verbessern, hiess es im Artikel. Das stimmt nicht. Wer nämlich eine Ressourcenausstattung von nur 85 Prozent ausweist, hat automatisch einen Anreiz, seine Situation zu verbessern. Dies auch deshalb, weil die Möglichkeiten aufseiten der Ausgaben wie auch der Steuern stark reduziert sind, umso mehr, wenn sich im unmittelbaren Umfeld dieses Kantons ressourcenstarke Kantone befinden. Als ehemaliger Finanzdirektor des ressourcenschwächsten Kantons weiss ich, wovon ich spreche.
3. Es gebe keine objektiven Parameter, um das korrekte Ausgleichsniveau zu bestimmen, hiess es im Artikel. Objektivität in zwischenmenschlichen Belangen ist immer eine Herausforderung. Immerhin kennt das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich eine breite, ausgewogene Zielsetzung, die in einem längeren demokratischen Prozess erarbeitet wurde. Zu dieser Objektivität gehört nicht nur die Frage zum Teil, wie viel der Stärkere dem Schwächeren abgeben soll, sondern auch die zum anderen Teil, was denn die Wirkungen wären, wenn dieser Ausgleich zu schwach ausfallen würde. Beim letzteren Aspekt ist doch klar, dass mit einem allzu schwachen Ausgleich dem Schwächeren nur noch die Flucht in den Zentralismus bliebe, was dann früher oder später auch zur materiellen Steuerharmonisierung führen würde.
Damit man die Proportionen vor Augen hat, wiederhole ich hier die Zahlen zum Ressourcenpotenzial: Der Index des finanzstärksten Kantons vor dem Ausgleich ist im Zeitraum von 2008 bis 2015 von 214 auf 261 Punkte gestiegen. Der Index des finanzschwächsten Kantons ist hingegen bei 61 geblieben. Nach dem Ressourcenausgleich liegt im Jahr 2015 der schwächste Kanton bei 86, der stärkste bei 228 Punkten. Ich bitte Sie, diese Unterschiede nicht zu vergessen.
4. Die Sonderlasten von Bergkantonen und städtischen Zentren liessen sich quantifizieren, heisst es im Artikel. Ich verzichte aus Zeitgründen, darauf einzugehen, auch deshalb, weil wir heute nicht mehr darüber zu entscheiden haben.
Ich meine, insgesamt gibt es gute und sachliche Gründe dafür, an der Fassung des Ständerates festzuhalten.